bring was und wohin?

Vaterlich

Well-Known Member
Die Frage is diesmal einfach: Was is es, das das X zu bringen berechtigt ist und falls es um eine örtliche Situation/Stelle geht, wohin?

"X ist darüber hinaus berechtigt, bis zum Nachweis der Abführung der Umsatzsteuer aufgrund der möglichen Sekundärhaftung des § 13 c UStG den Betrag, der auf die Umsatzsteuer entfällt, bis zum Nachweis der Zahlung durch den Anspruchsinhaber einzubehalten und notfalls selbst zur Einzahlung beim Finanzamt zu bringen."
 

Vaterlich

Well-Known Member
Aha! Gerade gesehen: "den Betrag einbehalten"! Denn: diesen Betrag?? zur Einzahlung bringen?? Jetzt mal gucken, was "zur Einzahlung bringen" bedeutet... Ich komme gleich.... :D
 

Vaterlich

Well-Known Member
Na ja, nach meinem Bauchfühl (habe ich eins?:D) soll es bedeuten entweder "(den Betrag) bezahlen oder bezahlen lassen"?? Stimmt es?
 

beren

Well-Known Member
Ist das schlimm formuliert!



Wegen möglicher Selbsthaftung kann er einen bestimmten Betrag bis zur Zahlung der Umsatzsteuer zur Sicherheit behalten.

Notfalls:
X kann selber einzahlen, wenn Anspruchinhaber nicht zahlt, damit er nicht haftet.
 
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