Vaterlich
Well-Known Member
Hmm... Der Konsulat-Weg wäre aber schwieriger, langer, teurer, langsamer, bürokratischer, usw. Zumal weil ich z.B. in İzmir lebe, während es nur in İstanbul und Ankara Schweizer-Konsulaten gibt.
Ich spiele mit Gedanken, meine aufsichtsrechtliche Anzeige wieder an die Kanzlei zu senden, da sie E-Maile an die zuständige bzw. relevante Behörde weiterleitet - also, von der Kanzlei Gebrauch zu machen, um das zuständige Justiz- und Sicherheitsdepartement per E-Mail zu erreichen, somit meine Anzeige bei dem auf diesem Wege zu erstattten. Wie klingt meine geniale Planung?!
Wobei ich ein bestimmtes Risiko erkenne, dass -wie dessen Unter-Abteilungen- auch Justiz- und Sicherheitsdepartement so tun würde, als wäre meine Anzeige bei dem nicht eingetroffen, da es keine E-Mail zur Kommunikation veröffentlicht hat, daher ist es für eine Kommunikation über E-Mail nicht verantwortlich bzw. dazu nicht verplichtet, oder? Was meinst du? Was meint ihr?
Needless to say, wäre ich in der Schweiz, hätte ich eine persönliche Termin vereinbaren. Also, E-Mail ist in meinem Fall der effektivste Kommunikationsweg.