Das ist ein simples Totschlagargument ohne Begründung: Vor allem deshalb, weil die Parteien, die die Wahlrechtsreform jetzt beschlossen haben und in Augen enttäuschter Regierungsverächter nur noch als
durchgehen (Pfui!), nach derzeitigem Stand die meisten Ausgleichs- und Überhangmandate einbüßen würden und bei der nächsten Wahl mit Sicherheit verlieren. Könnte man auch mal in Betracht ziehen. Wenn es tatsächliche um parlamentarische Repräsentanz der "Kleineren" ginge statt ums stellvertretende Bibbern um Pfründe einzelner Lokalfürsten, könnte man zum Beispiel auch erwägen, die Sperrklausel auf 3,5 oder 4 % abzusenken.
Wäge am besten einfach mal ab, die Bezüge von ein paar People mehr im Bundestag gegenüber der Tatsache kleine
Oppositionsparteien den Einzug in den Bundestag durch das neue Wahlrecht zu verwehren.
In einer pluralistischen Gesellschaft wie der unseren, ist ein Minderheitenschutz vorgesehen bzw. ein Schutz der Opposition
um nicht von einer Mehrheit erdrückt zu werden, das gehört zu unseren demokratischen Prinzipien.
Und jetzt ein Blick in die Zukunft.
In Deutschland wird es nicht besser, immer größer werdende soziale Spannungen zeichnen sich jetzt schon
am Horizont ab.
In solchen Zeiten wählen die Bürger bevorzugt per Zweitstimme die etablierten Parteien und immer häufiger
per Erststimme den lokalen Politiker ihrer Wahl, der ist ihnen gut bekannt, den kennt man, den wählt man.
Es ist zu erwarten, dass zukünftig die ein oder andere kleine Oppositionspartei über den Weg Einzug in
den Bundestag erlangt.
Das möchten die etablierten Parteien natürlich verhindern.
Mit dem neuen vorgeschlagenen Wahlrecht, entledigt man sich schon vorab lästiger Konkurrenz.
Das neue Wahlrecht ist eine Regelung von Regierungsparteien, für Regierungsparteien.
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