Vaterlich
Well-Known Member
Hallo İnsanlar!
Was ist das Verhältnis zwischen den Einreden und der BGB? In den genannten Artikeln stehen die Einreden (Objections?), diese Einreden sind quasi Rechte, die die BGB bieten/bietet, aber der Bürge verzichtet darauf?? Stimmt es?
Und wie soll man das "mit" lesen? Die Einreden mit? Also "außer die Einreden mit..."
"Der Bürge verzichtet ferner auf die Einreden der § X Abs. 1, Abs. 2 - außer mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen -, und § Y BGB."
Was ist das Verhältnis zwischen den Einreden und der BGB? In den genannten Artikeln stehen die Einreden (Objections?), diese Einreden sind quasi Rechte, die die BGB bieten/bietet, aber der Bürge verzichtet darauf?? Stimmt es?
Und wie soll man das "mit" lesen? Die Einreden mit? Also "außer die Einreden mit..."
"Der Bürge verzichtet ferner auf die Einreden der § X Abs. 1, Abs. 2 - außer mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen -, und § Y BGB."