Name meines Sohnes geändert - was nun?

Vaterlich

Well-Known Member
Hallo İnsanlar

Erst neulich habe ich immer wieder bemerkt, dass der Name meines Sohnes in Schriftverkehr der Behörden als der Name seines Mutter erscheint. Daraufhin habe ich auf diesen Artikel gestossen: "Die Regierung des Wohnsitzkantons kann einer Person die Änderung des Namens bewilligen, wenn achtenswerte Gründe vorliegen." So habe ich die zuständige Behörde um eine Kopie der Verfügung gebeten und heute sie erhalten. Die Mutter hat den Namen meines Sohnes tatsächlich ändern lassen.

Ich bin mit der Namensänderung ja nicht einverstanden. Zwei Schnellfragen:

Dee zweite Abschnitt des Artikels läutet so: "Wer durch Namensänderung verletzt wird, kann sie binnen Jahresfrist, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat, gerichtlich anfechten."

Bin ich also bei der Namensänderung eine verletzte Partei oder kann ich so eine sein? Nun da ich erst heute offiziell davon Kenntnis erlangt habe, habe ich einen ein Jahrfirst, um gerichtlich anzufechten, oder? Übrigens steht in der Verfügung diese Rechtsmittelbelehrung: "Gegen diese Verfügung kann an das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel Stadt rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen seit Eröffnung des Entscheids bei der Rekursinstanz anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat." Diese aber ist von keiner Bedeutung in meinem Fall, da ich wusste es damals auch nicht, oder? Also, nicht diese, sondern der obige zweite Abschnitt des Artikels ist maßgebend und zu betrachten ist, oder?

Meine zweite Frage: Das einzige Gute bei Namensänderung, die ich mir vorstellen kann, ist dass, mein Sohn mit den Namen seiner Mutter nun mehr Schweizer, quasi sogar ein Eidgenosser ist, und damit die Wahrscheinlichkeit, wegen meines Names in der Schweiz diskriminiert zu werden, nun etwas geringer ist? Was meint ihr?

Ich habe wirklich nicht genüge Mittel und Kraft, um über die Namensänderung auch aus der Türkei zu kämpfen. Andererseits aber es ziemlich (ehr)verletzend und demütigend, nicht angehört worden zu sein.

So, was meint ihr?
 
Zuletzt bearbeitet:

Berfin1980

Well-Known Member
Wichtig ist es hier erst mal das Datum der Namensänderung zu erfahren, dann mehr.

Dein Sohn muss aber sollte er 12 Jahre alt sein der Änderung zustimmen, will ich schon mal anmerken.
 

Bintje

Well-Known Member
Das einzige Gute bei Namensänderung, die ich mir vorstellen kann, ist dass, mein Sohn mit den Namen seiner Mutter nun mehr Schweizer, quasi sogar ein Eidgenosser ist, und damit die Wahrscheinlichkeit, wegen meines Names in der Schweiz diskriminiert zu werden, nun etwas geringer ist? Was meint ihr?
Den Punkt sehe ich eigentlich weniger, @Vaterlich . Es mag sein, dass Du richtig liegst, aber in der Schweiz mit ihren verschiedensprachigen Kantonen ist sicherlich eine Vielzahl von Nachnamen mit unterschiedlichen Herkünften verbreitet, so dass das eigentlich kein Problem darstellen sollte.

Ich sehe eher das Alltägliche: Dein Sohn ist noch minderjährig und die Zustimmung seiner Mutter in allen wesentlichen Dingen gefragt.
Da Euer Sohn bis zur Namensänderung Deinen Nachnamen und sie einen anderen getragen hat, musste sie wahrscheinlich - jedenfalls dann, wenn es ähnlich ist, wie ich es kennengelernt habe - dauernd mit Geburts- und Scheidungsurkunde bzw dem Sorgerechtsurteil oder einer Bescheinigung des Jugendamts über das alleinige Sorgerecht nachweisen, dass sie wirklich seine Mutter ist und das Recht hat, den Jungen ohne schriftliche Zustimmung des Vaters medizinisch behandeln zu lassen, mit ihm ins Ausland zu reisen oder zum Beispiel "nur" ein Sparkonto für ihn zu eröffnen. Das ist jedenfalls meine Erfahrung und auch die meiner Schwester als früher ebenfalls Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht.

