Lynx72
Gesperrt
Ein Londoner Salafist darf nicht länger auf offener Straße predigen. Ein Richter im Londoner Strafgericht "Old Bailey" erließ gegen den englischen Konvertiten aus dem Nordosten der Hauptstadt einen "Anti-social behaviour order", kurz Asbo. Der 20jährige habe als Mitglied einer selbsternannten Bürgerwehr und Protestaktionen eine extreme Version des Islam vertreten. Er soll zudem den Ostlondonder Stadtbezirk Waltham Forest in Handzetteln und auf Plakaten zur "Scharia-kontrollierten Zone" erklärt haben. Zu den gerichtlichen Auflagen gehört auch, dass der 20jährige sich "sich außerhalb friedlicher Religionsausübung in einer Moschee" nicht mehr mit einer Reihe anderer radikaler Londoner Muslime treffen darf.
(Die englische Quelle findet sich hier: http://www.theguardian.com/uk-news/2014/feb/15/sharia-law-campaign-muslim-groundbreaking-asbo )
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Wäre solch eine gerichtliche Anordnung auch in D denkbar, gegen unseren Wanderprediger Pierre Vogel zum Beispiel?
(Die englische Quelle findet sich hier: http://www.theguardian.com/uk-news/2014/feb/15/sharia-law-campaign-muslim-groundbreaking-asbo )
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Wäre solch eine gerichtliche Anordnung auch in D denkbar, gegen unseren Wanderprediger Pierre Vogel zum Beispiel?