Wer weiss Rat?

wild boy

Member
Wir möchten eine Verfügung aufsetzen, wer unsere Kinder aufziehen soll, falls meiner Frau und mir etwas zustossen sollte.
Reicht es, ein handgeschriebenes Schreiben aufzusetzen, indem wir erklären, wer die Kinder bekommen soll,und das dann von allen Beteiligten unterschrieben wird?
Oder muss das Ganze notariell beglaubigt werden, damit es u.U.vor Gericht anerkannt würde?
Danke für eure Hilfe!

Gruß,
wild boy
 
AW: Wer weiss Rat?

So aus dem Hut würde ich sagen, dass es sinnvoller wäre das durch einen Notar beglaubigen zu lassen. So teuer dürfte das nicht sein und ihr hättet dadurch eine Rechtssicherheit
 
AW: Wer weiss Rat?

Wir möchten eine Verfügung aufsetzen, wer unsere Kinder aufziehen soll, falls meiner Frau und mir etwas zustossen sollte.
Reicht es, ein handgeschriebenes Schreiben aufzusetzen, indem wir erklären, wer die Kinder bekommen soll,und das dann von allen Beteiligten unterschrieben wird?
Oder muss das Ganze notariell beglaubigt werden, damit es u.U.vor Gericht anerkannt würde?
Danke für eure Hilfe!

Gruß,
wild boy

Vor ein paar Wochen habe ich dieses Thema betreffend, einen Bericht (Deutschland) gesehen.
Es reicht eine handschriftliche Verfügung, von beiden Elternteilen unterzeichnet.
Beglaubigung ist nicht nötig.
 
AW: Wer weiss Rat?

Allah korusun ........

was habt ihr vor ?

Trotzdem um sicher zu gehen würd ich an euererstelle Notariell es erledigen !

Gruß!
 
AW: Wer weiss Rat?

Der kritische Punkt ist nicht die Form, sondern dass nur ein Notar Dir sagen kann, wie das im konkreten Fall und aufgrund Eurer Absichten aussehen muss. Es fallen ja hier mehrere Regelungsabsichten von der rechtlichen Vertretung (Betreuung) bis hin zur Personensorge zusammen. Möglicherweise sollte man auch nicht in allen Aspekten die mögliche Bindungswirkung ausschöpfen, um die einer Kontrolle des Vormundschaftsgerichts nicht gänzlich zu verschließen.
 
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