Normalerweise sendet das Standesamt das wohl auch irgendwie in die Türkei, aber uns wurde gesagt, dass das manchmal nicht registriert wird und wir unbedingt selbst die internationale Heiratsurkunde vorbeibringen sollen.
Muss man da wirklich persönlich antanzen? Oder ginge es auch per Einschreiben oder internationalem Einschreiben?
Normalerweise würde ich darauf vertrauen, dass so was sich faktisch erledigt, weil es doch irgendwie gut gegangen ist und das "manchmal" in dem an Euch gerichteten Hinweis die Ausnahme und nicht die Regel ist.

Aber bei solchen Nummern ...
Auf der Konsulatswebseite steht auch das muss innerhalb der ersten 30 Tage nach Eheschließung passieren, sonst gibt's Strafzahlungen.
... würde ich es auch nicht darauf ankommen lassen. Notfalls hast Du ja die Mail, mit der Du beim Konsulat gefragt hast. Damit könntet Ihr nachweisen, dass Ihr Euch innerhalb der gesetzten Frist aufrichtig bemüht habt. Aber möglicherweise ist ihnen das wurscht.
Vielleicht meldet sich das Konsulat ja noch. Oder Du fragst mal bei info4alien.de oder beim
Verband Binationaler nach. Vielleicht gibt es Erfahrungswerte.
Ihr seid ja bestimmt nicht die Einzigen, die sich mit so was herumschlagen. Oder Ihr fragt einen mit türkischem und deutschem Recht vertrauten Anwalt, aber das wäre natürlich kostenpflichtig und wahrscheinlich zu viel Engagement, da es immerhin auch sein kann, dass das Konsulat doch noch antwortet.