weiß jemand bescheid? visum - frage

K

K Lilly

Guest
Meine Lieben, wie ist es... mit einem Schweizer-Visum. Ich frage für einen Bekannten meiner Freundin. Er war in der Schweiz verheiratet, ist jetzt aber geschieden, nachdem er dort die Aufenthaltserlaubnis hatte (Nachtigall ich hör dir trapsen :lol:). Jetzt soll er eine Arbeit in Deutschland beginnen.

Weiß jemand wie es da aussieht? Die Schweiz ist ja nicht EU, hat er dann auch hier unbegrenztes Aufenthaltsrecht in Deutschland?

Mit sowas kenne ich mich leider null, komma null aus... Vielleicht wisst ihr Bescheid?
 

YaseminS

Active Member
AW: weiß jemand bescheid? visum - frage

Er hat keine Schweizer Staatsangehörigkeit, sondern nur die dortige Aufenthaltserlaubnis?

Mein Schwager lebt auch in der Schweiz und durfte uns mit dieser Aufenthaltsgenehmigung nicht mal besuchen. Er durfte sich nur bis ein paar Kilometern hinter der deutschen Grenze aufhalten.
Daher kann ich mir erst recht nicht vorstellen, dass man so hier arbeiten darf.
 
K

K Lilly

Guest
AW: weiß jemand bescheid? visum - frage

Er hat keine Schweizer Staatsangehörigkeit, sondern nur die dortige Aufenthaltserlaubnis?

Mein Schwager lebt auch in der Schweiz und durfte uns mit dieser Aufenthaltsgenehmigung nicht mal besuchen. Er durfte sich nur bis ein paar Kilometern hinter der deutschen Grenze aufhalten.
Daher kann ich mir erst recht nicht vorstellen, dass man so hier arbeiten darf.

Also, was die Staatsangehörigkeit angeht, bin ich unsicher... Er will jetzt hier arbeiten, also in Deutschland, hat den Führerschein neu gemacht, da er nicht anerkannt wurde...

Vielleicht können Erfahrene daraus bereits lesen, wie es ist, mit seiner Staatsangehörigkeit... Ich kenne mich mit sowas leider null aus.

Aber offenbar arbeitet er bereits hier, wie ich gerade gehört habe, für eine türkische firma. vielleicht kann das etwas erhellung bringen.
 

vanararat1966

Moderator
AW: weiß jemand bescheid? visum - frage

Er hat keine Schweizer Staatsangehörigkeit, sondern nur die dortige Aufenthaltserlaubnis?

Mein Schwager lebt auch in der Schweiz und durfte uns mit dieser Aufenthaltsgenehmigung nicht mal besuchen. Er durfte sich nur bis ein paar Kilometern hinter der deutschen Grenze aufhalten.
Daher kann ich mir erst recht nicht vorstellen, dass man so hier arbeiten darf.

@Nada
Dies hat sich aber seit Inkfraftsetzen von Schengen geändert. Inhaber von B-Bewilligungen benötigen für Schengen Staaten keine Visa mehr. Natürlich weiss ich nicht, was Dein Schwager für einen Aufenthaltsstatus hat, aber mindestens die B-Bewilligung wird es wohl sein.

@K-Lilly
Arbeiten darf man dann - z.B. in Deutschland - wenn man vom Freizügigkeitsabkommen Gebrauch machen kann, z.B. wenn der Ehepartner eine Staatsangehörigkeit eines Schengen Staates hat (Kurzfassung und ohne Gewähr, aber sinngemäss) bzw. ein Arbeitsvertrag der entsprechenden Firma vorliegt (die sich dann auch um den Aufenthalt zu kümmern hat). Ich könnte mir - gemäss dem Freizügigkeitsabkommen - in D eine Stelle suchen, arbeiten und leben. Bedingung ist aber eine Arbeitsstelle. Mein Mann würde dann ebenfalls, von meiner Freizügigkeit abgeleitet, in D eine Stelle suchen können, mit mir leben und arbeiten.

Allgemein:
Sogenannte "Drittstaatler" sind immer benachteiligt, egal in welche Richtung. Gerade in der Schweiz werde ich als Schweizer Staatsbürgerin gegenüber einer EU-Staatsbürgerin diskriminiert - ich bin nämlich verpflichtet, mit meinem Mann einen gemeinsamen Wohnsitz zu haben (er ist ein sogenannter Drittstaatler, türkischer Staatsangehöriger) - Ausnahmen müssen bewilligt werden (z.B. Arbeitsstelle in einem anderen Kanton (Bundesland) oder ähnliches. Dies wurde - im Kampf gegen Scheinehen - im neuen Ausländergesetz, unter anderem, so festgelegt. (eine ganz andere Auslegung und Interpretation ist somit möglich, sprich: uns Schweizer wird per se eine Scheinehe bei getrenntem Wohnsitz unterstellt). Etwas OT, aber nur deshalb, weil die Thematik vielfältig und nicht ganz einfach.
 
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