Vaterlich
Well-Known Member
Hallo Leute! 
Unser Gandhi Kemal kommt - hoffentlich!
Was bedeutet "das Dossier schliessen" im folgende?
"Am [Datum] wurden Sie [nämlich ich und die Mutter meines Sohnes] über die behördliche Abklärung Schul- und Lebenssituation [meines Sohnes] informiert.
[In diesem Teil des Schreiben findet sich das Berichten der damit beaufgetragten Behörde]
Die KESB kommt daher zum Schluss, dass der Wunsch von [meinem Sohn] keinen Kontakt zu [mir] zu wollen, nachzukommen ist und keine Kindesschutzmassnahmen für [meinen Sohn] notwendig sind. Wir haben deshalb das Dossier geschlossen.
Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen [mir und der Mutter] und [meinem Sohn] alles Gute."
Ist damit gemeint, dass nur dieses Dossier bzw. nur dieses Verfahren der genannten Abklärung Schul- und Lebenssituation abgeschlossen ist oder das Gesamtdossier bzw. -fall [meines Sohnes] bei der KESB geschlossen ist und es keine Möglichkeit mehr besteht, künftig weitere, komplett separate Anträge, Meldungen usw. bei der KESB einzureichen? Wir als Eltern müssen also den KESB-Weg nun endgültig vergessen?
Ürbrigens ist mein Sohn noch nicht volljahrig, bald wird er erst 15.
Danke im Voraus.
Unser Gandhi Kemal kommt - hoffentlich!
Was bedeutet "das Dossier schliessen" im folgende?
"Am [Datum] wurden Sie [nämlich ich und die Mutter meines Sohnes] über die behördliche Abklärung Schul- und Lebenssituation [meines Sohnes] informiert.
[In diesem Teil des Schreiben findet sich das Berichten der damit beaufgetragten Behörde]
Die KESB kommt daher zum Schluss, dass der Wunsch von [meinem Sohn] keinen Kontakt zu [mir] zu wollen, nachzukommen ist und keine Kindesschutzmassnahmen für [meinen Sohn] notwendig sind. Wir haben deshalb das Dossier geschlossen.
Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen [mir und der Mutter] und [meinem Sohn] alles Gute."
Ist damit gemeint, dass nur dieses Dossier bzw. nur dieses Verfahren der genannten Abklärung Schul- und Lebenssituation abgeschlossen ist oder das Gesamtdossier bzw. -fall [meines Sohnes] bei der KESB geschlossen ist und es keine Möglichkeit mehr besteht, künftig weitere, komplett separate Anträge, Meldungen usw. bei der KESB einzureichen? Wir als Eltern müssen also den KESB-Weg nun endgültig vergessen?
Ürbrigens ist mein Sohn noch nicht volljahrig, bald wird er erst 15.
Danke im Voraus.