ich brauch mal dringend eure hilfe
also kurz zur vorgeschichte:
deutsche frau--türkischer mann verheiratet leben in deutschland
kind wurde geboren und angemeldet beim standesamt des wohnortes
nun meine frage muss das kind auch beim türkischem konsulat angemeldet werden, weil der vater doch türke ist.
kann das kind zwei staatsbürgerschaften annehmen, wenn ja wie geht das?
vielen dank für eure hilfe schon mal
also kurz zur vorgeschichte:
deutsche frau--türkischer mann verheiratet leben in deutschland
kind wurde geboren und angemeldet beim standesamt des wohnortes
nun meine frage muss das kind auch beim türkischem konsulat angemeldet werden, weil der vater doch türke ist.
kann das kind zwei staatsbürgerschaften annehmen, wenn ja wie geht das?
vielen dank für eure hilfe schon mal