Griechenland:
Putzfrau zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Der Vorwurf gegen die Frau ist offenbar nach Ansicht der Richter so ungeheuerlich, dass die Öffentlichkeit mit einer sofortigen Inhaftierung der Frau vor deren Tun beschützt werden muss. Denn, die nach Ansicht der Richter offenbar hochrangige öffentliche Bedienstete hat "ihren Studienabschluss" gefälscht.
Was im Zusammenhang mit den Berufsaufgaben verrückt klingt, wird noch verrückter, wenn das fragliche "Diplom" in Betracht gezogen wird. Es handelt sich um das Zeugnis des Abschlusses der sechsjährigen Grundschule. Dieses stellte zur Zeit der Schulausbildung der Verurteilten den Mindestschulabschluss, der für alle vorgeschrieben war, dar.
Die 53-jährige hat jedoch in ihrem Leben lediglich die fünfte Klasse der Grundschule mit Erfolg abgeschlossen. Die sechste Klasse hatte sie nie besucht. Als sie sich für die Arbeitsstelle bewarb, musste sie den Mindestschulabschluss als Grundvoraussetzung vorweisen. In ihrer Not, die Familie ernähren zu müssen, fälschte sie kurzerhand die Angabe der Klasse 5 auf ihrem letzten Schulzeugnis in Klasse 6.