DVD-Rekorder im Ar.....

AW: DVD-Rekorder im Ar.....

Wenn man eine DVD oder CD gebrannt hat und die Aufnahme abschließen möchte um dieses Medium auch auf anderen Playern oder Rekordern abspielen zu können, muss finalisiert werden. Dann kann nichts mehr auf diesem Datenträger aufgenommen werden. Solange das nicht gemacht wurde, können weitere Aufnahmen vorgenommen werden und der Datenträger nur mit dem Gerät wiedergegeben werden, mit dem er aufgenommen wurde
kannst du das nicht noch nachträglich tun?
 
AW: DVD-Rekorder im Ar.....

Vielleicht hat TheCore noch einen Hinweis wie sich das mit dieser Ware verhält. Ob so etwas als Neuware verkauft werden darf

Wenn Filme abgespeichert sind, ist das zweifellos ein Sachmangel, erstens wegen der bespielten Festplatte ansich und zweitens wegen der sicher nicht unerheblichen Betriebszeit. Hier würde sich anbieten, eine andere, mangelfreie Sache zu verlangen.

Grundsätzlich hat bei so einem Kauf aber keinen Anspruch auf ein Gerät, das unmittelbar aus der Fabrik kommt. Es hängt vom Einzelfall ab, ob die Ware neuwertig ist, wie es der Kunde erwarten kann, oder andernfalls ein Sachmangel vorliegt. Wenn jemand ein Gerät zurück bringt, weil ihm die Farbe zuhause nicht mehr gefällt, dürfte gegenüber Geräten, die direkt aus der Fabrik kommen, keine hinreichende Abweichung in der Beschaffenheit gegeben sein, sodass ein Mangel nicht gegeben ist.
Man kann sich als Kunde aber gegenüber dem Verkäufer vergewissern, ob das Gerät schon mal zurückgegangen ist. Wenn der Verkäufer das ausschließt, ist die Tatsache, dass es direkt vom Hersteller kommt, eine vereinbarte Eigenschaft. Eine Abweichung davon ist dann ein Mangel, egal ob auch die Beschaffenheit der Sache von der Neuwertigkeit abweicht.
 
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