Verstehe ich es nicht oder bin ich nicht genug klar?

Vaterlich

Well-Known Member
Hallo İnsanlar! :D

Im Rahmen eines Abklärungsauftrags einer Behörde an eine andere Behörde wird ein Gespräch mit mein 14-jähriher Sohn geführt, um es herauszufinden, wie er zu Kontakten mit mir steht. Da ich in der Türkei lebe, er keine Kontakt mit mir wünsche, usw., verlange ich von dieser zu mit meinem Sohn Gespräch fünrenden Behörde eine ins Hochdeutsch übersetzte Verschriftung/Transkription des Gesprächs. Es scheint aber, ich und die relevante Mitarbetier der Behörde können uns nicht verstehen.

Bin ich im folgende nicht genug klar, oder verstehe ich es nicht, was sie meint?
Der verkürzte und vereinfachte Verlauf ist so:
Ich - Bitte-1: Ich bitte um eine eine ins Hochdeutsch übersetzte Verschriftung/Transkription des Gesprächs.
Sie - Antwort-1: Ich habe Ihr Anliegen gut verstanden. Ich werde mich wieder bei Ihnen melden. Ein Gespräch findet auf diesem Datum statt. Danach werde ich mich bei Ihnen melden.
Ich - Bitte-2: Ich bitte um eine Antwort dazu, ob ich von Ihnen eine ins Hochdeutsch übersetzte Transkription des Gesprächs mit meinem Sohn erhalten werde oder nicht.
Sie - Antwort-2: Ich werde Sie über das Gespräch (in Deutsch) informieren, sobald ich mit Ihrem Sohn gesprochen habe.

Über das Gespräch informieren, ist sicherlich eine unklare, runde, grobe Antwort zu meinem Bitte, denkt ihr auch nicht? Denn ich bitte genau um eine ins Hochdeutsch übersetzte Verschriftung/Transkription Geschprächs (ins Hochdeutsch übersetzte, weil ich nehme an, dass die Sprache des Gesprächs Schweizerdeutsch wird), und nicht um das Informieren so, z.B. "Auf meine Frage, ob Ihr Sohn Sie vermisst hat, hat er "Nein" gesagt".

Sondern im Form einer geschriebenen Reportage wie:
"Ich: Hast du deinen Vater vermisst?
Ihr Sohn: Nein."


Versteht ihr unter "über das Gespräch (in Deutsch) informieren" eine Art Verschriftung/Transkription Gesprächs? Ich plane, an die Behörde eine E-Mail zu senden und detailliert zu erklären und anschliessend um eine Transkription zu bitten, denn das Gespräch findet am Samstag statt.
 
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sommersonne

Well-Known Member
Die Dame sagte sie würde dich nach dem Gespräch in Deutsch über den Verlauf des Gespräches informieren. Eine Transkription ist nach ihren Worten nicht vorgesehen. Vielleicht gibt es niemanden der mitschreiben kann und sie führt das Gespräch allein und aufzeichnen ist nicht erlaubt.
Du kannst natürlich nochmals erklären was du meinst und um eine exakte Mitschrift bitten, aber ich sehe da wenig Chancen. Sie hat schon verstanden was du meinst.
 

Berfin1980

Well-Known Member
Versteht ihr unter "über das Gespräch (in Deutsch) informieren" eine Art Verschriftung/Transkription Gesprächs?
Ja das vestehe ich darunter, bei solchen Sachverhalten und auch vor Gericht sind immer Übersetzer dabei. Sollten das nicht der Fall sein würden z.B. Urteile anfechtbar. Da wird bestimmt das Gespräch protokolliert und das muss dann auch nur übersetzt werden.
Ist ja gut ich war jetzt erst wieder hier. Ich verstehe dich aber du bist total aufgeregt.

Versuch dich zu beruhigen. Ich drücke weiter die Daumen.
 

sommersonne

Well-Known Member
Na dann sind wir mal gespannt.
14 Jahre ist der Junge nun schon. Wie die Zeit vergeht.

