Vaterlich
Well-Known Member
Hallo İnsanlar
Erst neulich habe ich immer wieder bemerkt, dass der Name meines Sohnes in Schriftverkehr der Behörden als der Name seines Mutter erscheint. Daraufhin habe ich auf diesen Artikel gestossen: "Die Regierung des Wohnsitzkantons kann einer Person die Änderung des Namens bewilligen, wenn achtenswerte Gründe vorliegen." So habe ich die zuständige Behörde um eine Kopie der Verfügung gebeten und heute sie erhalten. Die Mutter hat den Namen meines Sohnes tatsächlich ändern lassen.
Ich bin mit der Namensänderung ja nicht einverstanden. Zwei Schnellfragen:
Dee zweite Abschnitt des Artikels läutet so: "Wer durch Namensänderung verletzt wird, kann sie binnen Jahresfrist, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat, gerichtlich anfechten."
Bin ich also bei der Namensänderung eine verletzte Partei oder kann ich so eine sein? Nun da ich erst heute offiziell davon Kenntnis erlangt habe, habe ich einen ein Jahrfirst, um gerichtlich anzufechten, oder? Übrigens steht in der Verfügung diese Rechtsmittelbelehrung: "Gegen diese Verfügung kann an das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel Stadt rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen seit Eröffnung des Entscheids bei der Rekursinstanz anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat." Diese aber ist von keiner Bedeutung in meinem Fall, da ich wusste es damals auch nicht, oder? Also, nicht diese, sondern der obige zweite Abschnitt des Artikels ist maßgebend und zu betrachten ist, oder?
Meine zweite Frage: Das einzige Gute bei Namensänderung, die ich mir vorstellen kann, ist dass, mein Sohn mit den Namen seiner Mutter nun mehr Schweizer, quasi sogar ein Eidgenosser ist, und damit die Wahrscheinlichkeit, wegen meines Names in der Schweiz diskriminiert zu werden, nun etwas geringer ist? Was meint ihr?
Ich habe wirklich nicht genüge Mittel und Kraft, um über die Namensänderung auch aus der Türkei zu kämpfen. Andererseits aber es ziemlich (ehr)verletzend und demütigend, nicht angehört worden zu sein.
So, was meint ihr?
Erst neulich habe ich immer wieder bemerkt, dass der Name meines Sohnes in Schriftverkehr der Behörden als der Name seines Mutter erscheint. Daraufhin habe ich auf diesen Artikel gestossen: "Die Regierung des Wohnsitzkantons kann einer Person die Änderung des Namens bewilligen, wenn achtenswerte Gründe vorliegen." So habe ich die zuständige Behörde um eine Kopie der Verfügung gebeten und heute sie erhalten. Die Mutter hat den Namen meines Sohnes tatsächlich ändern lassen.
Ich bin mit der Namensänderung ja nicht einverstanden. Zwei Schnellfragen:
Dee zweite Abschnitt des Artikels läutet so: "Wer durch Namensänderung verletzt wird, kann sie binnen Jahresfrist, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat, gerichtlich anfechten."
Bin ich also bei der Namensänderung eine verletzte Partei oder kann ich so eine sein? Nun da ich erst heute offiziell davon Kenntnis erlangt habe, habe ich einen ein Jahrfirst, um gerichtlich anzufechten, oder? Übrigens steht in der Verfügung diese Rechtsmittelbelehrung: "Gegen diese Verfügung kann an das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel Stadt rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen seit Eröffnung des Entscheids bei der Rekursinstanz anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat." Diese aber ist von keiner Bedeutung in meinem Fall, da ich wusste es damals auch nicht, oder? Also, nicht diese, sondern der obige zweite Abschnitt des Artikels ist maßgebend und zu betrachten ist, oder?
Meine zweite Frage: Das einzige Gute bei Namensänderung, die ich mir vorstellen kann, ist dass, mein Sohn mit den Namen seiner Mutter nun mehr Schweizer, quasi sogar ein Eidgenosser ist, und damit die Wahrscheinlichkeit, wegen meines Names in der Schweiz diskriminiert zu werden, nun etwas geringer ist? Was meint ihr?
Ich habe wirklich nicht genüge Mittel und Kraft, um über die Namensänderung auch aus der Türkei zu kämpfen. Andererseits aber es ziemlich (ehr)verletzend und demütigend, nicht angehört worden zu sein.
So, was meint ihr?
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