Wie klingt man sarkastisch(er)?

sommersonne

Well-Known Member
Du hast auch Rechte, selbst wenn du kein Sorgerecht für deinen Sohn hast. (Ich gehe davon aus das du kein Sorgerecht hast.)
  • Wird die elterliche Sorgerecht entgegen der Regel nur einem Elternteil zugewiesen, behält der andere Elternteil das Recht auf regelmässigen Kontakt zu seinem Kind (Art. 273 ZGB).
  • Wurde einem Elternteil die elterliche Sorge übertragen, muss der Elternteil, dem die elterliche Sorge nicht zusteht, dennoch für eine angemessene Erziehung des Kindes sorgen (5A_664/2015).
  • Wenn das elterliche Sorgerecht nur einem Elternteil übertragen wurde, hat der andere Elternteil dennoch Anspruch auf Information und Ausjunft, bevor eine für das Kind wichtige Entscheidung getroffen wird. Der andere Elternteil kann gemäss Art. 275a ZGB auch von Dritten (z.B. Ärzten, Schule) Informationen verlangen.
Ich würde mich schriftlich, nicht mit einer Mail, an den zuständigen Kanton wenden und um die Telefonnummer deines Sohnes bitten, schildern das es Schwierigkeiten mit der Mutter gibt, sie dir die Auskunft verweigert. Es ist wichtig das das Kind mit seinem Vater wenigstens sprechen kann wenn schon der persönliche Kontakt verweigert wird.
Ich wünsche dir viel Erfolg und viel Geduld.
 

Farina

Well-Known Member
... und sachlich aufzählen, wann der Kontakt stattgefunden bzw. nicht stattgefunden hat. Ich nehme an, du hast das protokolliert?

Gibt es irgendwo eine Vorgabe der Behörde, wie oft der Kontakt stattfinden sollte? Dann könntest du dich in deiner Aufstellung darauf beziehen.

Das Schreiben würde ich per Post, evtl. Einschreiben, verschicken. Vorab das Schreiben einscannen und parallel per Mail verschicken. Wichtig ist auch, dass du dich vorher genau über den zuständigen Ansprechpartner, korrekte Anschrift und E-Mail-Adresse informierst (sofern nicht schon geschehen), damit dein Anliegen nicht erst in der Behörde "herumgeistert".
 

Vaterlich

Well-Known Member
Du hast auch Rechte, selbst wenn du kein Sorgerecht für deinen Sohn hast. (Ich gehe davon aus das du kein Sorgerecht hast.)
  • Wird die elterliche Sorgerecht entgegen der Regel nur einem Elternteil zugewiesen, behält der andere Elternteil das Recht auf regelmässigen Kontakt zu seinem Kind (Art. 273 ZGB).
  • Wurde einem Elternteil die elterliche Sorge übertragen, muss der Elternteil, dem die elterliche Sorge nicht zusteht, dennoch für eine angemessene Erziehung des Kindes sorgen (5A_664/2015).
  • Wenn das elterliche Sorgerecht nur einem Elternteil übertragen wurde, hat der andere Elternteil dennoch Anspruch auf Information und Ausjunft, bevor eine für das Kind wichtige Entscheidung getroffen wird. Der andere Elternteil kann gemäss Art. 275a ZGB auch von Dritten (z.B. Ärzten, Schule) Informationen verlangen.
Ich würde mich schriftlich, nicht mit einer Mail, an den zuständigen Kanton wenden und um die Telefonnummer deines Sohnes bitten, schildern das es Schwierigkeiten mit der Mutter gibt, sie dir die Auskunft verweigert. Es ist wichtig das das Kind mit seinem Vater wenigstens sprechen kann wenn schon der persönliche Kontakt verweigert wird.
Ich wünsche dir viel Erfolg und viel Geduld.
Na ja, diese und weitere kann man von einem Rechtsstaat erwarten, von der Schweiz aber nicht! :D Ich machte es kurz, aber einige Schritte habe ich schon erledigt. "Wir besorgen keine Handynummern von Jugendlichen und geben diese an Elternteile weiter." So war die Antwort von einem Mitarbeiter der zuständigen Behörde und hat mir geraten, dass ich mit der Mutter Kontakt nehmen soll.

Na ja, ihr habt darauf hingewiesen, ich würde wohl lächerlich klingen. Vielleicht.... Alle jene relevante Schweizer Behörden, inklusive Zivilgericht, bei Familien-Sachen - Quasi ein Zirkus-Pack, alles inklusive. :D Lächerlicher geht es nicht! Der Mann als Mitarbeiter einer zuständigen Behörde rate mir, dass ich mit der Mutter Kontakt nehmen soll - Lächerlicher geht es nicht!

Du gehst zur Polizei, bitte um Hilfe für dein entführtes Kind, und die Antwort du bekommst, ist, du muss mit der Tater Kontakt nehmen (=also kommunizeren, etc.) Na ja, ıch wundere mich, wie man mit der Tater in solche Falle komunizeren kann, wenn er z.B. den Lauf an der Schläfen des Kindes hält?!?
 

Vaterlich

Well-Known Member
... und sachlich aufzählen, wann der Kontakt stattgefunden bzw. nicht stattgefunden hat. Ich nehme an, du hast das protokolliert?

Gibt es irgendwo eine Vorgabe der Behörde, wie oft der Kontakt stattfinden sollte? Dann könntest du dich in deiner Aufstellung darauf beziehen.

Das Schreiben würde ich per Post, evtl. Einschreiben, verschicken. Vorab das Schreiben einscannen und parallel per Mail verschicken. Wichtig ist auch, dass du dich vorher genau über den zuständigen Ansprechpartner, korrekte Anschrift und E-Mail-Adresse informierst (sofern nicht schon geschehen), damit dein Anliegen nicht erst in der Behörde "herumgeistert".
Zwei gute Tipps, danke! Ich hatte nur die kurze Telefonischegesprache erwähnt, aber nicht detailliert.

"Vorab das Schreiben einscannen und parallel per Mail verschicken" - Das ist gut, ja. Ich werde es tun. Übrigens sende ich immer eine Kopie an den Ansprechpartner and eine Kopie an die Behörde (also, mit der Anrede "sehr geehrte Damen und Herren")
 

sommersonne

Well-Known Member
Du wirst wohl dein Recht einklagen müssen bei Gericht.
Als Vater hat man in vielen Ländern kaum Unterstützung seine Rechte wahrnehmen zu können. Die Schweiz ist nicht besonders freundlich zu Ausländern, noch nie gewesen, es sei denn sie hätten säckeweise Geld.

Gibt es denn eine schweizerische Oma oder andere Verwandte, die evtl. ein Herz hätten und dir die Nummer besorgen könnten?
 
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