Vaterlich
Well-Known Member
Hallo İnsanlar!
Im Rahmen eines Abklärungsauftrags einer Behörde an eine andere Behörde wird ein Gespräch mit mein 14-jähriher Sohn geführt, um es herauszufinden, wie er zu Kontakten mit mir steht. Da ich in der Türkei lebe, er keine Kontakt mit mir wünsche, usw., verlange ich von dieser zu mit meinem Sohn Gespräch fünrenden Behörde eine ins Hochdeutsch übersetzte Verschriftung/Transkription des Gesprächs. Es scheint aber, ich und die relevante Mitarbetier der Behörde können uns nicht verstehen.
Bin ich im folgende nicht genug klar, oder verstehe ich es nicht, was sie meint?
Der verkürzte und vereinfachte Verlauf ist so:
Ich - Bitte-1: Ich bitte um eine eine ins Hochdeutsch übersetzte Verschriftung/Transkription des Gesprächs.
Sie - Antwort-1: Ich habe Ihr Anliegen gut verstanden. Ich werde mich wieder bei Ihnen melden. Ein Gespräch findet auf diesem Datum statt. Danach werde ich mich bei Ihnen melden.
Ich - Bitte-2: Ich bitte um eine Antwort dazu, ob ich von Ihnen eine ins Hochdeutsch übersetzte Transkription des Gesprächs mit meinem Sohn erhalten werde oder nicht.
Sie - Antwort-2: Ich werde Sie über das Gespräch (in Deutsch) informieren, sobald ich mit Ihrem Sohn gesprochen habe.
Über das Gespräch informieren, ist sicherlich eine unklare, runde, grobe Antwort zu meinem Bitte, denkt ihr auch nicht? Denn ich bitte genau um eine ins Hochdeutsch übersetzte Verschriftung/Transkription Geschprächs (ins Hochdeutsch übersetzte, weil ich nehme an, dass die Sprache des Gesprächs Schweizerdeutsch wird), und nicht um das Informieren so, z.B. "Auf meine Frage, ob Ihr Sohn Sie vermisst hat, hat er "Nein" gesagt".
Sondern im Form einer geschriebenen Reportage wie:
"Ich: Hast du deinen Vater vermisst?
Ihr Sohn: Nein."
Versteht ihr unter "über das Gespräch (in Deutsch) informieren" eine Art Verschriftung/Transkription Gesprächs? Ich plane, an die Behörde eine E-Mail zu senden und detailliert zu erklären und anschliessend um eine Transkription zu bitten, denn das Gespräch findet am Samstag statt.
Im Rahmen eines Abklärungsauftrags einer Behörde an eine andere Behörde wird ein Gespräch mit mein 14-jähriher Sohn geführt, um es herauszufinden, wie er zu Kontakten mit mir steht. Da ich in der Türkei lebe, er keine Kontakt mit mir wünsche, usw., verlange ich von dieser zu mit meinem Sohn Gespräch fünrenden Behörde eine ins Hochdeutsch übersetzte Verschriftung/Transkription des Gesprächs. Es scheint aber, ich und die relevante Mitarbetier der Behörde können uns nicht verstehen.
Bin ich im folgende nicht genug klar, oder verstehe ich es nicht, was sie meint?
Der verkürzte und vereinfachte Verlauf ist so:
Ich - Bitte-1: Ich bitte um eine eine ins Hochdeutsch übersetzte Verschriftung/Transkription des Gesprächs.
Sie - Antwort-1: Ich habe Ihr Anliegen gut verstanden. Ich werde mich wieder bei Ihnen melden. Ein Gespräch findet auf diesem Datum statt. Danach werde ich mich bei Ihnen melden.
Ich - Bitte-2: Ich bitte um eine Antwort dazu, ob ich von Ihnen eine ins Hochdeutsch übersetzte Transkription des Gesprächs mit meinem Sohn erhalten werde oder nicht.
Sie - Antwort-2: Ich werde Sie über das Gespräch (in Deutsch) informieren, sobald ich mit Ihrem Sohn gesprochen habe.
Über das Gespräch informieren, ist sicherlich eine unklare, runde, grobe Antwort zu meinem Bitte, denkt ihr auch nicht? Denn ich bitte genau um eine ins Hochdeutsch übersetzte Verschriftung/Transkription Geschprächs (ins Hochdeutsch übersetzte, weil ich nehme an, dass die Sprache des Gesprächs Schweizerdeutsch wird), und nicht um das Informieren so, z.B. "Auf meine Frage, ob Ihr Sohn Sie vermisst hat, hat er "Nein" gesagt".
Sondern im Form einer geschriebenen Reportage wie:
"Ich: Hast du deinen Vater vermisst?
Ihr Sohn: Nein."
Versteht ihr unter "über das Gespräch (in Deutsch) informieren" eine Art Verschriftung/Transkription Gesprächs? Ich plane, an die Behörde eine E-Mail zu senden und detailliert zu erklären und anschliessend um eine Transkription zu bitten, denn das Gespräch findet am Samstag statt.
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