Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

Snoozi

Member
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

Hallo ihr lieben,

ich bin deutsche und habe die türkische beantragt. Mein Vater ist deutscher und meine Mutter türkin. Ich darf also beide behalten?. Muss ich das vorher beantragen? Oder geht das dann automatisch in Ordnung?
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

Hallo ihr lieben,

ich bin deutsche und habe die türkische beantragt. Mein Vater ist deutscher und meine Mutter türkin. Ich darf also beide behalten?. Muss ich das vorher beantragen? Oder geht das dann automatisch in Ordnung?

Guck mal in diesen Link Snoozi !


http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/gp-optionsmodell.html

Ich meine, es gibt auch noch bestimmte Voraqussetzungen, wie lange der eine Deutsche Elternteil VOR der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit haben muß (wenn nicht sowieso per Geburt).

Ich meine bei Einbürgerung waren es 8 Jahre inkl. ständiger Aufenthalt in Deutschland ?? Finde ich im Moment allerdings nicht wieder...

LG, Sabine
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

Habe was gefunden und mit den 8 Jahren da wohl was verwechselt :oops:

Man muß nur 8 Jahre in Deutschland leben aber muß kein Deutscher sein, damit das "Geburtsortprinzip" gilt.

Mehr dazu hier:

http://www.einbuergerungstest.biz/einbuergerung-allgemein/geburtsortsprinzip


Man ist das alles kompliziert: Optionsmodell, Geburtsortprinzip, Abstammungsdings... Ich komme schon völlig durcheinander...
 
S

sintostyle

Guest
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

Also mein Sohn hat beide Pässe, meine 1 Monat alte Tochter bekommt am Donnerstag ihr Nüfus, den Deutschen Ausweis hat sie schon. Somit sind beide doppelte Staatsbürger. Ich finde es wichtig, dass Kinder aus bi- oder mehrnationalen Beziehung sowohl alle Sprachen sprechen, als auch die jeweiligen Kulturen. Staatsangehörigkeiten gehören dazu. Ein italienischer Kollege von mir ist mit einer französischen Spanierin verheiratet, das Kind von denen hat 3 Staatsangehörigkeiten und wächst 4 sprachig auf.

Wenn die Kinder irgendwann alt genug sind, können sie immer noch selber entscheiden, aber als Eltern haben wir dann die Grundvorrausetzung gelegt, dass sie sich in allen Kulturen auskennen.
 
M

Mein_Ingomann

Guest
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

Habe was gefunden und mit den 8 Jahren da wohl was verwechselt :oops:

Man muß nur 8 Jahre in Deutschland leben aber muß kein Deutscher sein, damit das "Geburtsortprinzip" gilt.

Mehr dazu hier:

http://www.einbuergerungstest.biz/einbuergerung-allgemein/geburtsortsprinzip


Man ist das alles kompliziert: Optionsmodell, Geburtsortprinzip, Abstammungsdings... Ich komme schon völlig durcheinander...

Ein Auto zuzulassen ist einfacher, als sein Kind einzubürgern. Das ist schon sehr beredt. :roll: Was für Ängste müssen in diesen Verordnungen stecken: Optionsdingens, Geburtsmodell oder An- und Abstammungsprinzip -wer soll das begreifen? Oder dient es genau dazu: Das man es gar nicht begreifen kann ?
 

solresol

Gesperrt
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

Also mein Sohn hat beide Pässe, meine 1 Monat alte Tochter bekommt am Donnerstag ihr Nüfus, den Deutschen Ausweis hat sie schon. Somit sind beide doppelte Staatsbürger. Ich finde es wichtig, dass Kinder aus bi- oder mehrnationalen Beziehung sowohl alle Sprachen sprechen, als auch die jeweiligen Kulturen. Staatsangehörigkeiten gehören dazu. Ein italienischer Kollege von mir ist mit einer französischen Spanierin verheiratet, das Kind von denen hat 3 Staatsangehörigkeiten und wächst 4 sprachig auf.

Wenn die Kinder irgendwann alt genug sind, können sie immer noch selber entscheiden, aber als Eltern haben wir dann die Grundvorrausetzung gelegt, dass sie sich in allen Kulturen auskennen.

ich persönlich finde das nicht in Ordnung: in der E.U. haben die Doppelstaatler doppeltes europäisches Wahlrecht. nachdem aber auch die Kinder ihre künftigen Kinder (manche, viele sogar, hier auf diesem Forum sind schon in exakt dieser Position) in allen ihren Staatsbürgerschaften eintragen lassen können, schaffen wir einen Wahlrechtunterschied, der absolut nicht vertretbar ist!

und nachdem es sicher so ist, dass die E.U., wenn sie nicht explodiert, wie die USA werden soll, und das E.U.-Wahlrecht eine vorrangige Bedeutung haben wird, ist es unverantwortlich (aber auch ohne dem ist es schon unverantwortlich, nur nicht von so schwerer Tragweite).

offiziell sind die Türken immer noch Kandidat zum E.U.-Beitritt, daher sollte besonders ihnen gegenüber das nicht erleichtert werden.

so viel zur doppelten Staatsbürgerschaft.

