Bitte um Hilfe!

Vaterlich

Well-Known Member
Hallo!
Könnt ihr bitte mir helfen?
Danke im Voraus!

* Bedeutet das folgende "weiterer [in diesem Vertrag vorgesehener] Fälle" etwa: "neben/ausser [in diesem Vertrag vorgesehener] Fälle, in Fälle (a), (b) und (c) auch"?

"Ein Geschäftsanteil eines Gesellschafters kann unbeschadet weiterer in diesem Vertrag vorgesehener Fälle ohne seine Zustimmung auch eingezogen werden, wenn (a)..., (b)..., und (c)..."

* Was beduetet "in der Person"? Ist diese Person und Mitberechtigte nur ein und dieselbe Person?

"Steht ein Geschäftsanteil mehreren Personen zu, so ist die Einziehung zulässig, wenn deren Voraussetzungen auch nur in der Person eines Mitberechtigten vorliegen."

* "im Jahresabstand" bedeutet etwa "jährlich, nach/binnen 12 Monaten", oder?

"Die Abfindung ist in drei gleichen unmittelbar aufeinanderfolgenden Jahresraten zu entrichten. Die erste Rate ist sechs Monate nach dem Einziehungsbeschluss fällig; die Folgeraten sind jeweils im Jahresabstand danach zu zahlen."
 

Almancali

Well-Known Member
"Ein Geschäftsanteil eines Gesellschafters kann unbeschadet weiterer in diesem Vertrag vorgesehener Fälle ohne seine Zustimmung auch eingezogen werden, wenn (a)..., (b)..., und (c)..."
Verstehe ich leider auch nicht so ganz... Juristensprache kann manchmal sehr komplex sein...

"Steht ein Geschäftsanteil mehreren Personen zu, so ist die Einziehung zulässig, wenn deren Voraussetzungen auch nur in der Person eines Mitberechtigten vorliegen."
Nein! Wie ich das verstehe:

Wenn ein Geschäft von mehreren Gleichberechtigten (also Vertragspartner oder Chefs) geführt wird, dann reicht ein einziger Vertragspartner aus, um die Vorassetzungen für die Einziehung zu erfüllen.

"Die Abfindung ist in drei gleichen unmittelbar aufeinanderfolgenden Jahresraten zu entrichten. Die erste Rate ist sechs Monate nach dem Einziehungsbeschluss fällig; die Folgeraten sind jeweils im Jahresabstand danach zu zahlen."
Wenn der Beschluss am 01.01.2018 erfolgt, dann muss die erste Rate bis zum 01.07.2018 eingezahlt werden. Die folgenden zwei Raten (sind drei Raten gesamt), dann erst zum 01.07.2019 und letztmalig zum 01.07.2020 gezahlt werden.
 

Vaterlich

Well-Known Member
Almancali - Danke für deine Erklärung! Ich mag deine Umschreibungen, und Umschreibungen sind was ich gewöhnlich brauche. Sie helfen mir, auch andere Punkte richtiger zu verstehen, was der Fall bei "Voraussetzungen in jemandem vorligen" ist. "Vorassetzungen .... erfüllen" macht es viel verständlicher. Danke!

Jemand anders möchte vielleicht erklären, was mit "weiterer ... Fälle" gemeint ist?
 

Mendelssohn

Well-Known Member
"Ein Geschäftsanteil eines Gesellschafters kann unbeschadet weiterer in diesem Vertrag vorgesehener Fälle ohne seine Zustimmung auch eingezogen werden, wenn (a)..., (b)..., und (c)..."

heißt es vielleicht: "kann unbeschadet weiterer in diesem Vertrag nicht vorgesehener Fälle ... eingezogen werden"?

Gemeint ist wohl im Fall von Insolvenz, selbst dann, wenn sie durch Fremdverschulden entstanden sein sollte.

Steht ein Geschäftsanteil mehreren Personen zu, so ist die Einziehung zulässig, wenn deren Voraussetzungen auch nur in der Person eines Mitberechtigten vorliegen."
D. h. wenn nur einer insolvent ist, müssen auch die vertraglich festgesetzten Geschäftspartner bluten. Etwa bei Krediten, die bedient werden müssen.

