Bitte um Hilfe!

Vaterlich

Well-Known Member
Hallo,
Ich habe einige Fragen, kann jemand mir bitte helfen?
Danke im Voraus!

# abnehmen: Im Sinne von prüfen oder erhalten?:

"Der Untercharterer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach Maßgabe der im Folgenden sowie in etwaigen Anlagen und Zusatzvereinbarungen aufgeführten Regelungen abzunehmen und an den Charterer die vereinbarten Rechnungsbeträge zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten zu zahlen."

# "Nichtantritt des Fluges" beduetet "der Flug findet, aus welchen Gründen auch immer, nicht statt", oder?

# bei gemeldeter PNL (Passenger Name List) oder bei einem Rücktritt 3 Tage und weniger gemeldeter PNL?:

"bei einem Rücktritt 3 Tage und weniger vor dem Abflugtag und gemeldeter PNL bzw. bei einem Rücktritt nach dem Abflugtag bzw. bei Nichtantritt des Fluges: 100% des vereinbarten Preises."

# Ist das folgende Kolorieren richtig? Gehören die kolorierten Wörter jeweils zu einer sinvolle Gruppe?

"Der Charterer verpflichtet sich, dem Untercharterer die in diesem Vertrag bzw. seinen Anlagen aufgeführten Sitzplätze oder in gesonderten Vereinbarungen benannten Sitzplätze oder Sitzplatzkontingente in ordnungsgemäß ausgerüsteten, bemannten und betankten Flugzeugen auf von ihm selbst kontrahierten Charterflügen nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Regelungen zur Durchführung von Pauschalflugreisen, Reisen ähnlicher Natur und zur Weitergabe an Dritte im Kontingent oder Einzelplatzverkauf zur Verfügung zu stellen."

oder so?:

".... zur Durchführung von Pauschalflugreisen, Reisen ähnlicher Natur und zur Weitergabe an Dritte im Kontingent oder Einzelplatzverkauf zur Verfügung zu stellen."
 

eruvaer

Well-Known Member
#abzubehmen
Im Sinne von erhalten.


#Nichtantritt des Fluges
Bedeutet normalweise dass der Fluggast dich nicht mitfliegt, weil keine Zeit/Lust / krank oder oder...
(Könnte eventuell=unwahrscheinlich im Kontext aber auch anders gemeint sein. Das weiß ich ohne Kontext nicht.)


"bei einem Rücktritt 3 Tage und weniger vor dem Abflugtag und gemeldeter PNLbzw. bei einem Rücktritt nach dem Abflugtag bzw. bei Nichtantritt des Fluges: 100% des vereinbarten Preises."
Umformuliert:
Storniert der Fluggast (trotz bereits eingereichter PNL) 3, 2 oder 1 Tag vor Abflug sein Flugticket muss er den vollen Preis bezahlen. Sagt er erst nach dem Abflug Bescheid oder kommt einfach nicht, muss er ebenfalls den vollen Preis bezahlen.


Beim letzten bin ich mir nicht ganz sicher :)
Ich glaube die Version mit lila und grün am Ende ist korrekt.
Rot und blau stimmt so.

Schlaf gut ... Oder Guten Morgen!
Je nachdem wann du das hier liest ;)
 

Vaterlich

Well-Known Member
Hallo, Eru! Morgen! :)

Danke für die Antwort.

Ja, bei "Nichtantritt" sollte es norwalerweise um Fluggast gehen, ich weiss es. Sogar das englishe "No-Show" ist im Text verwendet. Trotzdem "Nichtantritt des Fluges", und nicht z.B. "Nichtantritt von Fluggast".

Der Text ist ein Vertrag zwischen einem Charterer und einem Untercharterer. Es geht um das Rücktrittsrecht von Untercharterer (und nicht Fluggast, zumindest verstehe ich so) und dessen Bestimmungen. Die eine oben ist eine davon. Daher sind mir alle Rücktrittsbedingungen verständlich, ausser "gemeldeter PNL". Bleibst du immer noch dabei, dass der Fluggast storniert...?

Ein anderes Beispiel, wo "Nichtantritt " verwendet ist:
"In den Fällen des Rücktritts durch Nichtantritt eines Fluges (No Show) wird der pauschale Entschädigungssatz unabhängig von der Auslastung der Maschine abgerechnet."

Eine Erklärung, z.B. was "Nichtantritt eindes/des Fluges" ist, was damit gemeint ist, welche Bedingungen dafür gelten, gibt es im Text nicht.

Und noch zwei Fragen:

# "ein Fall von der EU-Verordnung"? Mit anderen Worten: Ist das "der" in "der EU-Verordnung" ein Genitive-der oder Dativ-der"? Dass das Verb "vorliegen" regiert das Dativ-Kasus und Verordnung feminine ist, das bereitet mir Schwierigkeit.
"Die Fälle nach der EU-Verordnung 261/04 werden wie folgt abgewickelt:
Liegt ein Fall der EU-Verordnung 261/2004 vor und wenden sich Passagiere an das ausführende Luftfahrtunternehmen, so ist dieses im Außenverhältnis Ansprechpartner des Kunden und trägt die Verantwortung für die Regulierung/Abwicklung."

# "im Verhältnis [Charterer] und erst danach ein "zu"?
"Eine Regulierung fristgerechter Eingaben erfolgt nur im Verhältnis Charterer zum Untercharterer auf Basis des beide Parteien verbindenden Flugpreises."
 
Zuletzt bearbeitet:

Vaterlich

Well-Known Member
So, erledigt, gesendet! Pheww!

Ich habe sogar das Firma in Deutschland angerufen, um sie einige Begriffe zu fragen; sie sind aber heute ausser Dienst. :D

Anyway, danke noch einmal!
 
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