Sprachen: Ok, meine Kinder sprechen alle Sprachen ihrer Herkunft (D, F, UK) und Spanisch ausserdem haben sie Latein gelernt und mit einer 1,0 jeweils beendet.

so viel zu den Sprachen.

jetzt habe ich ein anderes Beispiel in der unmittelbarer Verwandschaft:

mein Schwager ist von einer italienischen Mutter geborener Österreicher, und ist gänzlich in Italien aufgewachsen. Er ist nur Ö, weil er nicht dienen wollte und lässt sich nie in Ö blicken (wo seine Schwester ungeniert lebt, weil sie ja keinen Dienst leisten muss jaja !). Seine Frau ist Deutsche. 3 Kinder, davon 2 späte Nachzügler, von welchen man nur sagen kann, dass sie Italienisch und Deutsch sprechen, und keine I-Staatsbürgerschaft haben (ich weiss nicht, ob in I Bodenrecht gilt, aber es wurden keine Anträge gestellt). Der Sohn ist über 30 und Bankier in London. Er auch nur Ö und D weil auch er nicht dienen will; wegen ihm hat man die I-Staatsbürgerschaft für alle 3 Kinder nicht beantragt (keine schlafende Hunde wecken, auch für die 2 Nachzügler-Mädchen). Seine gute Stellung als Bankier (er kauft sich gerade als junger Vater ein schmucke Villa in London, selbst auf Pump, kostet es ja in London Geld...) verdankt er der Tatsache, dass er die höchste vergebene Note (mit mehreren Anderen) seiner Uni in Modena hatte, und perfekt 3-Sprachig aufwuchs (D, I und F, da die italienische Oma selbst in F aufwuchs und D nicht sprach, als sie den Ö-Opa heiratete: so sprachen sie F zu Hause und F ist für meinen Schwager und seine Kinder vollwertige Muttersprache, nur lebten sie schon nicht mehr in F, so blieb ihnen alle die F-Staatsangehörigkeit erspart, da die Oma erst als Kleinkind damals nach F kam, so daß sie nicht F aus dem Bodenrecht wurde! Sonst wäre sie Französin auch gewesen, und damit das ganze Völkchen wäre automatisch da aus dem "Blut"recht mit F gewesen, zumindest die Männer, da F früher die Männer nie aus der Staatsbürgerschaft entließ, man hat ja regelmäßig Kanonenfutter gebraucht...). Außerdem lernte er nicht nur Englisch, heute ist es seine Familiensprache, da er in England geheiratet hat. Meine angeheiratete Nichte ist also Engländerin, aber aus Hong-Kong :wink: ; sie ist eine chinesische Engländerin . Ihr gemeinsames Baby wurde in HK diesjahr geboren, so bekommt das Baby auch die chinesische Staatbürgerschaft, die E sowieso, die D, die Ö, und hätte an sich auch die I, das auf jedem Fall, und die F beinahe haben sollen :lol:

An Sprachen ergibt es E, Zn, D (wahrscheinlich), I (wahrscheinlich), und F (vielleicht, mein Neffe soll es wollen, hat er gesagt, da er seiner perfekten Vielsprachigkeit seine herausragende Stellung verdankt). Wäre es das Kind der Schwester meines Schwagers gewesen, die in Wien lebt, käme noch argentinische Staatsbürgerschaft hinzu, weil die Grosseltern 2 Jahren in Argentinien gelebt und sie dort bekommen haben, dort herrscht Bodenrecht, und Spanisch und Ungarisch als Sprachen, da sie mit einem Österreicher verheiratet ist, meine Neffe ist ja die nächste Generation, er kann ja ruhig seine HK-Chinesin behalten, der ungarischer Muttersprache ist (wenn mein Schwager und sein Sohn nach Österreich fahren, ist es nie nach Österreich, sondern nach Ungarn, ist ja nur ein paar km von Wien entfernt, direkt vor der Haustür).

Hm, sintostyle, falls Du diese wirre Schilderung überhaupt folgen konntest, bleibst Du nach wie vor bei Deiner Meinung?

