AW: Der "KEBAB-THREAD"
Hier mal ein etwas aus der Wikipedia:
Das Schächten ist vom Standpunkt des
Tierschutzes umstritten. Die Befürworter dieser Methode argumentieren, dass nur durch den Schächtschnitt ein komplettes Ausbluten des Tieres sichergestellt sei, und da es zu einem schlagartigen Abfall des Blutdrucks und damit der Sauerstoffversorgung des
Gehirns komme, sofortige
Bewusstlosigkeit ohne nennenswerte Schmerzen eintrete. Ein korrekt geschächtetes Tier werde keine äußeren Anzeichen eines Todeskampfes zeigen. Es ist aber zweifelhaft, inwieweit daraus auf seine inneren Empfindungen geschlossen werden kann. Grobe Fehler beim Schächten sind zweifellos ebenso qualvoll für das Tier wie grobe Fehler jeder anderen Schlachtmethode.
Gegner des Schächtens bezweifeln dies, da die Blutversorgung des Gehirns auch durch nicht durchtrennte Gefäße im Bereich der
Wirbelsäule und des tiefen
Nackens erfolgt und verweisen auf Aufnahmen geschächteter Tiere, die einen mehrminütigen Todeskampf durchleben, obwohl sichtbar die Luftröhre und Hauptschlagadern durchtrennt wurden. Eine sofortige Bewusstlosigkeit sei daher beim Schächten nicht bei allen Tieren gegeben. Auch sei ein Beharren auf das Schächten ohne vorherige Betäubung mit dem Hinweis auf das erforderliche Ausbluten nicht überzeugend, da ein betäubtes Tier in gleicher Weise ausblutet wie ein nicht betäubtes. Außerdem bleiben auch beim besten Ausbluten immer noch Blutrückstände im Fleisch, so dass dieses Argument angezweifelt werden kann.
Bei der Diskussion des Themas muss auch der historische Hintergrund betrachtet werden. Von der Einführung der Schächtung bis in die Moderne war diese im Sinne des Tierschutzes (schnelle Tötung) und der Lebensmittelhygiene (Fleischbeschau) fortschrittlich. Erst die Einführung moderner Betäubungsmethoden (Bolzenschuss, Begasung oder Strom) im zwanzigsten Jahrhundert bieten Ansätze, von denen die Befürworter behaupten, sie seien tierfreundlicher. Diese Ansicht wird auch von
Reformjuden geteilt, welche den Verzehr von unter Betäubung entbluteten Tieren erlauben.
Rechtslage
Schächten ist in
Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, da das
Tierschutzgesetz das Schlachten von Wirbeltieren ohne vorherige Betäubung untersagt (Generalverbot mit Ausnahmeerlaubnisvorbehalt -
§§ 4ff TierSchG). Die Einfuhr des Fleisches im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen ohne Weiteres legal. Wer von dieser Vorschrift ohne Ausnahmegenehmigung abweicht, macht sich strafbar oder begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit, was auch zu einem Berufsverbot oder einem Verbot des Umgangs mit Tieren führen kann -
§§ 17ff TierSchG.
Aus religiösen Gründen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Lange Zeit wurde in der BRD Juden diese Genehmigungen meist erteilt, Muslimen dagegen meist nicht. Nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichtes muss wegen der nach
Art. 4 Grundgesetz verfassungsmäßig uneingeschränkt gewährten Religions- und Glaubensfreiheit (sowie aufgrund der Berufsfreiheit eines islamischen Metzgers) auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern das Fleisch des getöteten Tieres von Personen verzehrt wird, denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht geschächteter Tiere verbieten (
Urteil vom 15. Januar 2002, sog. Schächturteil). Ob dies der Fall ist, kann eine Religionsgemeinschaft weitgehend selbst definieren, ohne sich etwa einer gutachterlichen Prüfung von außen aussetzen zu müssen. Das Schächten muss jedoch von einer sachkundigen Person in einem zugelassenen und registrierten
Schlachtbetrieb erfolgen und ist vom zuständigen
Veterinäramt zu überwachen.
In der
Schweiz ist das Schächten von
Säugetieren verboten, für
Geflügel jedoch erlaubt. In
Schweden,
Island und
Liechtenstein ist Schächten auch verboten.
In
Dänemark, den
Niederlanden,
Belgien,
Frankreich,
Spanien,
Großbritannien und
Irland ist es erlaubt.
In
Österreich muss das Tier sofort nach dem Schächtschnitt betäubt werden (Post-cut Stunning). Dabei müssen Schächtungen in einem zertifizierten Schlachthof unter Beisein eines Tierarztes stattfinden.
Quelle: Wikipedia,
http://de.wikipedia.org/wiki/Schächten, 04.07.2007