Sprachtest A1 / Familienzusammenführung

Yesilgoezlu

New Member
hallo zusammen,

habe ein paar Fragen zum Thema Familienzusammenführung und dem notwendigen Sprachtest. Undzwar planen mein Verlobter und ich im Juni / Juli die standesamtliche Heirat. Er beginnt allerdings schon jetzt mit dem Deutschkurs, die Prüfung wird er wahrscheinlich im April ablegen. Nach Deutschland kommen würde er sowieso erst im Oktober da er bis dahin noch arbeitet. Nun meine Frage: Wenn wir nach der Heirat die Familienzusammenführung beantragen ( was ja auch ca. 3 Monate bis zur Bewilligung dauern kann) könnte es dann Probleme mit der Gültigkeit des Zertifikats vom Sprachkurs geben?

Danke schonmal im Vorraus
 

rüzgar

Well-Known Member
Hallo Yeşilgözlü,
das kann ich mir nicht vorstellen - ich habe noch nie davon gehört, dass die Sprachzertifikate nur für eine bestimmte Zeit gültig sind, schon gar nicht nach so kurzer Zeit.

Auf der Seite des Goethe-Instituts ist zu lesen:
"Wie lange ist das Zeugnis meiner Prüfung gültig?
Die Zeugnisse des Goethe-Instituts über die Goethe-Zertifikate A1 bis C2 sind unbegrenzt gültig.
Viele Institutionen und Arbeitgeber verlangen jedoch ein Zeugnis, das nicht älter als zwei Jahre ist."
https://www.goethe.de/de/spr/kup/prf/ogf.html

Herzlich willkommen bei TT! :)
 

Yesilgoezlu

New Member
Hallo Yeşilgözlü,
das kann ich mir nicht vorstellen - ich habe noch nie davon gehört, dass die Sprachzertifikate nur für eine bestimmte Zeit gültig sind, schon gar nicht nach so kurzer Zeit.

Auf der Seite des Goethe-Instituts ist zu lesen:
"Wie lange ist das Zeugnis meiner Prüfung gültig?
Die Zeugnisse des Goethe-Instituts über die Goethe-Zertifikate A1 bis C2 sind unbegrenzt gültig.
Viele Institutionen und Arbeitgeber verlangen jedoch ein Zeugnis, das nicht älter als zwei Jahre ist."
https://www.goethe.de/de/spr/kup/prf/ogf.html

Herzlich willkommen bei TT! :)

Vielen Dank für deine Antwort :) genau das habe ich auch gelesen, nur nach weiteren Forschungen im Netz habe ich gelesen dass es eventuell nur 6 Monate akzeptiert wird und auch mein Verlobter meinte dass es evtl. von Seiten des Konsolats Probleme geben könnte.. deswegen dachte ich dass hier evtl. schon jemand diesbzgl. Erfahrungen gemacht hat.
 

EnRetard

Well-Known Member
https://www.frag-einen-anwalt.de/Heirat-und-A1--f111374.html
Zitat daraus:
Es gibt keinerlei Regelungen, die sich auf die zeitliche Gültigkeit des Sprachprüfungszertifikat im Visaverfahren beziehen. Das einmal erworbene Sprachzertifikat bleibt gültig. Zu beachten ist, dass der Nachweis der Sprachkenntnisse durch das Sprachprüfungszertifikat „Start Deutsch 1" des Goethe-Institutes oder seiner Partnerorganisationen bzw. Lizenznehmer erfolgen muss. Eine weitere Möglichkeit des Nachweises der Sprachkenntnisse ist durch die Vorlage von Zeugnissen von
Oberschulen mit deutschem Abitur und durch Sprachzeugnisse der Stufe „A1"der Kulturinstitute von Österreich und der Schweiz gegeben.
 
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