Tierarzt - Krankenakten

Ottoman

Well-Known Member
Ich habe kürzlich den Tierarzt gewechselt, vielmehr verlassen, und wollte die gesamten Krankenakte zugeschickt bekommen. Bisher sind sie nicht darauf eingegangen und haben mir lediglich die letzten Befunde, von der Tierklinik gesendet. Weiß jemand, ob ich Anspruch auf die Unterlagen habe.
 

Shalima

Well-Known Member
AW: Tierarzt - Krankenakten

Ich habe kürzlich den Tierarzt gewechselt, vielmehr verlassen, und wollte die gesamten Krankenakte zugeschickt bekommen. Bisher sind sie nicht darauf eingegangen und haben mir lediglich die letzten Befunde, von der Tierklinik gesendet. Weiß jemand, ob ich Anspruch auf die Unterlagen habe.

vielleicht kann dir unser tierarzt "sekonder" weiterhelfen :wink:
 

solresol

Gesperrt
AW: Tierarzt - Krankenakten

gibt es bei dem vielleicht keine wirkliche Akte pinocchio !

dann ist es nämlich peinlich und problematisch, wenn einer die haben will

das Problem habe ich mit einem meiner behandelnden Fachärzte gehabt, als Sohn Arzt wurde, und ich Sohn um Rat bitten wollte: Ich habe in der Tat die Karte gekriegt, bei Menschen ist es ja ein Anrecht - aber dieser Arzt hielt wohl alles nur im Kopf fest, oder, vielleicht, gar nichts? allerdings weiss ich, wieder vom Sohn, das die Dokumentationsarbeit ein der ganz grossen Probleme/Herausforderungen des Berufs ist...
 

Gizelle

Well-Known Member
AW: Tierarzt - Krankenakten

Ich habe kürzlich den Tierarzt gewechselt, vielmehr verlassen, und wollte die gesamten Krankenakte zugeschickt bekommen. Bisher sind sie nicht darauf eingegangen und haben mir lediglich die letzten Befunde, von der Tierklinik gesendet. Weiß jemand, ob ich Anspruch auf die Unterlagen habe.

Ja hast Du. Das hat mich jetzt auch interessiert:
http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=51319&sid=f24bd4f310d50318a2f43eda90fe2145
 

TheCore

Moderator
AW: Tierarzt - Krankenakten


Was da behauptet wird, trifft rechtlich so nicht zu, auch wenn man damit Erfolg haben mag, wie die angebliche Meinung der Tierärztekammer zeigt.

Das zitierte Urteil, oder besser das Urteil zu dem unter einen frei erfundenen Text gesetzte Aktenzeichen, bezieht sich auf die Einsicht in eigene Krankenakten eines menschlichen Patienten. Die Behandlung von Tieren hat damit nichts zu tun, sondern richtet sich nach allgemeinem Werk- bzw. Dienstvertragsrecht ohne die persönlichkeitsrechtliche Komponente des Arzt-Patientenverhältnisses. Vergleichbar wären eher Sachverhalte, welche die Herausgabe von technischen Informationen von einer Autowerkstatt, den Plänen vom Tischler, Aufzeichnungen von Bausachverständigen o.ä. betreffen. Damit sie herausverlangt werden könnte, müsste die Anfertigung der jeweiligen Aufzeichnung Vertragsbestandteil zumindest eines der Werkverträge gewesen sein, also erkennbar mehr im Interesse des Kunden als zur internen Arbeitserleichterung des Tierarztes erfolgt sein. Bei Tier-Krankenakten würde ich das im Regelfall verneinen, da der Kunde innerhalb des Vertragsverhältnisses neben dem Behandlungserfolg eher nicht die Vorlage einer eigenen Dokumentation des Arztes erwartet. Diese eigene Dokumentation einer Krankenakte ist leicht abzugrenzen z.B. von Testresultaten, die hingegen auch für den Kunden über dessen Tier angefertigt werden. Sie verkörpert eine Investition des Arztes durch eigene Arbeitsleistung in seinen Geschäftsbetrieb, die er nicht zur Verfügung stellen muss.
 
Top