Vaterlich
Well-Known Member
Hallo İnsanlar! ![Big Grin :D :D](data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7)
Was ist das Verhältnis zwischen den Einreden und der BGB? In den genannten Artikeln stehen die Einreden (Objections?), diese Einreden sind quasi Rechte, die die BGB bieten/bietet, aber der Bürge verzichtet darauf?? Stimmt es?
Und wie soll man das "mit" lesen? Die Einreden mit? Also "außer die Einreden mit..."
"Der Bürge verzichtet ferner auf die Einreden der § X Abs. 1, Abs. 2 - außer mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen -, und § Y BGB."
Was ist das Verhältnis zwischen den Einreden und der BGB? In den genannten Artikeln stehen die Einreden (Objections?), diese Einreden sind quasi Rechte, die die BGB bieten/bietet, aber der Bürge verzichtet darauf?? Stimmt es?
Und wie soll man das "mit" lesen? Die Einreden mit? Also "außer die Einreden mit..."
"Der Bürge verzichtet ferner auf die Einreden der § X Abs. 1, Abs. 2 - außer mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen -, und § Y BGB."