vzd_2.1
Well-Known Member
AW: Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare?
vor fünfzig jahren brauchte eine frau in westdeutschland die zustimmung ihres mannes, um eine wohnung zu mieten, den job zu kündigen, ein eigenes konto bei einer sparkasse eröffnen. vor zwanzig jahren galt in deutschland noch der §175, der sexuelle handlungen zwischen männern unter strafe stellte. es ist gut, dass die gesellschaft sich weiterentwickelt, wenn auch nicht alle da mithalten wollen oder können.
dann gehört deiner meinung nach auch die assistierte reproduktion (künstliche befruchtung) verboten.
Das hat mit Jura wenig zu tun, im Gegenteil. Juristen, als praktische Sozialwissenschaftler, machen genau das, was hier auch gemacht wird: das "Kindeswohl" frei nach ihren subjektiven wandelbaren Vorstellung für und gegen alles mögliche in Stellung bringen.
Vor fünfzig Jahren wäre man sich an dieser Stelle mit ähnlich solider empirischer Basis absolut sicher gewesen, dass das Kind schwer geschädigt wird, wenn es längeren Kontakt mit Homosexuellen hat. Nun finde ich etwas hoch gegriffen, dass sich der Mensch innerhalb weniger Jahrzehnte über seine Instinkte erheben würde. Eher geht es doch um die rasch veränderlichen sozialen Normen, wie Erwachsene zusammen leben möchten.
vor fünfzig jahren brauchte eine frau in westdeutschland die zustimmung ihres mannes, um eine wohnung zu mieten, den job zu kündigen, ein eigenes konto bei einer sparkasse eröffnen. vor zwanzig jahren galt in deutschland noch der §175, der sexuelle handlungen zwischen männern unter strafe stellte. es ist gut, dass die gesellschaft sich weiterentwickelt, wenn auch nicht alle da mithalten wollen oder können.
Die Entscheidung, wer und in welchen Gemeinschaftsformen "ein Recht auf Kinder" hat, wird dieser Realität rechtspolitisch konsequent nachgezogen. Das gilt im Adoptionsrecht ähnlich wie - verschärft - in der Reproduktionsmedizin.
Dabei vertritt eine Gesellschaft jeweils Wertungen, die sich innerhalb kürzester Zeitrahmen vollkommen widersprechen. Dass dieser Ansatz am Kindeswohl orientiert sei, oder auch nur eine konstante Barriere für das Kindeswohl enthalte, ist eine Farce. Wo und wie ein Kind aufwächst ist dabei zu hundert Prozent disponibel und beruht allein auf einer mehrheitsfähigen Toleranzschwelle. Selbst deren soziales Ausloten folgt keinem konstanten Muster. Heute ist der Vertreter der niedrigeren Toleranzschwelle in der Defensive, früher anders herum.
In der Debatte wird das Argument bzw. werden (umstrittene) Untersuchungen gebraucht, es benachteilige ein Kind nicht, nicht mit zwei verschiedengeschlechtlichen Bezugspersonen aufzuwachsen. Als ob es darum ginge (vielleicht geht es vielen [Gegnern] darum, mir nicht). Der Punkt ist, dass man sich überhaupt in einem expansiven Entscheidungsmuster befindet, das sich erst an einem Schadenseintritt messen lassen will. Für mich geht das nicht mit dem "Kindeswohl" oder überhaupt mit ethischen Grundsatzentscheidungen zusammen, es ist mir zu leichtfertig.
Meines Erachtens bietet es sich für die möglichst unzweifelhafte Festlegung einer gesetzlichen Wertung an, tatsächliche Gegebenheiten nachzuzeichnen, die grundsätzlich nicht in diesem Maße variabel sind, bzw. gegen deren Manipulation mehrheitlich noch erkennbare Bedenken bestehen. Eben die Fortpflanzungsbiologie.
dann gehört deiner meinung nach auch die assistierte reproduktion (künstliche befruchtung) verboten.