Ein unterschiedlicher Nachname von Mutter und Kind ist für Außenstehende zumindest im deutschsprachigen Raum in der Regel sehr viel auffallender als ein gleicher Familienname und führt zu deutlich mehr Nachfragen und ggf. erforderlichen Nachweisen als derselbe Familienname.
Kurzum, lästiger Papierkram, der im Alltag teils hinderlich sein kann, wenn man nicht gerade ausgeprägter Bürokratie-Fan ist. ;)
Ganz mal ab davon, dass Kinder untereinander natürlich auch neugierig sind und fragen, warum der Freund oder die Freundin anders heißt als die Mama.
Das findet nicht jedes Kind wirklich toll.
 

sommersonne

Well-Known Member
Es mag sein, dass Du richtig liegst, aber in der Schweiz mit ihren verschiedensprachigen Kantonen ist sicherlich eine Vielzahl von Nachnamen mit unterschiedlichen Herkünften verbreitet, so dass das eigentlich kein Problem darstellen sollte.
Das sehe ich nicht so. Auch in der Schweiz gibt es genug Rassismus, trotz unterschiedlicher Nationen, die schon lange Schweizer sind.
Selbst die Italiener sind nicht in jedem Kanton gut angesehen. Weiß ich aus Besuchen und den Erfahrungen mit meiner schweizerischen Tante. Selbst Deutsche sind in der Schweiz nicht unbedingt gut angesehen.
Eine Namensänderung aus dem Grund es dem Kind für später mal leichter zu machen kann ich mir gut als Motiv vorstellen.
 

Bintje

Well-Known Member
Auch in der Schweiz gibt es genug Rassismus, trotz unterschiedlicher Nationen, die schon lange Schweizer sind.
Selbst die Italiener sind nicht in jedem Kanton gut angesehen. Weiß ich aus Besuchen und den Erfahrungen mit meiner schweizerischen Tante. Selbst Deutsche sind in der Schweiz nicht unbedingt gut angesehen.
Deutsche oft gar nicht, stimmt. Ansonsten war ich wahrscheinlich mal wieder zu optimistisch. ;)

Ich würde es bei der Namensänderung belassen. Er ist dadurch nicht weniger dein Kind.
So sehe ich das auch.
 

Vaterlich

Well-Known Member
Selam und Hallo İnsanlar

Um die in der Verfügung der Namensänderung erwähnten Documenten (vorherige Verfügung, Schriftwechsel zwischen der Mutter und der Behörde) zu erhalten, habe ich am 11.11.2022 die Sachnearbeiterin vom Bevölkerungsamt um Akteneinsicht gebeten, von der ich die Verfügung per E-Mail erhalten habe. Von dieser habe ich bisher dazu keine Antwort erhalten. Eine Email-Adresse des Bevölkerungsamtes gibt es öffentlich nicht, daher kann ich nicht der Behörde eine E-Mail senden und um Akteneinsicht bitten. Darauf habe ich die Kanzlei der Regierung des Kanton Basel-Stadt darum gebeten. Erfahrungsgemäss weiss ich zufällig, dass die Kanzlei (info@bs.ch) eine E-Mail an die zuständige bzw. relevante Behörde weiter leitet. So hat sie es tätsachlich wieder getan. Das ist ersichtlich von der Antwort der Sachbearbeiterin von "Migrationsamt, Abteilung Bewilligungen", die in ihrer Antwort mir sagte, dass ich mich beim Einwohneramt melden müsse, weil mein Sohn ein Schweizerbürger ist.

Komish aber ist, dass es so scheint ist, dass die Kanzlei meine E-Mail schon dem Einwohneramt weitergeleitet hat, und dieses widerum sie dem Migrationsamt weitergeleitet hat und eine Sachbearbeiterin von Migrationsamt mir sagt, ich müsse mich beim Einwohneramt melden. Siehe Screenshot in der Beilage.

Eine öffentliche E-Mail-Adresse des Einwohneramtes sowie des Justiz- und Sicherheitsdepartements gibt es nicht. Auch wenn ich an die in der Weiterleitungskette sichtbare E-Mail-Adrese des Einwohneramtes (Einwohneramt@jsd.bs.ch) am 17.11.2022 eine E-Mail gesendet habe, habe ich bisher davon auch nichts gehört. Anscheinend sind E-Maile dem Einwohneramt wurst. Und ich spüre hier eine feine Diskriminierung durch das Einwohneramt gegen mich.

Ich möchte eine aufsichtsrechtliche Anzeige/Beschwerde bei dem Justiz- und Sicherheitsdepartement gegen das Amt/die Abteilung erstatten, das/die insbesondere in der Verfügung erwähnten Akten führt bzw. Dokumente hat - ganz gleich, welche, da alle relevanten Abteilungen bzw. Ämter dem Departement unterliegen. Ist die herkömmliche Post meine einzige Möglichkeit hier, das Departement zu erreichen? Was könnte ich noch aus der Türkei tun?
 

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