Vaterlich, es ehrt dich sehr das du schon so lange um den Jungen kämpfst. Ein anderer hätte längst aufgegeben. Respekt.
 

Vaterlich

Well-Known Member
Die Dame sagte sie würde dich nach dem Gespräch in Deutsch über den Verlauf des Gespräches informieren. Eine Transkription ist nach ihren Worten nicht vorgesehen. Vielleicht gibt es niemanden der mitschreiben kann und sie führt das Gespräch allein und aufzeichnen ist nicht erlaubt.
Du kannst natürlich nochmals erklären was du meinst und um eine exakte Mitschrift bitten, aber ich sehe da wenig Chancen. Sie hat schon verstanden was du meinst.
Ja, aber in diesem Fall erwarte ich eine klare Antwort/Erklärung, warum sie meine Bitte nicht erfüllen kann bzw. darf. Ich habe sogar mit meiner zweiter Bitte/Email um Rechts- bzw. Verwaltungsgrundlagen dafür gebeten. Die Mitarbeiterin scheint mit aber so, als sie vorsätzlich vermeidet, eine klare, genaue Antwort zu meiner Bitte/Frage zu geben. Eine andere Möglichkeit ist, sie beachtet darauf nicht genug, worum ich bitte oder wonach ich frage, insbesondere weil sie denkt, sie mir sowieso ein Protokoll des Gesprächs senden kann.

Ein Protokoll ist ja besser als nichts, aber es ist ziemlich anders als eine Transkription eines Gesprächs. Man nennt es "Aktennotiz" und ich kann jederzeit um eine Akteneinsicht bitten. Das Problem bei dem Protokoll/ der Aktennotiz ist, man schreibt es/sie nach dem Gespräch und mit eigenen/anderen Worten und zusammenfassend. Während jedes Detail (Worthwahl meines Sohnes, usw.) bei dem Gespräch mir wichtig ist.

Ich will nicht vor Behörden anstrengend scheinen, zum anderen aber möchte ich auch kein Opfer in den Händen von miesen Mitarbeitern der Behörden werden.
 

Vaterlich

Well-Known Member
Ja das vestehe ich darunter, bei solchen Sachverhalten und auch vor Gericht sind immer Übersetzer dabei. Sollten das nicht der Fall sein würden z.B. Urteile anfechtbar. Da wird bestimmt das Gespräch protokolliert und das muss dann auch nur übersetzt werden.

Ja, heute darauf gestossen, dass das Gespräch sicher protokolliert wird - aber leider nachträglich, mit eigenen/anderen Worten und zusammenfassend. Jetzt sehe ich eigentlich, alles führt zu dem Recht auf Akteneinsicht. Also, du schlägst mir dann vor, ich soll mal warten und sehen, was man mir senden wird?

Ist ja gut ich war jetzt erst wieder hier. Ich verstehe dich aber du bist total aufgeregt.

Versuch dich zu beruhigen. Ich drücke weiter die Daumen.
Hahaha :D Nöö, das war ein Scherz. Ich habe mich amüsierte. :D Das hatte ich einmal vorher auch gemacht. :)
 

Vaterlich

Well-Known Member
Na dann sind wir mal gespannt.
14 Jahre ist der Junge nun schon. Wie die Zeit vergeht.

Vaterlich, es ehrt dich sehr das du schon so lange um den Jungen kämpfst. Ein anderer hätte längst aufgegeben. Respekt.

Nee, nur seit dem April dieses Jahres. Ich hätte und habe aber keine Kraft und Mittel, um 11 Jahre zu kämpfen. Neulich habe ich das deutsche Film "Weil du mir gehörst" gesehen. Ein deutscher Vater im Film schilderte, (wenn ich mich daran richtig erinnere) er habe insgesamt ca. 7.000 Shcreiben gesendet, neben zahlosen anderen Bemühungen, Euros, Tränen, usw.), aber am Ende habe er keinen Erfolg, was sein Kind angeht. Und das für einen deutscher Väter in Deutschland, und er war nur einer der ein Million deutscher Vätern - Daraus kann man meine Chance aus der Türkei schätzen.
 
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