Befragung und Neuigkeiten vom Amt

Kelebek

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AW: Befragung und Neuigkeiten vom Amt

Zitat von streya:
Und als ich jetzt zurück gekommen bin (aus der Türkei) war ich auf dem Einwohnermelde-Amt und hab dort eine Kopie unserer Heiratsurkunde abgegeben damit eingetragen wird, dass ich jetzt verheiratet bin. Und ich habe dann einen neuen Pass mit meinem neuen Namen beantragt

liebe Grüße, Streya

Da hab ich mal ne Frage dazu, dein Einwohnermeldeamt, stellt Dir den neuen Paß mit neuen Namen aus?

Also ich darf das erst machen, wenn mein Mann dann mal hier ist. Und wir müssen erst eine Namenserklärung vor dem Standesamt abgegeben. Dann gilt die Namensführung auch nach deutschem Recht...

LG Kelebek
 

Sabine

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AW: Befragung und Neuigkeiten vom Amt

Zitat von Kelebek:
Also ich darf das erst machen, wenn mein Mann dann mal hier ist. Und wir müssen erst eine Namenserklärung vor dem Standesamt abgegeben. Dann gilt die Namensführung auch nach deutschem Recht...

LG Kelebek


Ja, war bei mir auch so

aaaaber

nur weil der Standesbeamte zu paddelig war, das im Familienbuch gleich richtig einzutragen. Dabei habe ich tausendmal erwähnt, daß ich den Familiennamen meines Mannes tragen möchte. Als wir das Stammbuch abholen konnten, stand leider noch mein alter Familienname drin.

Habe jetzt nicht weiter nachgeforscht damals, aber ich denke, daß man sich das mit dem Deutsche Standesamt und dem Namen extra beantragen sonst hätte sparen können? Bin mir aber nicht sicher.
 

Kelebek

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AW: Befragung und Neuigkeiten vom Amt

Zitat von Sabine:
Ja, war bei mir auch so

aaaaber

nur weil der Standesbeamte zu paddelig war, das im Familienbuch gleich richtig einzutragen. Dabei habe ich tausendmal erwähnt, daß ich den Familiennamen meines Mannes tragen möchte. Als wir das Stammbuch abholen konnten, stand leider noch mein alter Familienname drin.

Habe jetzt nicht weiter nachgeforscht damals, aber ich denke, daß man sich das mit dem Deutsche Standesamt und dem Namen extra beantragen sonst hätte sparen können? Bin mir aber nicht sicher.

Du meinst der Standesbeamte in der Türkei, oder wie? Also im dem "Aile cüzdani" steht bei mir auch schon "Sevil" als Name...ich war dann auch auf dem Standesamt hier, hab ein Familienbuch angelegt. Dort steht der dirket drin, der Name des Mannes richtet sich nach türkischem Recht und der Name der Frau nach deutschem Recht...Also wir müssen auf jeden Fall diese Namenserklärung machen, damit es geändert wird. :?:

LG
 
S

Susi26

Guest
AW: Befragung und Neuigkeiten vom Amt

Genauso wurde es mir auch erklärt, das deutsche Recht erkennt, die türkische Regelung nicht an, wonach die Frau automatisch den Familiennamen des Ehemannes bekommt. Im deutschen Familienbuch steht deshalb automatisch der Mädchenname der Frau als Familienname von ihr. Eine Namensänderung kann muss extra beantragt werden - dazu muss der Mann auch schon in Deutschland sein.

LG Susi
 

Sabine

Well-Known Member
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Zitat von Kelebek:
Du meinst der Standesbeamte in der Türkei, oder wie? Also im dem "Aile cüzdani" steht bei mir auch schon "Sevil" als Name...ich war dann auch auf dem Standesamt hier, hab ein Familienbuch angelegt. Dort steht der dirket drin, der Name des Mannes richtet sich nach türkischem Recht und der Name der Frau nach deutschem Recht...Also wir müssen auf jeden Fall diese Namenserklärung machen, damit es geändert wird. :?:

LG

Ja, ich meinte das Standeamt in der Türkei ! In unserem Aile Cüzdani steht an der Stelle "Name nach der Eheschließung" bei mir immer noch mein Mädchenname. Hätte der Standesbeamte da gleich den "richtigen" Familiennamen eingetragen, hätte wir vielleicht die gemeinsame Beantragung des Ehenamens auf dem deutschen Standesamt sparen können. Dachte ich zumindest !!???

