Das Dossier schliessen - was bedeutet das?

Vaterlich

Well-Known Member
Hallo Leute! :D
Unser Gandhi Kemal kommt - hoffentlich! :D

Was bedeutet "das Dossier schliessen" im folgende?

"Am [Datum] wurden Sie [nämlich ich und die Mutter meines Sohnes] über die behördliche Abklärung Schul- und Lebenssituation [meines Sohnes] informiert.

[In diesem Teil des Schreiben findet sich das Berichten der damit beaufgetragten Behörde]

Die KESB kommt daher zum Schluss, dass der Wunsch von [meinem Sohn] keinen Kontakt zu [mir] zu wollen, nachzukommen ist und keine Kindesschutzmassnahmen für [meinen Sohn] notwendig sind. Wir haben deshalb das Dossier geschlossen.

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen [mir und der Mutter] und [meinem Sohn] alles Gute."


Ist damit gemeint, dass nur dieses Dossier bzw. nur dieses Verfahren der genannten Abklärung Schul- und Lebenssituation abgeschlossen ist oder das Gesamtdossier bzw. -fall [meines Sohnes] bei der KESB geschlossen ist und es keine Möglichkeit mehr besteht, künftig weitere, komplett separate Anträge, Meldungen usw. bei der KESB einzureichen? Wir als Eltern müssen also den KESB-Weg nun endgültig vergessen?

Ürbrigens ist mein Sohn noch nicht volljahrig, bald wird er erst 15.

Danke im Voraus.
 

sommersonne

Well-Known Member
Ich denke Dossier geschlossen heißt hier das die ganze Angelegenheit, also die Lebens- und Schulsituation und das Verlangen deines Sohnes keinen Kontakt zu dir haben zu wollen, damit für die Behörden abgeschlossen ist.
Nur wenn du grobe Verstöße der Kindesmutter beweisen könntest, würde eine erneute Untersuchung aufgenommen.
Es spielt keine Rolle das dein Sohn noch nicht volljährig ist. Er hat ein Mitspracherecht mit 14 Jahren (jedenfalls in D, in der Schweiz wird es ähnlich sein).
Es tut mir leid für dich. Zwingen zum Kontakt kann man keinen Menschen, aber vielleicht ändert er seine Meinung wenn er erwachsen ist und selbst mehr Lebenserfahrung besitzt.
 

Bintje

Well-Known Member
Ich denke Dossier geschlossen heißt hier das die ganze Angelegenheit, also die Lebens- und Schulsituation und das Verlangen deines Sohnes keinen Kontakt zu dir haben zu wollen, damit für die Behörden abgeschlossen ist.
Nur wenn du grobe Verstöße der Kindesmutter beweisen könntest, würde eine erneute Untersuchung aufgenommen.
Ja, so fasse ich das auch auf.

Es spielt keine Rolle das dein Sohn noch nicht volljährig ist. Er hat ein Mitspracherecht mit 14 Jahren (jedenfalls in D, in der Schweiz wird es ähnlich sein).
Ja, das ist so, auch in der Schweiz.

Tut mir wirklich sehr leid für dich, @Vaterlich . Aber wenn er bald 15 wird, dauert es nicht mehr so lang bis zu seiner Volljährigkeit.
So gesehen hast du den allergrößten Teil der Strecke bereits hinter dir. Danach brauchst du die KESB nicht mehr zu bemühen; dann liegt es nur noch in deinen und seinen Händen. Und dass dein Sohn sich jetzt - auch unter dem Druck des von dir angestrengten Verfahrens, das ihm gewiss nicht angenehm gewesen sein dürfte - gegen den Kontakt zu dir entschieden hat, muss nicht bedeuten, dass das auch später so sein wird. Ich wünsche euch das Beste!
 

Vaterlich

Well-Known Member
Vielen lieben Dank @sommersonne und @Bintje für eure Erklärungen. Ich habe mich für einen lezten Schuss vorbereitet aber ich denke ich muss es lassen. Es wird auch nicht bringen. Na ja, mal sehen, was die Zukunft bringen wird.

Jetzt hoffen wir, unser Gandhi den Wahl gewinnen wird und wie er versprochen hat, die Frühling bald wieder kommen wird :) Daumen Drücken, gäll?

Zwar schwierig, es exact zu übersetzen, aber grundsätzlich ist auch Marx der Meinung: "Kılıçdaroğlu ist ein guter Mensch." :)

Kiliçdar_ein gutes man.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Top