Belege über Einstellung des Verfahrens

-Turan-

Member
Hallo,

ist es mir möglich auf irgendeine Art und Weise an Bescheinigungen/Belege ranzukommen, die besagen, dass ich in einem bestimmten Fall freigesprochen wurde bzw. die Anzeige fallen gelassen wurde?

Dies ist wichtig, für meinen Job, es musste eine Sicherheitsüberprüfung stattfinden, diese haben leider sehr schlecht recherchiert.

In dem schreiben steht, das ich strafrechtlich in Erscheinung getretten bin.

Fall 1 - Wurde fallen gelassen.
Fall 2 - Unter Auflage eingestellt.
Fall 3 - Zurückgezogen.
Bei Fall 1,2 & 3 Verfahrenausgang nicht bekannt.

Da bei Fall 2 Jugendstrafrecht angeordnet wurde, kann ich mich, da unter Auflage, als nicht vorbestraft sehen.

Wichtig ist nur, komme ich an diese Belege, ohne Anwalt, sprich Staatsanwaltschaft kontaktieren, evtl. möglich?

Bitte kommt mir jetzt nicht mit, ah dieser Kriminelle, die Sachen liegen Jahre zurück und ich bereue es natürlich auch.
 

russini

Well-Known Member
AW: Belege über Einstellung des Verfahrens

Steht das in deinem polizeilichen Führunszeugnis? (wird bei uns bei der Einstellung verlangt)

Dann wirst du wohl ohne Anwalt vermutlich nicht auskommen.
 

-Turan-

Member
AW: Belege über Einstellung des Verfahrens

Ist sozusagen ein erweitertes Führungszeugnis, probleme würde es nur geben, wenn ich vorbestraft bin, bin ich ja nicht, wie gesagt.
Am besten rufe ich Montag mal beim Anwalt an, und fordere die Unterlagen, die mir bestätigen, dass ich aus den Sachen "heil" rausgekommen bin.
 
M

Mein_Ingomann

Guest
AW: Belege über Einstellung des Verfahrens

Hallo,

ist es mir möglich auf irgendeine Art und Weise an Bescheinigungen/Belege ranzukommen, die besagen, dass ich in einem bestimmten Fall freigesprochen wurde bzw. die Anzeige fallen gelassen wurde?

Dies ist wichtig, für meinen Job, es musste eine Sicherheitsüberprüfung stattfinden, diese haben leider sehr schlecht recherchiert.

In dem schreiben steht, das ich strafrechtlich in Erscheinung getretten bin.

Fall 1 - Wurde fallen gelassen.
Fall 2 - Unter Auflage eingestellt.
Fall 3 - Zurückgezogen.
Bei Fall 1,2 & 3 Verfahrenausgang nicht bekannt.

Da bei Fall 2 Jugendstrafrecht angeordnet wurde, kann ich mich, da unter Auflage, als nicht vorbestraft sehen.

Wichtig ist nur, komme ich an diese Belege, ohne Anwalt, sprich Staatsanwaltschaft kontaktieren, evtl. möglich?

Bitte kommt mir jetzt nicht mit, ah dieser Kriminelle, die Sachen liegen Jahre zurück und ich bereue es natürlich auch.

Um strafrechtlich in Erscheinung getreten zu sein bedarf es nicht viel. Die negative Bewertung dieses Terminus verbietet sich aber, wenn keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist. Selbst wenn das Verfahren eingestellt wurde, obliegt die Bewertung aber deinem Arbeit- /Auftragsgeber. Wenn du in einem sensiblen Sicherheitsbereich (z.B. an Flughäfen) arbeiten willst, kann das ein Hinderungsgrund sein.
 
P

pauline09

Guest
AW: Belege über Einstellung des Verfahrens

Hallo,

ist es mir möglich auf irgendeine Art und Weise an Bescheinigungen/Belege ranzukommen, die besagen, dass ich in einem bestimmten Fall freigesprochen wurde bzw. die Anzeige fallen gelassen wurde?

Dies ist wichtig, für meinen Job, es musste eine Sicherheitsüberprüfung stattfinden, diese haben leider sehr schlecht recherchiert.

In dem schreiben steht, das ich strafrechtlich in Erscheinung getretten bin.

Fall 1 - Wurde fallen gelassen.
Fall 2 - Unter Auflage eingestellt.
Fall 3 - Zurückgezogen.
Bei Fall 1,2 & 3 Verfahrenausgang nicht bekannt.

Da bei Fall 2 Jugendstrafrecht angeordnet wurde, kann ich mich, da unter Auflage, als nicht vorbestraft sehen.

Wichtig ist nur, komme ich an diese Belege, ohne Anwalt, sprich Staatsanwaltschaft kontaktieren, evtl. möglich? (...)

An Deiner Stelle würde ich es zunächst ohne Anwalt bei der seinerzeit zuständigen Staatsanwaltschaft und/oder der Geschäftsstelle des Jugendgerichts versuchen. Du oder Deine Eltern müssten damals eine Mitteilung von der Staatsawaltschaft bekommen haben, dass das Verfahren eingestellt wurde. Frag doch mal, ob Du eine Kopie bzw Abschrift dieser Einstellungsbescheinigung bekommen könntest. Vermutlich fragen sie dann noch nach Aktenzeichen, aber vllt können sie die Sache auch anhand Deines Names oder dem (ungefähren) Datum raussuchen. Außerdem musst Du Dich sicher auch ausweisen.

Sonst könntest Du vllt noch die Jugendgerichtshilfe anrufen und dort nachfragen, ob sie die Bescheide in Kopie bekommen haben und Dir evtl ablichten könnten - mit denen hattest Du in Zusammenhang mit der Auflage doch vermutlich auch zu tun?

Noch eine Frage: wann ist das denn gewesen? Denn es gibt bestimmte Speicherfristen über Einträge, die bei Jugendlichen kürzer als bei Erwachsenen sind. Nach Ablauf der Frist müssen die Einträge gelöscht werden. Näheres kannst Du hier nachlesen.
 
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