Wir haben übrigens kein deutsches Familienbuch angelegt. Habe ich bis jetzt noch nicht für nötig befunden. Kann sich aber vielleicht auch noch ändern. Eigentlich steht im türkischen Stammbuch doch auch alles drin, ist ja schließlich international. Nur müssen die Beamten, wenn sie denn was zum Eintragen haben, natürlich bischen blättern und lesen können.
 

Kelebek

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Zitat von Sabine:
Ja, ich meinte das Standeamt in der Türkei ! In unserem Aile Cüzdani steht an der Stelle "Name nach der Eheschließung" bei mir immer noch mein Mädchenname. Hätte der Standesbeamte da gleich den "richtigen" Familiennamen eingetragen, hätte wir vielleicht die gemeinsame Beantragung des Ehenamens auf dem deutschen Standesamt sparen können. Dachte ich zumindest !!???

Wir haben übrigens kein deutsches Familienbuch angelegt. Habe ich bis jetzt noch nicht für nötig befunden. Kann sich aber vielleicht auch noch ändern. Eigentlich steht im türkischen Stammbuch doch auch alles drin, ist ja schließlich international. Nur müssen die Beamten, wenn sie denn was zum Eintragen haben, natürlich bischen blättern und lesen können.

Das Familienbuch kostet 41€ wollte es gleich machen, wenn man einmal am laufen ist wegen Papiere...Das mit der Namensänderung wird dann auch dort mit vermerkt. Ich weiß aber nicht, ob für die Namenserklärung das Anlegen des Familienbuchs Pflicht ist...?

Ich habe irgendwo gelesen, dass das "Aile cüzdani" hier nicht anerkannt wird, da Deutschland damals dieser Vereinbarung nicht zugestimmt hat (ich glaube , ich hab das auf www.ankara.diplo gelesen-bin mir aber nicht sicher...)

Aber jedes Amt macht es doch sowieso immer bißchen anders, die in Dresden sind aber leider immer sehr genau, auch was Übersetzungen und Apostilen betrifft-LEIDER!
 

Sabine

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Zitat von Kelebek:
Ich weiß aber nicht, ob für die Namenserklärung das Anlegen des Familienbuchs Pflicht ist...?

Nö, denke nicht. sonst hätten wir das ja machen müssen. Uns wurde gesagt, daß deutsche Familienbuch brauchen wir nicht. Ist jetzt über 3 Jahre her.

Ich habe irgendwo gelesen, dass das "Aile cüzdani" hier nicht anerkannt wird, da Deutschland damals dieser Vereinbarung nicht zugestimmt hat (ich glaube , ich hab das auf www.ankara.diplo gelesen-bin mir aber nicht sicher...)

Davon höre ich jetzt zum ersten Mal. Habe das schon für alles mögliche mal vorgelegt und noch nie Probleme gehabt.

Aber jedes Amt macht es doch sowieso immer bißchen anders, die in Dresden sind aber leider immer sehr genau, auch was Übersetzungen und Apostilen betrifft-LEIDER!

Was zum Geier ist eine Apostille :icon_frown: ???

Liebe Grüße !!
 

Kelebek

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AW: Befragung und Neuigkeiten vom Amt

Hier steht das mit dem "Aile cüzdani":

2. Türkisches Familienbuch und Heiratsurkunde

Unmittelbar nach der Heirat in der Türkei wird durch den Standesbeamten ein internationales Familienbuch („aile cüzdanı“) ausgestellt. Dies geschieht auf Grundlage des CIEC-Übereinkommens vom 13.09.1974. Dieses Familienbuch wird durch die Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht anerkannt, da die Bundesrepublik diesem Abkommen bisher nicht beigetreten ist.


Zum Nachweis Ihrer Eheschließung sollten Sie sich eine internationale mehrsprachige Heiratsurkunde (Evlenme Kayıt Örneği – Formül B) ausstellen lassen, die Sie von jedem Personenstandsamt erhalten, sobald die Eheschließung registriert wurde. Basis hierfür ist das „Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern“ vom 08.09.1976, dem die Bundesrepublik ebenfalls beigetreten ist.
 