"Die Abfindung ist in drei gleichen unmittelbar aufeinanderfolgenden Jahresraten zu entrichten. Die erste Rate ist sechs Monate nach dem Einziehungsbeschluss fällig; die Folgeraten sind jeweils im Jahresabstand danach zu zahlen."
z. B. 1. Rate Dezember 2017 (wenn der Einziehungsbeschluß von Juni 2017 ist)
dann 2. Rate Dezember 2018
und die 3. Rate Dezember 2019
 

Alubehütet

Well-Known Member
Hallo!

* Bedeutet das folgende "weiterer [in diesem Vertrag vorgesehener] Fälle" etwa: "neben/ausser [in diesem Vertrag vorgesehener] Fälle, in Fälle (a), (b) und (c) auch"?

"Ein Geschäftsanteil eines Gesellschafters kann unbeschadet weiterer in diesem Vertrag vorgesehener Fälle ohne seine Zustimmung auch eingezogen werden, wenn (a)..., (b)..., und (c)..."
Kurz: Ja. :)




Lang:

Es gibt im Vertrag wohl mehrere Fälle, wo ein Geschäftsanteil eingezogen werden kann. (a), (b) und (c) reichen aber schon aus. Auch wenn die Verpflichtungen, die sich aus den anderen Fällen ergeben, alle erfüllt werden.

Beispiel: Ein Mietvertrag. Auch wenn Du Miete, Strom, Wasser, Müllgebühren bezahlst, also unbeschadet dieser Fälle = selbst wenn das alles gegeben ist: Wenn aber aufgrund (a) unsachgemäßer Behandlung in deiner Wohnung Schimmel entsteht (Wäsche zum Trocknen im Badezimmer aufgehängt und nicht regelmäßig gelüftet), und (b) Du meldest das nicht rechtzeitig dem Vermieter, dann fliegst Du. (Du schadest der Mietsubstanz. Die Wohnung wird unbewohnbar.) Unbeschadet der anderen Fälle, wo Du auch rausfliegen könntest, z.B. Mietzahlungsrückstände. So verstehe ich das jetzt, muß aber auch nicht stimmen.

Wobei ich das „UND“ interessant finde. „Und“, und nicht „oder“. Es muß also schon (a) UND (b) UND (c) eintreten; (a) alleine oder auch (a) und (b) zusammen reichen nicht aus.
* Was beduetet "in der Person"? Ist diese Person und Mitberechtigte nur ein und dieselbe Person?

"Steht ein Geschäftsanteil mehreren Personen zu, so ist die Einziehung zulässig, wenn deren Voraussetzungen auch nur in der Person eines Mitberechtigten vorliegen."
Mit gehangen, mit gefangen sagt man bei uns. Wenn mehrere einen Geschäftsanteil gemeinsam besitzen, dann werden alle verpfändet, auch wenn nur einer die Raten nicht bezahlt. Beispiel Studenten-WG: Wenn alle gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben haben, einer zahlt die Miete nicht, dann fliegen alle. So wird natürlich Druck auf alle ausgeübt, den einen Torfkopp zu disziplinieren. (Oder zur Not eben für ihn mitzublechen. Interessiert dann den Vermieter nicht, wie die sich ihr Geld von ihren Kumpel wieder reinholen.)
 
Zuletzt bearbeitet:

Alubehütet

Well-Known Member
Hallo!


"Ein Geschäftsanteil eines Gesellschafters kann unbeschadet weiterer in diesem Vertrag vorgesehener Fälle ohne seine Zustimmung auch eingezogen werden, wenn (a)..., (b)..., und (c)..."
... unabhängig von weiteren (in diesem Vertrag genannten) Fällen auch (schon) dann eingezogen werden, wenn ...


Das wäre mein Übersetzungsvorschlag.
 

Vaterlich

Well-Known Member
Mendelssohn - Danke für deine weitere Erklärung bzw. Bestätigung für Nummer 2 und 3. Ich weiss, es zu schätzen!

Alubehütet - Das "unabhängig von" machte alles plötzlich sonnenklar, danke! Ich erwartete nicht, dass das "unbeschadet weiterer" quasi ein Ausdrucksform sein könnte. Tätsachlich scheint es etwa in die Richtung "irrespective of" oder "without prejudice to" zu sein, was von der Bedeutung ist.

"unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte - irrespective of further statutory rights"
https://www.linguee.de/deutsch-englisch/search?source=auto&query=unbeschadet+weiterer

Danke euch alle für eure Hilfe noch einmal!
 
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