Ich denke nicht, Frau Keel, dass Sie meinen Arsch kennen. Aber als eine Schulleiterin müssen Sie das Buch meines Arsches namens "Schweizerisches Zivilgesetzbuch" kennen - es sei denn, dass Sie eine Schulleiterin meines Arsches sind. Darin -raten Sie mal, in meinem Arsch oder im ZGB?- steht ein Artikel, den Sie sicher wissen und der mich interessiert(e):
Art.275A1 Abs.2:
"Eltern ohne elterliche Sorge können bei Drittpersonen, die an der Betreuung des Kindes beteiligt sind, wie namentlich bei Lehrkräften, Ärztinnen und Ärzten, in gleicher Weise wie der Inhaber der elterlichen Sorge Auskünfte über den Zustand und die Entwicklung des Kindes einholen."
Demgemaess hatte ich Sie mal per E-mail kontaktiert, um bei Ihnen Auskünfte über den Zustand meines Sohnes einzuholen. Erinnern Sie sich daran? In Ihrer Antwort hatten Sie mir es ins Gedaechtnis gerufen, dass Mütter in der Schweiz so heilig sind, wie Kühe in Indien:
"Wir als Schule dürfen Ihnen ohne die Zustimmung der Mutter und ohne deren Wissen keine Information über Ihr Kind mitteilen. Ich kann Ihnen aus diesem Grund auch keine weiteren Angaben machen."
Wie Sie mich angewandt haben, Frau Keel, habe ich dann auch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde auf dem gleichen Grund kontaktiert. Eine dummische Frage, wie
"Wissen Sie, was sie mir als Antwort geschrieben haben?" werde ich Sie hier gerade nicht stellen. Als Mitlieder desselben Zirkus, kennen Sie einander gut und wissen Sie es im Voruas, was ein anderer Mitglieder diesbezüglich haben gechrieben mag. Auskünfte über den Zustand eines Kindes zu geben - so was gehöre nicht zu den Aufgaben des Zirkus.
Habe ich Ihnen schon mal geschrieben, dass Ihre Antwort mich zum Kotzen gebracht hatte? Ich glaube schon. Eines Tages wird mein Sohn Ihre Antwort sowie diese Zeilen
"ohne die Zustimmung der Mutter und ohne deren Wissen" lesen, Frau Keel, waehrend Sie sich lebenslang damit onanieren, dass Sie in der heiligen, direkte-demokratischen Schweiz leben, und nicht im Iran, im China, in der Ex-UdSSR oder in der DDR, wo die Individualansprüche verletzt werden bzw. wurden.
PS: Dass Sie mein Schreiben ohne meine Zustimmung und ohne mein Wissen als Beilag dem alten Zirkus mit neuen Namen "Kinder- und Jugenddienst" mitgeteilt haben - das fand ich sehr Grobheit von Ihnen, Frau Keel! Zwar hatte ich keine Volksreden gegenüber diesen Zirkussen gehalten, also habe ich nichts zu verstecken. Aber so eine Unartigkeit würde ich von Ihnen nicht erwarten, Frau Keel!