Soll ein Europäer wirklich Wahlrecht in I (für Europa-Wahlen darf ZUSÄTZLICH auch dort wählen, wo man gemeldet ist :wink:), D, Ö, UK, Ungarn haben? Du brauchst Dich nur in den entspr. Wahllisten, und zwar nur ein Mal, und vermutlich auch für ewig, auch wenn später Einschränkungen hinzu kämen, eintragen zu lassen, ist mit etwas Arbeit verbunden aber

das geht:

Im Gegensatz zur Eheschliessung (wo man nachweisen muss, dass man nicht zuvor schon verheiratet war), wird da (jedenfalls noch) nicht geprüft, ob Du schon sonstwo auf einer anderen Wahlliste gemeldet bist, sondern nur, ob Du wahlberechtigt bist :idea: !

Ok, nach Deiner Logik müsste, zugegeben, auch das Pensum, I, E, D, Magyar, S, F und Zn zu erlernen. Ok, macht keiner.

Fazzit, man sollte das E.U.-Wahlrecht von einem Sprachdiplom wohl abhängig machen :mrgreen: !

Und das wofür,

damit gerade diese bevorzugte Leute sich vor der geltenden allg. Wehrpflicht drücken können und fast zwei Jahre früher als Bank-Haie, wir machen uns nämlich nichts vor, er ist ein dieser berühmt berüchtigten Bank-Haie von London geworden und schon gar nicht nur ein weiterhin braven Seelsorger, nur am Anfang war er ein braver erfolgreicher Anfänger, aber nach einem 1/2 Jahrzehnt im hässlichen Job und "einheiraten im Beruf"(die junge chin. Engländerin ist auch ein Bank-Haiein) muss man wohl annehmen, dass aus dem netten jungen Mann des Familienverbands ein echter Bankier am Werden ist, viel Geld mehr verdienen kann? Ich nehme an, dass der Verdienst eines Jungbankiers mit ihren Spezialprämien allen innerhalb dieser 1 1/2 Jahren ausreicht, um in Düsseldorf, in London wahrscheinlich nicht (aber sollte er London verlassen, und in die teure deutsche Stadt Düsseldorf oder Frankfurt ziehen, hätte er sofort das Geld wieder und könnte sofort 4 eigene Wände beziehen, nicht schlecht :idea: ! Der Preis in London ist nämlich nur ein fiktiver Wert, eine Art Langzeitsparbuch...) die kleine Villa zu kaufen :rolleyes:

Hast wohl einen Knall...

Der Fall ist gar nicht konstruiert, ist echt. Es ist gar nicht eine Seltenheit: Schaue die Sarkozy's:

Vater war arbeitslos in D (Stuttgart) Ende 1946. Beinahe wäre er, der Sohn, HIER, in D, vermutlich, nicht Kanzler geworden jaja ! Aber Vater ging ein paar Jahren nach F in die Fremdenlegion und krabbelte dort wie ein Irre mit den anderen Legionären im Staub und unter den Kugeln des Feindes F's zusammen, und bekam als Dank dafür automatisch zusätzlich die F-Staatsbürgerschaft (vermutlich ist er immer noch nebenbei Ungar, und vielleicht ist der franz. Staatspräsident im Ruhestand nebenbei auch selber Ungar deswegen... Zumindest nach Deiner Logik wäre es das auf jedem Fall) und wurde, dank eines kleinen Adelstitel aus Ungarn, und weil er gut heiratete, schnell in die höhere Sphäre der Wirtschaft befördert. Jetzt ist das Töchterchen des Staatspräsidenten im Ruhestand Tochter einer italienischen VIP, ja, Carla Bruni ist zuerst Italienerin, so war sie hauptsächlich bekannt, bevor sie den Staatschef heiratete...

Und allein aus dieser politischen Sphäre kann man Dir zig Beispiele, ob Ö-Mister-Muskel, oder GR-Armateur-Milliardäre, nennen, die enorme Vorteile daraus ziehen, dass sie eine zusätzl. Staatsbürgerschaft bekommen,

Vorteile voran Andere nie, direkt aus der Geburt, daran Anteil werden haben können.

Das zusätzl. zur prinz. Frage des Wahlrechts...

Ich finde schon, dass es sogar SEHR wichtig ist, zu welchem Staat ein Mensch mit Überzeugung (und Engagement: Dienst, wo Pflicht) steht :roll:
 
S

sintostyle

Guest
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

ich persönlich finde das nicht in Ordnung: in der E.U. haben die Doppelstaatler doppeltes europäisches Wahlrecht. nachdem aber auch die Kinder ihre künftigen Kinder (manche, viele sogar, hier auf diesem Forum sind schon in exakt dieser Position) in allen ihren Staatsbürgerschaften eintragen lassen können, schaffen wir einen Wahlrechtunterschied, der absolut nicht vertretbar ist!

