Staatsbürgerschaft Kinder

refilix

Member
Hallo,

bitte verschieben wenn ich im Falschen Forum bin.

Ich habe zwei Kinder und möchte das diese neben der Deutschen auch die Türkische bekommen.
Im Internet finde ich immer nur halbe Aussagen oder welche die einfach zu alt sind.

Ich (Türke) habe zwei Kinder ( 4 Monate und 3 1/2 Jahre) mit einer Deutschen Frau. Beide Kinder haben die Deutsche Staatsbürgerschaft und ich bin als Vater auch eingetragen. Wir sind nicht Verheiratet!

Fragen:
1. Ist aktuell die Doppelte Staatsbürgerschaft möglich wenn Vater (Türke) Mutter (Deutscht) ist?
2. Welche unterlagen benötigt das Konsulat wenn wie oben beschrieben Ich Türke, Sie Deutsch und nicht verheiratet sind?
3. Im Internet steht das man Kinder Innerhalb von 60 Tagen Anmelden soll. Wenn man das nicht macht muss man die Gebühren und ein Bußgeld bezahlen. Leider steht nirgendswo was das bedeutet. Gibs da eine Formel?
Wie hoch ist das Bußgeld?

Würde mich freuen wenn Ihr euer Wissen teilen würdet...

mfg Refi
 

Yaso2.0

Well-Known Member
meine Schwester hat ihre Söhne dieses Jahr erst angemeldet und die sind alle deutlich älter als deine.. Sie hat gesagt, dass sie kein Bußgeld bezahlt hat.

Alle haben jetzt neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft.

Wir haben das hier in DE beim türkischen Konsulat erledigt, meine Schwester in der Türkei. Ich musste damals 30 Euro "Bußgeld" zahlen.

Also bei verheirateten geht das definitiv, haben wir ja auch gemacht. ich weiß aber nicht wie es bei unverheirateten ist. Am besten dazu beim Konsulat welches für eure Stadt zuständig ist nachfragen.
 

Sabine

Well-Known Member
Zu 1. Ja

Zu 2. Leider keine Ahnung

Zu 3. Wir haben unsere Tochter bis heute (mittlerweile 8 Jahre alt) nicht beim türkischen Konsulat angemeldet.
Mich schreckt auch das Bussgeld ab, obwohl ich nicht weiss wie hoch das ausfällt.

Laut Aussage der deutschen Behörden hat sie trotzdem BEIDE Staatsangehörigkeiten auch wenn sie in der Türkei nicht offiziell gemeldet ist.

Würde mich persönlich auch interessieren wenn jemand anderes zu 2. noch was genaues weiss :)

LG Sabine
 
G

Gladio

Guest
Hallo,

bitte verschieben wenn ich im Falschen Forum bin.

Ich habe zwei Kinder und möchte das diese neben der Deutschen auch die Türkische bekommen.
Im Internet finde ich immer nur halbe Aussagen oder welche die einfach zu alt sind.

Ich (Türke) habe zwei Kinder ( 4 Monate und 3 1/2 Jahre) mit einer Deutschen Frau. Beide Kinder haben die Deutsche Staatsbürgerschaft und ich bin als Vater auch eingetragen. Wir sind nicht Verheiratet!

Fragen:
1. Ist aktuell die Doppelte Staatsbürgerschaft möglich wenn Vater (Türke) Mutter (Deutscht) ist?
2. Welche unterlagen benötigt das Konsulat wenn wie oben beschrieben Ich Türke, Sie Deutsch und nicht verheiratet sind?
3. Im Internet steht das man Kinder Innerhalb von 60 Tagen Anmelden soll. Wenn man das nicht macht muss man die Gebühren und ein Bußgeld bezahlen. Leider steht nirgendswo was das bedeutet. Gibs da eine Formel?
Wie hoch ist das Bußgeld?

Würde mich freuen wenn Ihr euer Wissen teilen würdet...

mfg Refi

Zuerst möchte ich Sie zu Ihren Kindern beglückwünschen. Zu Ihren Fragen:

Aktuell ist diese rechtliche Handhabe nur möglich, wenn Ihre Partnerin die türkische Staatsangehörigkeit annimmt. Die Kinder sind dann automatisch (mit) türkische Staatsbürger, wenn die Geburtsurkunde zu einem türkischen Lebenspartner zugewiesen werden kann. Es wird nicht ( mehr ) unter verheirateten und Lebenspartnern unterschieden. Ob Ihre Lebensgefährtin und die Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft behalten können/dürfen, obliegt es den deutschen Behörden. Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Sprechen Sie bitte im Konsulat vor und erläutern Sie Ihr Anliegen. Die Mitarbeiter werden Ihnen individuell den besten Weg aufzeigen. Nein, Sie haben kein Bußgeld zu befürchten, darüber sehen die türkischen Behörden wohlwollend hinweg. wenn das Fehlverhalten nicht in betrügerischer Absicht geschieht. :)
 
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Leo_69

Well-Known Member
Mich wuerde in dem Zusammenhang mal interessieren, wozu braucht man die tuerkische Staatsbuergerschaft wenn man in Deutschland wohnt?
Abgesehn das man wie Sabine erwaehnt als Mann den Militaerdienst absolvieren oder sich frei kaufen muss.
Meine Information war, kann aber auch schon veraltet sein, dass die doppelte Staatsbuergerschaft in Deutschland abgeschafft wurde. Fuer Kinder von Mischehen galt sie noch...wobei sich das Kind an seinem 18. Geburstag fuer eine entscheiden muss.
Fuer mich als Deutschen mit einer tuerkischen Frau der seit 10 Jahren in der Tuerkei wohnt, waere es sehr einfach die tuerkische Staatsbuergerschaft zu erwerben. Nur sehe ich da keinen Sinn drin. Zumal ich die deutsche dafuer aufgeben muesste.
Und solange das so ist hat die deutsche Staatsbuergerschaft bedeutend mehr Vorteile fuer mich.
 

Sabine

Well-Known Member
@Leo_69

Frag mal Tante Google nach "Beibehaltungsgenehmigung"

Du MUSST die Deutsche Stb. nicht unbedingt abgeben wenn du Türke werden willst. Ist aber wohl ne Menge Papierkram :rolleyes:
 

Leo_69

Well-Known Member
@Leo_69

Frag mal Tante Google nach "Beibehaltungsgenehmigung"

Du MUSST die Deutsche Stb. nicht unbedingt abgeben wenn du Türke werden willst. Ist aber wohl ne Menge Papierkram :rolleyes:

Die Regeln scheinen sich staendig zu aendern. Papierkram liegt mir eh nicht.
Scheint ja eh niemand mehr was genaues zu wissen.
Wenn Tante Google schon ran muss.
Ich werde mir die Tuerkische holen, wenn ich einen Sinn drin sehe.
 
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