doppelbesteuerungsabkommen

sindikom

New Member
merhaba:?:
hallo hab mal ne frage bezüglich des deutsch/ türkischen doppelbesteuerungsabkommen.
1.muss ich als deutscher mit festem wohnsitz in der türkei meine deutschen renteneinkünfte hier dem finanzamt melden?
2. sind bei jährlichen renteneinkünften von 12000 euro hier steuern zu bezahlen
und falls ja wieviel? (weitere einkünfte oder besitz von immobilien etc habe ich
nicht)
3.gibt es formulare beim türkischen finanzamt für die ansässigkeitsbescheinigung?

nehme an das es hier sowohl türkische als auch deutsche rentner gibt mit festem wohnsitz und renteneinkünften aus deutschland :lol:
 

melekchen

Well-Known Member
AW: doppelbesteuerungsabkommen

merhaba:?:
hallo hab mal ne frage bezüglich des deutsch/ türkischen doppelbesteuerungsabkommen.
1.muss ich als deutscher mit festem wohnsitz in der türkei meine deutschen renteneinkünfte hier dem finanzamt melden?
2. sind bei jährlichen renteneinkünften von 12000 euro hier steuern zu bezahlen
und falls ja wieviel? (weitere einkünfte oder besitz von immobilien etc habe ich
nicht)
3.gibt es formulare beim türkischen finanzamt für die ansässigkeitsbescheinigung?

nehme an das es hier sowohl türkische als auch deutsche rentner gibt mit festem wohnsitz und renteneinkünften aus deutschland :lol:

ist das schon in kraft?
meines wissens verweigerte die türkei bisher die zustimmung zu diesem abkommen!
 

melekchen

Well-Known Member
AW: doppelbesteuerungsabkommen


ich habe das erst letztens, vor ein paar tagen erst gelesen, aber ich überlege die ganze zeit schon wo!:-?

dieser satz in dem bericht laesst mich stutzen:

''Noch nicht in Kraft getreten. Das Abkommen wird nach seinem Inkrafttreten rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 anzuwenden sein.''
 
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