Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Sithnoppe

Moderator
Das Verfassungsgericht hat entschieden:
Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern. Die bislang gespeicherten Daten müssen "unverzüglich" gelöscht werden.

Mehr hier: Spiegel.de


Da werden die konservativen Hüter von Gesetz und Ordnung wieder laut losheulen!!
Und Schäuble wird geifern......
 

alterali

Well-Known Member
AW: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswiedrig

Das Verfassungsgericht hat entschieden:
Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern. Die bislang gespeicherten Daten müssen "unverzüglich" gelöscht werden.

Mehr hier: Spiegel.de


Da werden die konservativen Hüter von Gesetz und Ordnung wieder laut losheulen!!
Und Schäuble wird geifern......

Die werden ein bisschen maulen und die Sache überarbeiten.
Das gEricht spricht ja davon, dass die "anlasslose Speicherung" nicht grundsätzlich verfassungswidrig ist:http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011
"Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen
der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der
Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG anordnen, ist mit Art.
10 GG nicht schlechthin unvereinbar. "

Irgendwie Magerquark.

Was mich an diesen vielen Verfassungsurteilen zu gerade erlassenen Gesetzen stört:
1. Die Politik fuscht ständig bei der Gesetzgebung: Das BVG wirds schon richten. Das macht die Legislative in meinen Augen zu einer Amatuertruppe.
2. Die haarfeine Erläuterung durch das BVG, was nicht geht und was vielleicht gerade noch ginge, diese Gesetzes-Kochrezepte, das ist irgendwie anmaßend.

Hier vermischt sich die Gewaltenteilung zu einer undefinierbaren Soße!
 

Sithnoppe

Moderator
AW: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswiedrig

Irgendwie Magerquark.

Was mich an diesen vielen Verfassungsurteilen zu gerade erlassenen Gesetzen stört:
1. Die Politik fuscht ständig bei der Gesetzgebung: Das BVG wirds schon richten. Das macht die Legislative in meinen Augen zu einer Amatuertruppe.
2. Die haarfeine Erläuterung durch das BVG, was nicht geht und was vielleicht gerade noch ginge, diese Gesetzes-Kochrezepte, das ist irgendwie anmaßend.

Hier vermischt sich die Gewaltenteilung zu einer undefinierbaren Soße!

Das ist ja leider das Hauptproblem der Politik: engagierte (im besten Falle) Amateure machen die Arbeit von Profis. Da kann ja eigentlich nichts Gutes herauskommen.

Immerhin zeigt das Urteil, dass alleine mit dem Totschlagargument "Terrorabwehr" und "Bekämpfung der Kriminalität" nicht direkt alle Rechte außer Kraft gesetzt werden.
Ein kleines Plänzchen der Hoffnung....:wink:
 
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