Trennung

Kedi08

Active Member
AW: Trennung

Bibi, ich will dir nicht zu nah treten, aber meinst du nicht, dass es an der Zeit ist, die Antworten und Tipps vom letzten Mal zu befolgen? Die Rechtslage hat sich auch nach einem Jahr nicht wesentlich verändert und damals bekamst du bereits alle Antworten:

Also ich bin mir nicht sicher aber du kannst dich hier scheiden lassen aber diese wird in der Türkei nicht anerkennt. Du musst dich , denke ich, auch in der türkei scheiden lassen.

Hier kannst du das noch mal nach lesen http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/binational.htm

Oder willst du diese Scheidung vielleicht gar nicht wirklich und drehst dich im Kreis? Das musst du allerdings für dich selbst beantworten.

Wird sicher nicht leicht und ich wünsche dir alles Gute :wink:
 

ailea28

New Member
AW: Trennung

Er hat hier auch Arbeit gefunden aber zwischen uns funktioniert es nicht mehr. Mein Mann ist auch mit der Scheidung einverstanden, da sind wir uns einig. Vielleicht sollten wir doch noch einen Ehevertrag machen, wo alle Zahlungen ausgeschlossen sind. Sicher ist sicher

Hallo Bibi,

als mein amerikanischer Exmann und ich damals die Trennung beschlossen haben, sind wir zum Notar und haben dort schriftlich festgelegt, dass wir auf einen Versorgungsausgleich und Unterhaltszahlungen gegenseitig verzichten. Das wurde vor Gericht auch anerkannt und hat die Scheidung damals wesentlich billiger gemacht. Das müsstest Du aber schnell veranlassen, weil Du Dich erst ein Jahr nach Abschluss der Vereinbarung scheiden lassen kannst (vorher wäre sie ungültig). Hat mir mein Anwalt damals dazu geraten, nachdem mein Ex in sein Heimatland zurück ist und sowieso kein Interesse an deutschen Rentenpunkten hatte.

VLG
Alex
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Trennung

...als mein amerikanischer Exmann und ich damals die Trennung beschlossen haben, sind wir zum Notar und haben dort schriftlich festgelegt, dass wir auf einen Versorgungsausgleich und Unterhaltszahlungen gegenseitig verzichten. Das wurde vor Gericht auch anerkannt...

Bei meiner ersten Scheidung habe ich einfach ein Schreiben aufgesetzt in dem ebenfalls stand, daß gegenseitig auf Unterhalt und Versorgungsausgleich verzichtet wird. Wir haben beide unterschrieben und das Gericht hat das anerkannt. Da brauchten wir nicht mal ´nen Notar für.

Sowas geht allerdings nur, wenn BEIDE damit einverstanden sind.
 
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