Kelebek

New Member
AW: Befragung und Neuigkeiten vom Amt

Bitte schön:

Echtheitsbestätigung von türkischen öffentlichen Urkunden (Apostillen)

Grundsätzlich bedürfen ausländische öffentliche Urkunden vor ihrer Verwendung im deutschen Rechtsbereich der Legalisation (= Echtheitsbestätigung) durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Ausnahmen hiervon gelten für die Vertragsstaaten des "Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 (BGBl 1965 II, S. 876). Dieses Übereinkommen gilt im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei seit dem 29.09.1985. Das Abkommen befreit türkische öffentliche Urkunden von der Legalisation durch die deutschen Auslandsvertretungen. Die Legalisation durch eine deutsche Auslandsvertretung wird ersetzt durch die sogenannte „Apostille“ der hierfür zuständigen türkischen Behörde.
Als öffentliche Urkunden im Sinne des Abkommens werden angesehen:
Urkunden der Gerichte oder einer Amtsperson als Organ der Rechtspflege, Urkunden der Verwaltungsbehörden und notarielle Urkunden (auch notarielle Beglaubigungen von Unterschriften, Übersetzungen und Fotokopien).
Für die Erteilung der in dem Abkommen vorgesehenen Echtheitsbestätigung in Form der Apostille sind in der Türkei folgende Behörden zuständig:
Für Urkunden der Verwaltungsbehörden und der Notare:
Der für den Aussteller der Urkunde örtlich zuständige Landrat (Kaymakam) oder in Einzelfällen der Gouverneur (Vali) der jeweiligen Provinzhauptstadt.

Für Urkunden der Gerichte:
  • In Orten mit Schwurgericht: der Vorsitzende des Rechtsausschusses (Ağır Ceza Mahkemesi Kuruluşu bulunan merkezlerdeki Adalet Komisyonu Başkanı),
  • In Orten ohne Schwurgericht: das für den Ort zuständige Präsidium der Rechtsausschüsse (Adliye Encümeni Başkanı veya Ağır Ceza Mahkemelerinin bulunmadığı yerlede o yerin bağlı bulunduğu yerdeki Adalet Komisyonu Başkanlıkları).
Wichtiger Hinweis: Bei der Beschaffung von Apostillen kann die Botschaft nicht behilflich sein. Diese sind von Ihnen selbst oder von einer bevollmächtigten Person einzuholen.
In folgenden Fällen sind Urkunden von jeder Echtheitsbestätigung befreit, d.h. es ist weder eine Legalisation noch eine Apostille erforderlich:
  • <LI class=MsoNormal>Internationale Personenstandsurkunden nach dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern, d.h. Geburtsurkunde (Formül A), Heiratsurkunde (Formül B) und Sterbeurkunde (Formül C), <LI class=MsoNormal>Internationale Ehefähigkeitszeugnisse nach dem Übereinkommen vom 05.09.1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen,
  • Urkunden türkischer diplomatischer oder konsularischer Vertretungen.

Alles rauskopiert von www.ankara.diplo.de
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Befragung und Neuigkeiten vom Amt

Vielen vielen Dank für Deine Mühe Kelebek !!

Ich falle hier (nach über 3 Jahren) gerade aus allen Wolken.

Bin bis jetzt immer davon ausgegangen das unser AILE CÜZDANI (was wir haben) und das FORMÜL B (was wir scheinbar nicht haben) ein uns das selbe ist !! Da war ich ja völlig im Irrtum.

Aber uns wurde damals in Deutschland beim Standesamt wirklich gesagt, daß wir kein deutsches Familienbuch brauchen. Da sag ich nur: Beamte Zizou (Bitte niemand persönlich nehmen!)

Müssen dann wohl mal beim nächsten Urlaub unseren Standesbeamten wegen dem Formül B fragen. Das kriegt man ja vielleicht auch noch nachträglich. Ansonsten werde ich mich dann wohl doch mal um ein deutsches Familienstammbuch kümmern müssen !

Lieben Gruß und nochmal Danke !
 
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