Die katholische Kirche und Geschiedene

AW: Die katholische Kirche und Geschiedene

Ich finde, jeder sollte selbst entscheiden dürfen, wer für ihn arbeitet und wer nicht.

Warum sollte eine Moschee einen bekennenden Satanisten als Hausmeister anstellen müssen?
Oder eine Synagoge ein Mitglied der Republikaner als Sicherheitsbeauftragten?

Dieses vermeindliche Recht bei der Jobsuche bezieht sich ja wahrscheinlich auf Artikel 3 des GG:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Ich denke aber nicht, dass man das 1:1 auf den Arbeitsmarkt übertragen kann. Ansonsten müsste es ja z.B. bei den Gewerkschaften auch Sekretärinnen mit NPD Parteibuch geben.

Übrigens ist die sexuelle Orientierung oben nicht genannt.
 
AW: Die katholische Kirche und Geschiedene

Ich finde, jeder sollte selbst entscheiden dürfen, wer für ihn arbeitet und wer nicht.

Warum sollte eine Moschee einen bekennenden Satanisten als Hausmeister anstellen müssen?
Oder eine Synagoge ein Mitglied der Republikaner als Sicherheitsbeauftragten?

Dieses vermeindliche Recht bei der Jobsuche bezieht sich ja wahrscheinlich auf Artikel 3 des GG:



Ich denke aber nicht, dass man das 1:1 auf den Arbeitsmarkt übertragen kann. Ansonsten müsste es ja z.B. bei den Gewerkschaften auch Sekretärinnen mit NPD Parteibuch geben.

Übrigens ist die sexuelle Orientierung oben nicht genannt.

Aber eine sexuelle Orientierung sagt doch nichts darüber aus , ob jemand für den Job geeignet ist, oder nicht ?
Und alleine darum geht es.
 
AW: Die katholische Kirche und Geschiedene

Ich finde, jeder sollte selbst entscheiden dürfen, wer für ihn arbeitet und wer nicht.

Warum sollte eine Moschee einen bekennenden Satanisten als Hausmeister anstellen müssen?
Oder eine Synagoge ein Mitglied der Republikaner als Sicherheitsbeauftragten?

Dieses vermeindliche Recht bei der Jobsuche bezieht sich ja wahrscheinlich auf Artikel 3 des GG:

Ich denke aber nicht, dass man das 1:1 auf den Arbeitsmarkt übertragen kann. Ansonsten müsste es ja z.B. bei den Gewerkschaften auch Sekretärinnen mit NPD Parteibuch geben.

Übrigens ist die sexuelle Orientierung oben nicht genannt.

Du vergleichst Homosexuelle mit Faschisten? Manchmal wundert einen wirklich nichts mehr.
 
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