Türken fordern Einwanderungsministerium

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Mein_Ingomann

Guest
AW: Türken fordern Einwanderungsministerium

Dann kanst du ja die einzigstartigsten Artikel von Ingomann als einzigste lesen, statt uns hier einzigstartig fertigstzumachen.

Der mehrheitlichste Rest vonst unst ist scheinbarst von den einzigstartisten Medien in Deutschlandst völligst verblödigst, was aber du immerhinst durchschauen getun hast.

Bestimmt nicht sein bester Beitrag, aber ich zitiere ihn nochmal, damit klar wird was ich meinte. 8)
 
M

Mein_Ingomann

Guest
AW: Türken fordern Einwanderungsministerium

Und nochmal: lies doch bei beiden Usern den Inhalt, die Aussage. Oder nimm eben nur die Grammatik und Rechtschreibung. Aber dann eben auch bei beiden.:lol: Damit es klar ist.

Das sehe ich anders. Ich muss Esmaas Meinung nicht teilen um das Recht diese zu äussern, zu verteidigen. B.C.s Kritik mag inhaltlich auf Zustimmung stossen. Das Abheben auf falsche Grammatik stört mich aber. Als diplomierter Wortakrobat erlaube ich anderen Fingerübungen solange das Netz der Toleranz den schlimmsten Absturz mindert.
 
H

hatira

Guest
AW: Türken fordern Einwanderungsministerium

Das sehe ich anders. Ich muss Esmaas Meinung nicht teilen um das Recht diese zu äussern, zu verteidigen. B.C.s Kritik mag inhaltlich auf Zustimmung stossen. Das Abheben auf falsche Grammatik stört mich aber. Als diplomierter Wortakrobat erlaube ich anderen Fingerübungen solange das Netz der Toleranz den schlimmsten Absturz mindert.
Wie weit geht die Toleranz?
P.S.: Diplom hast du keines.8)
 

Aylin2009

Active Member
AW: Türken fordern Einwanderungsministerium

Obwohl der Artikel aufgeweicht wurde, gilt er immer noch:
http://bundesrecht.juris.de/gg/art_16a.html
"(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht."

da haste aber was wichtiges vergessen :lol:

2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Fußnote
Art. 16a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 28.6.1993 I 1002 mWv 30.6.1993; mit Art. 79 Abs. 3 GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 (2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93)
 

blackcyclist

Gesperrt
AW: Türken fordern Einwanderungsministerium

Hinter meinem Rücken diskutieren ist aber auch nicht die feine Art. Ich kann ja vielleicht noch mal klarstellen, warum ich das so geschrieben habe. Meinem Eindruck nach schreibt Esmaa von einer sehr selbstgefälligen und sich überschätzenden Position aus. Hat überhaupt nichts mit Bildungsstand oder ob sie nun Türkin, Deutschtürkin, Deutsche oder Waliserin ist zu tun. Wer austeilt muss auch einstecken können. Wer das nicht kann, sollte nicht in Foren schreiben und wenn, dann nur das, was die anderen hören wollen.

Ingomann, warum hast du dich denn zum Beispiel nicht zu ihrer historischen Zeitleiste geäußert? Solche Verdrehungen sollte man nicht stehen lassen.

Ich will auch niemand aus dem Forum drängen oder den Mund verbieten, in der Position bin ich nicht und es ist auch nicht meine Intention.

Ich bin nicht jemand, der nun jedes Wort auf die Goldwaage legt oder selbst das perfekte Deutsch schreibt. Leider gibt es das Wort einzigst in der deutschen Sprache nicht, auch wenn sich manche dafür halten. Genau wie man immer wieder Standart liest, was auch falsch ist.

Das mein einzigstartigster Beitrag eine ironische Überhöhung war, haben fast alle verstanden, nur Ingomann nicht, obwohl er sonst pfiffiger ist.
 
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