Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

Mein bester Freund ist ja auch Türke und hat im Moment noch beide Staatsbürgerschaften.
Sein Vater hat die Deutsche angenommen und seine Mutter hat die Türkische behalten.
Also hat er ja rein theoretisch auch nen Deutschen Vater und ne Türkische Mutter (vom Pass her)
Dann müsste er sich ja auch nie entscheiden?
Irgendwie verwirrt mich das!
 
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Na wenn man ja aber in Deutschland beim Bund war muss man in der Türkei nicht mehr.
Und vorher kann man das ja "verschieben".
 
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Ist ein Elternteil bei Dir Österreicher ?? Dann denke ich mal ja, zumindest wenn Du offiziell von Deinen Eltern beim österreichischen Konsulat angemeldet wurdest. Wenn nicht, dann nicht.

Ja mein Papa, und nachdem ich als Kind 12 Jahre in Österreich gelebt habe gehe ich davon aus das sie bescheid wissen :wink: Hm das muß ich glaube ich mal checken :-?
 
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

Ja mein Papa, und nachdem ich als Kind 12 Jahre in Österreich gelebt habe gehe ich davon aus das sie bescheid wissen :wink: Hm das muß ich glaube ich mal checken :-?

eigentlich kannst du das auch bei deinen ortsamt rausbekommen.
meine eltern haben auch nie dort angegeben das wir doppelstattler sind.
aber die haben das irgendwie trotzdem rausbekommen.

und es ist dort auch registiert.
sprich wenn du dein führungszeugnis oder meldebescheinung holst.
dort steht es auch drin.
stattsbürgerschaft.
wenn du nur deutsch bist, dann steht auch nur deutsch.
bei mir stand halt immer deutsch/ türkisch.
 
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

Unsere mittlerweile 1-jährige Tochter ist bisher NICHT beim türkischen Konsulat gemeldet. Ich bin deutsch, der Papa türkisch. Theoretisch hätte sie ja das Recht auf 2 Staatsbürgerschaften.

Sie hat bereits zwei Staatsbürgerschaften.
Dass im Ausland geborene Staatsbürger ihrem Staat angezeigt werden sollen, ist ein Gesichtspunkt der Verwaltungspraxis. Es beeinflusst aber die Staatsangehörigkeiten nicht. Die wurden mit Vollendung der Geburt erworben.
 
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

Sie hat bereits zwei Staatsbürgerschaften.
Dass im Ausland geborene Staatsbürger ihrem Staat angezeigt werden sollen, ist ein Gesichtspunkt der Verwaltungspraxis. Es beeinflusst aber die Staatsangehörigkeiten nicht. Die wurden mit Vollendung der Geburt erworben.

und woher wissen die das???
das man ein kind bekommen hat?
 
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und woher wissen die das???
das man ein kind bekommen hat?

Das müssen die nicht wissen. Niemand, nicht einmal die Eltern oder das Kind müssen wissen, welche Staatsangehörigkeit das Kind hat, damit es sie hat. Man kann Jahre lang im Irrtum darüber leben, z.B. bei einem Irrtum über den Vater des Kindes. Wenn das eines Tages möglicherweise geklärt wird, geht es rechtlich aber eben nicht darum, ob das Kind nun "Türke wird", sondern darum, ob es bei der Geburt die türkische Staatsangehörigkeit erworben hat.

Wer sein Kind beim Konsulat meldet, wird feststellen, dass es dabei auch keineswegs eingebürgert wird, wie es sein müsste, wenn es die Staatsbürgerschaft nicht schon hätte.
 
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Sie hat bereits zwei Staatsbürgerschaften.
Dass im Ausland geborene Staatsbürger ihrem Staat angezeigt werden sollen, ist ein Gesichtspunkt der Verwaltungspraxis. Es beeinflusst aber die Staatsangehörigkeiten nicht. Die wurden mit Vollendung der Geburt erworben.

Das dachte ich ja eigentlich auch, aber in einem anderen Thread gestern hat z.B. Lalezar und noch jemand anders gemeint, wenn sie nicht gemeldet ist, dann hat sie die türkische StB eben noch nicht ! Deswegen mein extra Thread nochmal hier dazu.

Irgendwie verwirrt mich das jetzt aber schon :-?
 
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

Mein bester Freund ist ja auch Türke und hat im Moment noch beide Staatsbürgerschaften.
Sein Vater hat die Deutsche angenommen und seine Mutter hat die Türkische behalten.
Also hat er ja rein theoretisch auch nen Deutschen Vater und ne Türkische Mutter (vom Pass her)
Dann müsste er sich ja auch nie entscheiden?
Irgendwie verwirrt mich das!

Wenn der Vater die deutsche erst angenommen hat, als der Sohn schon geboren war, dann gilt das mit dem "nicht" entscheiden leider nicht für den Sohn.
Das gilt nur, wenn bei Geburt einer der Elternteile deutsch war.

Wenn man in Deutschland geboren ist, hat man automatisch die deutsche StB. Wenn die Eltern Ausländer sind, hat man automatisch auch diese StB. Dann muß man sich allerdings zwischen 18 und 23 für eine der beiden StBs entscheiden.

Verstanden ? :wink:
 
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

Das dachte ich ja eigentlich auch, aber in einem anderen Thread gestern hat z.B. Lalezar und noch jemand anders gemeint, wenn sie nicht gemeldet ist, dann hat sie die türkische StB eben noch nicht !

Lale hat nur geschrieben, dass man das Kind melden muss. Dies wird der Anzeigepflicht gegenüber dem deutschen Standesamt entsprechen. Wenn man das vernachlässigt, kann es vielleicht mal irgendwelche Umstände bereiten, das weiß ich nicht. Mit der Staatsbürgerschaft hat das aber nichts zu tun.
 
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