das soll mal einer verstehen...

AW: das soll mal einer verstehen...

Das ist vielleicht lästig, aber keine bewusste Schikane. Bei Verfahren, die einen Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit verlangen (je nach Bundesland verschieden), ist dazu für Eingebürgerte immer die Einbürgerungsurkunde erforderlich. Für gebürtige Deutsche erfüllt der Staatsangehörigkeitsausweis diese Funktion. Ein Perso ist kein Nachweis der Staatsangehörigkeit.
 
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Das ist vielleicht lästig, aber keine bewusste Schikane. Bei Verfahren, die einen Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit verlangen (je nach Bundesland verschieden), ist dazu für Eingebürgerte immer die Einbürgerungsurkunde erforderlich. Für gebürtige Deutsche erfüllt der Staatsangehörigkeitsausweis diese Funktion. Ein Perso ist kein Nachweis der Staatsangehörigkeit.


Was ist denn ein "Staatsangehörigkeitsausweis"?
 
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Was ist denn ein "Staatsangehörigkeitsausweis"?


das ist ein gelbes blatt papier, der dir bescheinigt , das du deutsch bist. dafür muss man einige nachweise erbringen, um diesen ausweis zu erhalten. ich musste z.b. nachweisen, das meine vorfahren deutsch waren ( was nicht der fall war- habsburger reich, galizien,slovakei ) da ich aber in der damaligen ddr geboren wurde, war ich dort automatisch ddr-bürgerin. hier im westen musste ich den nachweis neu erbringen. meinem kind haben sie automatisch die indische staatsbürgerschaft aufgedrückt ( im ausweis) obwohl sie dort NIE gemeldet war...der brüller: da mein opa im habsburger reich deutscher verbündeter im 1. weltkrieg war, durfte ich deutsch sein- genau 10 jahre lang :lol: danach musste ich wieder einen antrag stellen :roll: ich habs vergessen....:lol: nach der deutschen einheit sind ohnehin alle ddr-bürger deutsche geworden....:lol: also denke ich mir mal, das ich davon ausgehen kann, das ich deutsch sein darf....


der personalausweis ist nur eine art "idenditätkarte"
 
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Frag ich mich auch? Noch nie gehört, noch nie verlangt.......
Hatte ich bis jetzt auch noch nicht, aber Wiki kennt es. Scheint u.a. für Beamte relevant zu sein.

Der Staatsangehörigkeitsausweis wird in einigen Bundesländern zur Ernennung zum Beamten benötigt und dient auch zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit bei ausländischen Behörden zur Entlassung aus deren Staatsangehörigkeit bei Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit.
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangehörigkeitsausweis


Wenn ich das lese, wundert es mich, dass hier "nur" die Einbürgerungsurkunde verlangt wurde.

http://www.duesseldorf.de/buergerinfo/33/03/31st01.shtml


 
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ein kurzer update...
heute kam diese email an:
Sehr geehrte Frau xy
die Bezirksregierung Düsseldorf unterstützt unser Haus in Sachen Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte, daher kann ich mir diskriminierende Absicht nicht vorstellen. Das Bewerbungsverfahren für den Vorbereitungsdienst ist aber, da es Tausende von Bewerbern betrifft, sehr formalisiert.
Ich habe am Dienstag Gelegenheit, Ihr Problem mit der Bezirksregierung zu besprechen und schreibe Ihnen danach noch einmal eine Mail.
Mit freundlichen Grüßen


jetzt bin ich mal gespannt was das morgen ergibt...
i.A.
 
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Wer ist denn "unser Haus"? Das Ministerium für Schule und Weiterbildung?
 
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