bersuchervisum..

AW: bersuchervisum..

Caro, hast du dir das schon durchgelesen? http://www.konsulate.de/arkv/
Wenn ja, vergiss es.8)

wie meinst du das? habe es mir durchgelesen, aber jetzt bin ich auch nicht schlauer :redface:

@cindy
ich finde es auch ziemlich merkwürdig. die beamtin erzählte mir sie habe das erst einmal erlebt, und da wurde die einladung handschriftlich geschrieben und dann abgestempelt, und ich solle das doch einfach genauso machen. aber bei dem fall handelte es sich um namibia :icon_eyecrazy:
 
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wie meinst du das? habe es mir durchgelesen, aber jetzt bin ich auch nicht schlauer :redface:

@cindy
ich finde es auch ziemlich merkwürdig. die beamtin erzählte mir sie habe das erst einmal erlebt, und da wurde die einladung handschriftlich geschrieben und dann abgestempelt, und ich solle das doch einfach genauso machen. aber bei dem fall handelte es sich um namibia :icon_eyecrazy:

es ist die aufgabe der beamtin sich schlau zu machen, wenn du nicht weiter weisst.
geh hin und sage ihr, dass sie bitte so lieb sein soll fragen soll, weil sie an den besseren quellen sitzt!
 
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wie meinst du das? habe es mir durchgelesen, aber jetzt bin ich auch nicht schlauer :redface:

@cindy
ich finde es auch ziemlich merkwürdig. die beamtin erzählte mir sie habe das erst einmal erlebt, und da wurde die einladung handschriftlich geschrieben und dann abgestempelt, und ich solle das doch einfach genauso machen. aber bei dem fall handelte es sich um namibia :icon_eyecrazy:

Ich habe der Geschichte entnommen, dass du die Verpflichtungserklärung übersetzt und beglaubigt in die Türkei schicken musst.
 
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es ist die aufgabe der beamtin sich schlau zu machen, wenn du nicht weiter weisst.
geh hin und sage ihr, dass sie bitte so lieb sein soll fragen soll, weil sie an den besseren quellen sitzt!

sie wollte im nürnberger ausländeramt anrufen, aber nachdem dort keiner hin gegangen ist, war die sache für sie wohl erledigt..

@hatira,
ich verstehe immer noch nicht so ganz, ob ich diese verpflichtungserklärung selbst verfassen muss, oder ob es ein formular ist, dass ich ausfüllen muss.
habe nach langem suchen endlich im internet einen vordruck gefunden, das ich ausfüllen soll.. ich werde morgen einfach mal im ausländeramt der nöchst größeren stadt anrufen..
 
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Ausländereinreise (Verpflichtungserklärung) Zurück
Beschreibung
In der Bundesrepublik lebende deutsche oder ausländische Staatsbürger können Angehörige anderer Nationen zu Besuch nach Deutschland einladen. Bei einigen Ländern macht die deutsche Botschaft die Erteilung eines Besuchervisums davon abhängig, dass der Einladende sich schriftlich verpflichtet, für den Unterhalt des Einreisenden, auch im eventuellen Krankheitsfall, aufzukommen. Die sog. Verpflichtungserklärung kann der Einladende beim Einwohnermeldeamt abgeben.


Das Antragsformular für die Verpflichtungserklärung erhalten Sie beim Einwohneramt, Sie können das Formular mitnehmen und in Ruhe zu Hause ausfüllen. Wenn Sie den Vordruck anschließend wieder zurückbringen, müssen Sie gleichzeitig folgende Unterlagen bzw. Nachweise mit vorlegen:
- Ausweis/Reisepass
- Nachweis über Wohnungsmiete bzw. Grundstücksbelastungen
- Einkommensnachweis:
bei Arbeitnehmern Gehalts- oder Lohnnachweis
bei Selbständigen letzter Einkommensteuerbescheid oder aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters

Es wird dann eine sog. Bonitätsprüfung vorgenommen, d.h. eine Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Gastgebers. Kann bestätigt werden, dass die Bonität nachgewiesen ist oder zumindest glaubhaft gemacht worden ist, wird die Verpflichtungserklärung nach der vom Gastgeber persönlich zu leistenden Unterschrift, ausgefertigt.

Verwendung der Verpflichtungserklärung des Gastgebers
Das Original der Verpflichtungserklärung übermittelt der Gastgeber dem Eingeladenen, damit der es bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zur Erteilung eines Besuchervisums vorlegen kann.

GEBÜHREN
Pro Verpflichtungserklärung fällt eine Gebühr von 25,00 EUR an.

gefunden hier



die preise können abweichen, aber habe jedes mehrere städte und bundeslände verglichen... ausser dem preis ist es fast alles gleich

grief am besten selbst nach dem telefon
 
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gefunden hier



die preise können abweichen, aber habe jedes mehrere städte und bundeslände verglichen... ausser dem preis ist es fast alles gleich

grief am besten selbst nach dem telefon

vielen vielen dank bruni!! das hat mir super geholfen! also doch beim einwohnermeldeamt, nicht bei der ausländerbehörde.. :redface: danke bruni *abknutsch* :lol: ich werde morgen auf jedenfall anrufen..
 
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Im privaten Bereich kenne ich mich leider nicht aus. Geschäftlich, reicht es, wenn wir als Firma einen Brief schreiben und die Übernahme der Kosten garantieren.

Aber, ich frage mich, ob du so eine Verpflichtungserklärung als Schülerin überhaupt bekommtst. Falls "ER" Dummheiten macht, ist bei dir doch eh nichts zu holen ...... Da sollten am besten gleich deine Eltern zum Amt gehen ......
 
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Im privaten Bereich kenne ich mich leider nicht aus. Geschäftlich, reicht es, wenn wir als Firma einen Brief schreiben und die Übernahme der Kosten garantieren.

Aber, ich frage mich, ob du so eine Verpflichtungserklärung als Schülerin überhaupt bekommtst. Falls "ER" Dummheiten macht, ist bei dir doch eh nichts zu holen ...... Da sollten am besten gleich deine Eltern zum Amt gehen ......

sie schrieb doch das sie mit ihrem vater hingeht ,ich denke mal das ihr vater das dann machen wird :wink:

(so habe ich es verstanden )
 
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Im privaten Bereich kenne ich mich leider nicht aus. Geschäftlich, reicht es, wenn wir als Firma einen Brief schreiben und die Übernahme der Kosten garantieren.

Aber, ich frage mich, ob du so eine Verpflichtungserklärung als Schülerin überhaupt bekommtst. Falls "ER" Dummheiten macht, ist bei dir doch eh nichts zu holen ...... Da sollten am besten gleich deine Eltern zum Amt gehen ......

mein vater hat auch eine firma.. wie genau funktioniert das?
 
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