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Ein-Euro-Jobber können sich die Fahrtkosten zur Arbeit nach einem Urteil des Bundessozialgerichts grundsätzlich nicht erstatten lassen. Zunächst müssten sie ihr Entgelt für den Ein-Euro-Job aufbrauchen. Nur wenn dies nicht ausreiche, um Fahrtkosten oder erforderliche Berufskleidung zu zahlen, müsse das Jobcenter Kosten erstatten, entschieden die Richter in Kassel.
Quelle: http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=6462966.html