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Der Tübinger Verfassungsrechtler Martin Nettesheim hat im Auftrag von Terre des Femmes ein Gutachten erstellt, in dem er ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 für verfassungsgemäß erklärt und befürwortet. Ein solches Verbot stelle zwar einen Eingriff in das Elternrecht dar, sei aber noch verhältnismäßig, denn Artikel 7 GG, der das Erziehungswesen unter die Aufsicht des Staates stelle und damit auch die Erziehungsziele des Staates umfasse, wiege schwerer. https://www.spiegel.de/lebenundlern...en-haelt-verbot-fuer-zulaessig-a-1284187.html
Andere Juristen sind anderer Meinung, auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist dagegen. Der Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, der ein Kopftuchverbot ablehnte, weil ein Kopftuch, das das Gesicht freilasse, die Trägerin nicht am Folgen des Lehrstoffs hindere, entgegnet die CDU/FDP-Regierung von NRW, das Kopftuch gefährde das Kindeswohl, weil es den Trägerinnen Entwicklungschancen vorenthalte.
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Ich finde ja, in einem Land, in dem kein Schuluniformzwang besteht, geht es den Staat nichts an, wie sich die SchülerInnen kleiden, solange sie mit ihrer Kleidung kein öffentliches Ärgernis erregen oder den Schulfrieden stören. Dass ein Kopftuch aber jemals für dergleichen verantwortlich war, ist dem Schulpaukerverband VBE (Verband Bildung und Erziehung), der es ja wissen müsste, nicht bekannt.
Andere Juristen sind anderer Meinung, auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist dagegen. Der Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, der ein Kopftuchverbot ablehnte, weil ein Kopftuch, das das Gesicht freilasse, die Trägerin nicht am Folgen des Lehrstoffs hindere, entgegnet die CDU/FDP-Regierung von NRW, das Kopftuch gefährde das Kindeswohl, weil es den Trägerinnen Entwicklungschancen vorenthalte.
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Ich finde ja, in einem Land, in dem kein Schuluniformzwang besteht, geht es den Staat nichts an, wie sich die SchülerInnen kleiden, solange sie mit ihrer Kleidung kein öffentliches Ärgernis erregen oder den Schulfrieden stören. Dass ein Kopftuch aber jemals für dergleichen verantwortlich war, ist dem Schulpaukerverband VBE (Verband Bildung und Erziehung), der es ja wissen müsste, nicht bekannt.