.
.
.
.
Ich finde schon, dass es sogar SEHR wichtig ist, zu welchem Staat ein Mensch mit Überzeugung (und Engagement: Dienst, wo Pflicht) steht :roll:

Bleibe trotzdem bei meiner Meinung sol.
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

...Meine Tochter ist jetzt 4 und "nur" deutsch, da wir sie auch nirgends beim türkischen Konsulat gemeldet haben.

Ich wüßte auch nicht, daß sie hier in Deutschland mit 2 Staatsbürgerschaften geführt wird (nur weil Papa Türke ist) ? Wo genau soll das stehen ?

Hast Du den Melderegisterauszug mit Angabe der 2 Staatsbürgerschaften Deiner Tochter mit eigenen Augen gesehen, oder wurde Dir das nur am Telefon so gesagt ??
Das intertessiert mich für meine Tochter denn nun auch mal. Da muß ich mich wohl mal genauer erkundigen.

...

War letztens bei meiner Gemeinde weil Männe zum Arbeitsamt eine Meldebescheinigung mitbringen muß. Kostete mal eben 4,80 € :banghead.gif:

Jedenfalls habe ich gefragt, ob ich einen Auskunft zu unserer Tochter gratis bekomme, oder ob das auch was kostet? Und siehe da, das ging doch glatt kostenlos.

Laut Computer ist unsere Tochter für die deutschen Behörden deutsch UND türkisch, egal ob sie in der Türkei gemeldet ist oder nicht. Das ist eben das "Geburtsprinzip" wegen dem türkischen Papa, sagte die Dame hinterm Schreibtisch.

Hätte ja zu gerne gewußt, ob Martina61 geschafft hat, die türkische STB ihrer Tochter nun löschen zu lassen, aber leider hat sie sich bis heute nicht wieder gemeldet.

Habe keinesfalls vor, daß bei unserer Tochter machen zu lassen, hätte es aber trotzdem gerne gewußt...
 
L

Laledevri

Guest
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??

mein Schwager ist von einer italienischen Mutter geborener Österreicher, und ist gänzlich in Italien aufgewachsen. Er ist nur Ö, weil er nicht dienen wollte und lässt sich nie in Ö blicken (wo seine Schwester ungeniert lebt, weil sie ja keinen Dienst leisten muss jaja !). Seine Frau ist Deutsche. 3 Kinder, davon 2 späte Nachzügler, von welchen man nur sagen kann, dass sie Italienisch und Deutsch sprechen, und keine I-Staatsbürgerschaft haben (ich weiss nicht, ob in I Bodenrecht gilt, aber es wurden keine Anträge gestellt). Der Sohn ist über 30 und Bankier in London. Er auch nur Ö und D weil auch er nicht dienen will; wegen ihm hat man die I-Staatsbürgerschaft für alle 3 Kinder nicht beantragt (keine schlafende Hunde wecken, auch für die 2 Nachzügler-Mädchen). Seine gute Stellung als Bankier (er kauft sich gerade als junger Vater ein schmucke Villa in London, selbst auf Pump, kostet es ja in London Geld...) verdankt er der Tatsache, dass er die höchste vergebene Note (mit mehreren Anderen) seiner Uni in Modena hatte, und perfekt 3-Sprachig aufwuchs (D, I und F, da die italienische Oma selbst in F aufwuchs und D nicht sprach, als sie den Ö-Opa heiratete: so sprachen sie F zu Hause und F ist für meinen Schwager und seine Kinder vollwertige Muttersprache, nur lebten sie schon nicht mehr in F, so blieb ihnen alle die F-Staatsangehörigkeit erspart, da die Oma erst als Kleinkind damals nach F kam, so daß sie nicht F aus dem Bodenrecht wurde! Sonst wäre sie Französin auch gewesen, und damit das ganze Völkchen wäre automatisch da aus dem "Blut"recht mit F gewesen, zumindest die Männer, da F früher die Männer nie aus der Staatsbürgerschaft entließ, man hat ja regelmäßig Kanonenfutter gebraucht...). Außerdem lernte er nicht nur Englisch, heute ist es seine Familiensprache, da er in England geheiratet hat. Meine angeheiratete Nichte ist also Engländerin, aber aus Hong-Kong :wink: ; sie ist eine chinesische Engländerin . Ihr gemeinsames Baby wurde in HK diesjahr geboren, so bekommt das Baby auch die chinesische Staatbürgerschaft, die E sowieso, die D, die Ö, und hätte an sich auch die I, das auf jedem Fall, und die F beinahe haben sollen :lol:

Muss ich mir jetzt Gedanken um meinen Geisteszustand machen, wenn ich das hier jetzt nicht auf Anhieb kapiere?:roll:
 
Top