Strom- und Gasrechnung!

basak

Member
Hallo Ihr Süßen,

bin total verzweifelt, vielleicht habt ihr ein paar Ideen für mich.

Es geht um unsere Strom- und Gasrechnung. In der alten Wohnung, wo wir 16 Monate gewohnt haben, bekamen wir nun eine Rechnung über Nachzahlung in Höhe von ca. 1000 €. Die Abschlussrechnung beträgt zusätzlich ca. 500 €.

Über die ganzen Monate wurden Abschläge in Höhe von ca. 93 € bezahlt. Also bereits ca. 1500 €. Da das Schlafzimmer und Wohnzimmer noch nicht renoviert war, wurden diese Räume nicht genutzt. Ein kleines Arbeitszimmer ca. 13 qm, Flur und Badezimmer wurden beheizt... mit einer kleineren Gasheizung ! Der größere war im Wohnzimmer und der wurde nie benutzt...

Drei Monate nach Einzug hatten wir ein Wasserschaden im Bad und Schlafzimmer, von der Obermieterin. Dieser Wasserschaden wurde mit irgendwelchen Trocknungsgeräten aus der Wand gezogen. Und dafür bekamen wir nur 30 € Entschädigung für Strombenutzung.

Wir denken das das nicht möglich sein kann, für 16 Monate belaufen sich die Strom- und Gaskosten auf 3000 €.

Ich warte gerade noch auf einen Rückruf von dem Anbieter, denn ich habe die ganze Situation nochmal denen erzählt, aber die sagen wir müssen das bezahlen. Aber wie? Kann man eigentlich Ratenzahlung beantragen?

Eine Frechheit :frown: Das sind wahre Betrüger. Achja, weil wir die Rechnung noch nicht bezahlen konnten, wird uns schon mit einem Inkassobüro gedroht. Super echt. Sollen sie das Geld sonst wo reinstecken.

Keine Ahnung, vielleicht weiss jemand von Euch etwas darüber.

Danke im Voraus.
basak
 
AW: Strom- und Gasrechnung!

Nun Trocknungsgeräte sind Stromfresser. Im Grunde hast du dich relativ billig von der Eigentümerin abspeißen lassen, da auch die Kosten der Trocknung normalerweise von der Gebäudeversicherung bezahlt werden. Ich würde mich dahingehend einmal erkunden, ob hier keine Möglichkeit besteht.

Der Anbieter kann dir sicherlich aufweisen, wo die Spitzen waren.

2.) Über welche Heizung verfügt ihr?
 
AW: Strom- und Gasrechnung!

Ich hatte auch mal eine ungerechfertigte Nachzahlung und meine Vermieterin hat es mir erlassen, weil die Gesellschaft irgendetwas falsch gemacht hat.
Du musst auf jeden Fall einen schriftlichen Einspruch erheben, damit du es bis zur Klärung nicht zahlen muss!
Der Anbieter muss dir auf das und deinen Wunsch eine genaue Aufstellung über den Verbrauch geben.
Und Ratenzahlung sollte möglich sein. Aber erst danach fragen, wenn geklärt ist, dass du es wirklich zahlen musst.
 
AW: Strom- und Gasrechnung!

Ab zum Mieterbund (oder wie so etwas heißt), dann noch zum Anwalt und erstmal widersprechen!!
 
AW: Strom- und Gasrechnung!

diese trocknungsgeräte sind echte stromfresser.

meine eltern hatten vorkurzem einen wasserschaden und hatten 3 von diesen dingern im haus.
die hatten aber alle jeweils einen stromzähler dran. meine eltern mussten den verbrauchten strom aber erst bezahlen und bekamen dann die kosten rückerstattet von der versicherung.

ich denke eher das die betrüger entweder die dame über euch war oder euer vermieter, jenachdem von wem die versicherung das bezahlt hat.
bei meinen eltern waren es so um die 2000 euro.
ich würde mich bei dieser person nochmal schlaumachen und ggf dessen versicherung anrufen. nicht das da das geld irgendwie falsch geflossen ist und der jenige nun schön in der sonne liegt :icon_eyecrazy:
 
AW: Strom- und Gasrechnung!

