Ab dem 1. August soll der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr in Hamburg wirksam werden.
Einen entsprechenden Antrag bringt die SPD-Fraktion zur nächsten Bürgerschaftssitzung ein und setzt damit einen weiteren Punkt aus dem Regierungsprogramm und aus der Vereinbarung mit dem Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung Hamburg (LEA) um. “Nachdem wir Hamburgs Eltern durch die Rücknahme der schwarz-grünen Gebührenerhöhungen und die Abschaffung der Essensgebühren in der Kita bereits spürbar finanziell entlastet haben, wird auch diese Entscheidung für mehr Chancengerechtigkeit sorgen”, so Melanie Leonhard, Fachsprecherin Familie, Kinder und Jugend der SPD-Fraktion.”Die vorzeitige Einführung des allgemeinen Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr ermöglicht Kindern aus allen Familien, unabhängig von einer Beschäftigung der Eltern den Zugang zu früher Bildung und Betreuung.Ab dem 1. August soll der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr in Hamburg wirksam werden.
Einen entsprechenden Antrag bringt die SPD-Fraktion zur nächsten Bürgerschaftssitzung ein und setzt damit einen weiteren Punkt aus dem Regierungsprogramm und aus der Vereinbarung mit dem Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung Hamburg (LEA) um. “Nachdem wir Hamburgs Eltern durch die Rücknahme der schwarz-grünen Gebührenerhöhungen und die Abschaffung der Essensgebühren in der Kita bereits spürbar finanziell entlastet haben, wird auch diese Entscheidung für mehr Chancengerechtigkeit sorgen”, so Melanie Leonhard, Fachsprecherin Familie, Kinder und Jugend der SPD-Fraktion.”Die vorzeitige Einführung des allgemeinen Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr ermöglicht Kindern aus allen Familien, unabhängig von einer Beschäftigung der Eltern den Zugang zu früher Bildung und Betreuung.
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