darf das eine lehrer?

  • Ersteller des Themas alkim
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AW: darf das eine lehrer?

na, wie geschrieben schon mal werde ich morgen in die schule marschieren und mir mal die lehrerin zur brust nehmen...

da mir meine tochter grad noch erzählt hat das es kurz vorm klingeln war und alle beim einräumen war..
naja und meine tochter wohl keine lust hatte das schneckenbild weiter zu malen...haben grad projektwoche und die behandeln schnecken....

ich habe nur angst das die lehrerin wieder meine tochter drunter leiden lässt wie die alte lehrerin....nur weil ich anderer meinung bin...
 
AW: darf das eine lehrer?

na, wie geschrieben schon mal werde ich morgen in die schule marschieren und mir mal die lehrerin zur brust nehmen...

da mir meine tochter grad noch erzählt hat das es kurz vorm klingeln war und alle beim einräumen war..
naja und meine tochter wohl keine lust hatte das schneckenbild weiter zu malen...haben grad projektwoche und die behandeln schnecken....

ich habe nur angst das die lehrerin wieder meine tochter drunder leiden lässt wie die alte lehrerin....nur weil ich anderer meinung bin...
Du musst die Sache elegant regeln und die Lehrerin nicht verärgern. Sei freundlich
 
AW: darf das eine lehrer?

na, wie geschrieben schon mal werde ich morgen in die schule marschieren und mir mal die lehrerin zur brust nehmen...

da mir meine tochter grad noch erzählt hat das es kurz vorm klingeln war und alle beim einräumen war..
naja und meine tochter wohl keine lust hatte das schneckenbild weiter zu malen...haben grad projektwoche und die behandeln schnecken....

ich habe nur angst das die lehrerin wieder meine tochter drunter leiden lässt wie die alte lehrerin....nur weil ich anderer meinung bin...

das darf sie natürlich nicht und das wäre auch völlig unprovessionell.
 
AW: darf das eine lehrer?

Es ist das Eigentum des Kindes, kann aber gleichwohl vom Lehrer weggenommen werden. In der Regel berechtigt ihn explizit dazu ein Landesgesetz oder die allgemeine Schulordnung. Streitfrage ist meist, wann der Gegenstand zurück gegeben werden muss. Den Eltern wie gesagt sofort, wenn sie es verlangen. Überwiegend wird es so gesehen, dass dem Schüler gegenüber ein Lehrer die Sache bis zum Ende seines Unterrichts einbehalten darf, der Schulleiter einen ganzen Tag lang.

bist du dir sicher das lehrer privateigentum einbehalten/wegnehmen dürfen?
das mit der schulordnung ist ja ok
ich finde das ist einfach machtgehabe der lehrer
manche tun so
als ob sie die gleichen rechte haben wie die polizei

deswegen interessiert mich ja ob sie erst aufgefordert wurde die bilder weg zu packen
 
AW: darf das eine lehrer?

Du musst die Sache elegant regeln und die Lehrerin nicht verärgern. Sei freundlich

na ich werd schon höfflich nachfragen

das darf sie natürlich nicht und das wäre auch völlig unprovessionell.

na ihre letzt lehrerin war so eine,deswegen sind wir ja auch mitten im schuljahr umgezogen...das war dann wohl so zu sagen ein aufwasch...größere wohnung andere schule und kartoffeldöner:mrgreen:

bist du dir sicher das lehrer privateigentum einbehalten/wegnehmen dürfen?
das mit der schulordnung ist ja ok
ich finde das ist einfach machtgehabe der lehrer
manche tun so
als ob sie die gleichen rechte haben wie die polizei

deswegen interessiert mich ja ob sie erst aufgefordert wurde die bilder weg zu packen

das sie die bilder ihr weggenommen hat ist ja ok,aber zum schulschluss hätte sie die bilder ihr wiedergeben sollen.

nein sie hat nicht gesagt pack sie weg...

aber morgen werde ich da wohl mehr erfahren,ich glaube meiner tochter schon...aber sie sieht es mitkinderaugen und die lehrerin anders..warum sie ihr weggenommen hatte...
mir geht es wirklich nur um das wiedergeben zum schulschluss..das ist das einzige und ob die bilder noch da sind oder schon im müll sind...
 
AW: darf das eine lehrer?

bist du dir sicher das lehrer privateigentum einbehalten/wegnehmen dürfen?

Ja, z.B. § 53 II SchulG von NRW nennt ausdrücklich auch die "zeitweise Wegnahme".
Dass Lehrer ihre Rechte überschreiten, fehlinterpretieren oder sie nur nutzen, um sich aufzuspielen, kenne ich auch. Damit muss man leben, soweit es nichts Relevantes ist. Sie hatten es aber nicht leicht mit mir :biggrin:.
 
AW: darf das eine lehrer?

das sie die bilder ihr weggenommen hat ist ja ok,aber zum schulschluss hätte sie die bilder ihr wiedergeben sollen.

nein sie hat nicht gesagt pack sie weg...

aber morgen werde ich da wohl mehr erfahren,ich glaube meiner tochter schon...aber sie sieht es mitkinderaugen und die lehrerin anders..warum sie ihr weggenommen hatte...
mir geht es wirklich nur um das wiedergeben zum schulschluss..das ist das einzige und ob die bilder noch da sind oder schon im müll sind...

ja frag erstmal morgen die lehrerin
kinder sehen das alles etwas anders das stimmt
ich finde halt nur das die lehrerin deine tochter hätte erst auffordern müssen dfie bilder weg zu stecken bevor sie was wegnimmt und dann nichtmal wieder gibt bzw. es sogar im müll geworfen hat


Ja, z.B. § 53 II SchulG von NRW nennt ausdrücklich auch die "zeitweise Wegnahme".
Dass Lehrer ihre Rechte überschreiten, fehlinterpretieren oder sie nur nutzen, um sich aufzuspielen, kenne ich auch. Damit muss man leben, soweit es nichts Relevantes ist. Sie hatten es aber nicht leicht mit mir :biggrin:.

ok das wuste ich nicht =D
ich finds halt trotzdem eine frechheit weils doch eigentlich privateigentum ist
mir gehts dabei ja nur ums prinzip

mit dir hätten die lehrer es sicherlich nicht leicht hehe :mrgreen:
 
AW: darf das eine lehrer?

merhaba

also ich finde, du machst hier aus einer Mücke einen Elefanten, tut mir leid!

es gibt 2 Situationen:

die Lehrerin ist "gut", dann gibst du Ruhe, sie hat viel wichtigere Ziele als die Bilder Deiner Tochter, so persönlich sie auch sein mögen

die Lehrerin ist "problematisch", dann versuche lieber einen Streitanlass zu finden, der es wert ist.

es ist eine gute Lehre an Deiner Tochter zu merken, dass man durch unüberlegtes Handeln auch verlieren kann...

Bilder...

oder

wesentlich mehr!

sei dankbar!

selâm
 
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