Ab zum Mieterbund (oder wie so etwas heißt), dann noch zum Anwalt und erstmal widersprechen!!

Auf jedenfall zum Mieterbund ! Widerspruch einlegen gegen die Abrechnung kannst Du vorerst denke ich auch selber. Dazu brauchst Du meines Wissens noch keinen Anwalt, aber das werden die Dir da schon sagen.

Auf jedenfall ist es richtig, daß die Trocknungsgeschichte die Versicherung bezahlt. 30 € Erstattung für diese Stromfresser ist der absolute Witz !

Also auf auf zum Mieterbund !
 
AW: Strom- und Gasrechnung!

Oh, ok das mache ich auf jeden Fall. Ich danke Euch.

Kleo, wir haben eine Gasetagenheizung (also nicht die weißen dinger).

Habe grad mit dem Anbieter gesprochen, ich habe die Bankverbindung löschen lassen, damit sie nicht mehr abbuchen. Und einen Ratenzahlungsplan angefordert, anscheindend geht das... und schon gesagt, das hier etwas schief gelaufen ist. Ich soll mich mit der Firma nochmal reden und rausfinden, wieviel Verbrauch sie angegeben haben. Den Vermieter muss ich auch kontaktieren, obwohl ich vermute, das er da uns nicht helfen wird. Wir haben noch nicht mal die Kaution zurückbekommen, obwohl wir zum 31.01.08 ausgezogen sind. Das werde ich auch noch mal schriftlich anfordern.

Eine Aufstellung wann wieviel Strom verbraucht wurde, haben sie leider nicht anzubieten.

Oh mann soviel arbeit noch zu tun :x

Danke
 
AW: Strom- und Gasrechnung!

Das Wichtigste ist auf jeden Fall sofort schriftlich Einspruch einlegen! Wurde Dir schon geraten und kann ich nur nochmal betonen. Dann hast Du "etwas" Luft, die Sache zu klären bevor Du das Inkasso-Büro am Hals hast.

Viel Erfolg!
 
AW: Strom- und Gasrechnung!

also mit dem Mieterbund wäre ich vorsichtig. Da sitzen oft ehrenamtliche Mitarbeiter und auch die sind auf dem Gebiet nicht wirklich Experten. (wobei ich niemanden vom MB etwas unterstellen will, habe diese Erfahrung nur selber schon Berufsbedingt gemacht) und lt. neuer Rechtssprechung haftet der Mieter für Falschberatung durch den Mieterbund. (BGH Urteil vom 25.10.2006 VIII ZR 102/06). Deswegen wäre ich vorsichtig.

Auf jeden Fall solltest du SCHRIFTLICH Widerspruch einlegen.

Fordere die Anfangs- und Endstände an. Und schau ob diese mit denen übereinstimmen die dir vorliegen. Die Mieter erhalten darüber in der Regel auch eine Ableseprotokoll.
 
AW: Strom- und Gasrechnung!

Bzgl. der Kaution gibt es lt. BGB keine Frist bis wann der Vermieter die Kaution auszahlen muss, hierüber gibt es lediglich Rechtssprechungen die besagen das dem Vermieter bis zu einem 1/2 Jahr Zeit hat die Kaution auszuzahlen.

Sollte jedoch keine offenen Forderungen mehr bestehen und eine ordnungsgemäße Wohnungsabnahme erfolgt sein, gibt es eigentlich kein Grund die Kaution noch einzubehalten. Lediglich ein Teil als Sicherheitseinbehalt für die noch zu erstellende BK Abrechnung 2007, wobei das kein erheblicher Teil sein sollte, da du ja nur bis zum 31.01.08 die Wohnung noch bewohnt hast.
 
Top