extra für Neo - im Ernst!
Aber, auch ich war nicht mit allem einverstanden, was dort abging, muss mich nur anstrengen, was es war.
Was war es noch ?
Ich hab's, Rangliste;
1. Die Polizeibeamten mit ihren strikten Befolgung der Gesetze.
Ich konnte kein Weg der Bestechung finden, aber manch einer hat auch ohne Gegenleistung mal ein Auge zugedrückt - erwähnt sei, dass ich von Zuwiderhandlungen im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes meine.
Da hatte ich eine Ladung Pflastersteine aufgeladen, wie man es bestellt hatte.
Gesagt, getan und ich fuhr, als ein Polzeitreifenwagen mich nach Rechts winkte, ich hielt an und bekam 5 Punkte und ein Bußgeldstrafe verdonnert. Natürlich erst nach strikter Befolgung der Aufklärung, sprich man ließ mich zu einer Waage vorfahren und bestimme um wie viel Gramm Überladung mein Fahrzeug hätte. Meine Ausrede, was eigentlich keine war, denn weder der der es bestellt noch der, der es beladen hatte, verwiesen auf das Übergewicht, konnte doch ich selbst nicht auf der Stelle abwiegen, ließ die Beamten nur schmunzeln.
2. Übereifrige Mitbürger:
Wieder war ich mit einem Transporter unterwegs, als ich beim rangieren im Rückwärtsgang einen Straßenlaternenmast anfuhr, prompt war dort ein älteres Ehepaar zur Stelle, wie aus'm Boden gesprießt:
"...Sie haben aber den Mast angefahren..!"
Ich steig aus, hätte ich eh, schon um zu sehen, ob mein Fahrzeug Schaden abbekommen hatte und sah, da war nichts, weder am Mast noch am Fahrzeug. steig also wieder ein und wollte losfahren:
"...sie haben doch den Mast angefahren..." weiter hörte ich nicht zu und erwiderte, ob sie darauf gewartet hätte, dass ich den Mast anfahre und fuhr weiter.
Fortsetzung folgt, eventuel.
Aber, auch ich war nicht mit allem einverstanden, was dort abging, muss mich nur anstrengen, was es war.
Was war es noch ?
Ich hab's, Rangliste;
1. Die Polizeibeamten mit ihren strikten Befolgung der Gesetze.
Ich konnte kein Weg der Bestechung finden, aber manch einer hat auch ohne Gegenleistung mal ein Auge zugedrückt - erwähnt sei, dass ich von Zuwiderhandlungen im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes meine.
Da hatte ich eine Ladung Pflastersteine aufgeladen, wie man es bestellt hatte.
Gesagt, getan und ich fuhr, als ein Polzeitreifenwagen mich nach Rechts winkte, ich hielt an und bekam 5 Punkte und ein Bußgeldstrafe verdonnert. Natürlich erst nach strikter Befolgung der Aufklärung, sprich man ließ mich zu einer Waage vorfahren und bestimme um wie viel Gramm Überladung mein Fahrzeug hätte. Meine Ausrede, was eigentlich keine war, denn weder der der es bestellt noch der, der es beladen hatte, verwiesen auf das Übergewicht, konnte doch ich selbst nicht auf der Stelle abwiegen, ließ die Beamten nur schmunzeln.
2. Übereifrige Mitbürger:
Wieder war ich mit einem Transporter unterwegs, als ich beim rangieren im Rückwärtsgang einen Straßenlaternenmast anfuhr, prompt war dort ein älteres Ehepaar zur Stelle, wie aus'm Boden gesprießt:
"...Sie haben aber den Mast angefahren..!"
Ich steig aus, hätte ich eh, schon um zu sehen, ob mein Fahrzeug Schaden abbekommen hatte und sah, da war nichts, weder am Mast noch am Fahrzeug. steig also wieder ein und wollte losfahren:
"...sie haben doch den Mast angefahren..." weiter hörte ich nicht zu und erwiderte, ob sie darauf gewartet hätte, dass ich den Mast anfahre und fuhr weiter.
Fortsetzung folgt, eventuel.