-Turan-
Member
Hallo,
ist es mir möglich auf irgendeine Art und Weise an Bescheinigungen/Belege ranzukommen, die besagen, dass ich in einem bestimmten Fall freigesprochen wurde bzw. die Anzeige fallen gelassen wurde?
Dies ist wichtig, für meinen Job, es musste eine Sicherheitsüberprüfung stattfinden, diese haben leider sehr schlecht recherchiert.
In dem schreiben steht, das ich strafrechtlich in Erscheinung getretten bin.
Fall 1 - Wurde fallen gelassen.
Fall 2 - Unter Auflage eingestellt.
Fall 3 - Zurückgezogen.
Bei Fall 1,2 & 3 Verfahrenausgang nicht bekannt.
Da bei Fall 2 Jugendstrafrecht angeordnet wurde, kann ich mich, da unter Auflage, als nicht vorbestraft sehen.
Wichtig ist nur, komme ich an diese Belege, ohne Anwalt, sprich Staatsanwaltschaft kontaktieren, evtl. möglich?
Bitte kommt mir jetzt nicht mit, ah dieser Kriminelle, die Sachen liegen Jahre zurück und ich bereue es natürlich auch.
ist es mir möglich auf irgendeine Art und Weise an Bescheinigungen/Belege ranzukommen, die besagen, dass ich in einem bestimmten Fall freigesprochen wurde bzw. die Anzeige fallen gelassen wurde?
Dies ist wichtig, für meinen Job, es musste eine Sicherheitsüberprüfung stattfinden, diese haben leider sehr schlecht recherchiert.
In dem schreiben steht, das ich strafrechtlich in Erscheinung getretten bin.
Fall 1 - Wurde fallen gelassen.
Fall 2 - Unter Auflage eingestellt.
Fall 3 - Zurückgezogen.
Bei Fall 1,2 & 3 Verfahrenausgang nicht bekannt.
Da bei Fall 2 Jugendstrafrecht angeordnet wurde, kann ich mich, da unter Auflage, als nicht vorbestraft sehen.
Wichtig ist nur, komme ich an diese Belege, ohne Anwalt, sprich Staatsanwaltschaft kontaktieren, evtl. möglich?
Bitte kommt mir jetzt nicht mit, ah dieser Kriminelle, die Sachen liegen Jahre zurück und ich bereue es natürlich auch.