Arbeiten von Ghostwritern sind so gut wie gar nicht zu beanstanden, auch wenn man sie als solche entlarvt hat. Als Beispiel eine Masterarbeit: der Kandidat ist beim ersten Versuch krachend gescheitert. Sein eigentliches Thema begann erst im letzten Fünftel und davor war fast alles an Kontexten falsch mit ganz schwacher Orthographie. Der Zweitversuch kam mit einer guten Gliederung, soliden, nicht ganz aktuellen Durcharbeitung mit Querbezügen, zwar ohne besondere Vertiefung oder Problemorientierung, aber ordentlich geschrieben, Note 2,3. Wenn man Versuch 1 und 2 nebeneinanderlegt, kann es sich niemals um die gleiche Person handeln, die innerhalb eines Jahres von konfus und überfordert zu durchschnittlich avanciert. Beweisbar ist dies nicht, denn es handelt sich nicht um ein Plagiat. Ob der Kandidat aber in Zukunft geeignet ist, Schülerinnen und Schülern am Berufskolleg zu zeigen, wie man einen Text liest, einen Aufsatz oder eine Bewerbung schreibt, oder ob er überhaupt in der Lage ist, sie regelgerecht zu korrigieren, bleibt die Frage. Aber immer noch besser überhaupt ein Lehrer als keiner, oder?