eBay und die Folgen

AW: eBay und die Folgen

Vielleicht könnte ich Plakate aufstellen. Immerhin habe ich die Anschrift des netten Ehepaars. Da wohnen Frau Betrügerin und Herr Betrüger...

Irgendwann einmal verrate ich euch, welche Vorbereitungen ich gegen meine nette Exfrau traf, die ein paar sehr unschöne Dinge getan hatte... Sie aber wußte nicht, was im Untergund sich alles abspielte :twisted:. Als meine Vorbereitungen abgeschlossen waren hätte ich nur noch auf den Knopf drücken müssen. Ich tat es aber nicht... Sie wäre sichtlich erstaunt gewesen.

du könntest hier deren adresse posten. ich würde den beiden auch eine ansichtskarte schicken.
 
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es ist gut, wenn du das nicht getan hast. das hätte gar nicht zu dir gepasst. erfahrungsgemäss kam der tag, wo sie sich sicher geschämt hat für die dinge. rache ist nicht süß, aaber das weiss man erst, wenn man das salz zwischen den zähnen hat:lol:

Ich habe in Deutschland sicherlich mehr gewußt als ihr amerikanischer Nachbar :twisted:

Vor ein paar Jahren haben wir, meine Schwester und ich, Geld für die OP ihres Hundes geschickt (trotz der unschönen Dinge die sie getan hatte). Es war wirklich kein geringer Betrag. Sie zeigte sich sehr glücklich. Beim dritten Telefonat (nach 1min.) machte sie mich aber darauf aufmerksam, dass sie zahlen muss, wenn man sie aufs Handy anruft. Somit war es das letzte Gespräch. Nein, sie bereut nichts... Sie ist ein verdammt gefährliche Frau :twisted:
Vor dem Anruf in Tränen (OP), rief sie mich vom Handy aus an, weil sie mich in die USA einladen wollte :confused:. Scheinbar hatte sie sich dort ein Haus gekauft. Dann meinte sie noch: "I have needs...", "what kind of needs...", fragte ich... "physical needs...", antwortete sie... Na ja, alles etwas strange.
 
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Sag mal,wenn die Firmen die geschädigt wurden(durch Fälschungen) gegen sowas vorgehen können und auch berechtigt sind die Fälschungen zu vernichten..wäre es dann nicht sinnvoller,erstmal die zu Fragen,was du mit dem Feuerzeug machen sollst??
Gemeinheiten würden mir für EBay-Betrüger auch genug einfallen..aber ich lebe nach einem strickten Leitfaden..
Alles böse,was du einem Menschen antust,kommt irgendwann doppelt zu dir zurück!!
Von daher verkneif ich mir sowas..und hoffe auf die Gerechtigkeit!!Den Irgendwann kriegen die die doppelte Portion ihrer eigenen Medizin zu schmecken...

Lg Anna
 
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Sag mal,wenn die Firmen die geschädigt wurden(durch Fälschungen) gegen sowas vorgehen können und auch berechtigt sind die Fälschungen zu vernichten..wäre es dann nicht sinnvoller,erstmal die zu Fragen,was du mit dem Feuerzeug machen sollst??
Gemeinheiten würden mir für EBay-Betrüger auch genug einfallen..aber ich lebe nach einem strickten Leitfaden..
Alles böse,was du einem Menschen antust,kommt irgendwann doppelt zu dir zurück!!
Von daher verkneif ich mir sowas..und hoffe auf die Gerechtigkeit!!Den Irgendwann kriegen die die doppelte Portion ihrer eigenen Medizin zu schmecken...

Lg Anna

Die Antwort darauf wäre sicherlich, dass ich es einschicken soll. Das Feuerzeug wird dann anschließend behalten. Geschichten wonach Leute ihr Feuerzeug einschicken, um überprüfen zu lassen ob es sich um ein Original handelt kann man auf verschiedenen Seiten lesen.
 
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Die Antwort darauf wäre sicherlich, dass ich es einschicken soll. Das Feuerzeug wird dann anschließend behalten. Geschichten wonach Leute ihr Feuerzeug einschicken, um überprüfen zu lassen ob es sich um ein Original handelt kann man auf verschiedenen Seiten lesen.

Na ist doch nicht schlecht..denke Jeder Richter wäre mit dieser Art der Lösung auch zufrieden!!!wäre doch ein versuch wert..oder??
 
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Von rechtlicher Seite her musst Du das Stück auf jeden Fall zurückschicken.

Du konntest den Kaufvertrag nur rückgängig machen, weil die tatsächliche Ware nicht dem Anschein des Produkts entsprach, über das der Kaufvertrag geschlossen wurde. Das ist ein ganz allgemeines Problem und hat mit dem konkreten Sachverhalt, dass diese Abweichung zwischen versprochener und tatsächlicher Ware eben in einer Fälschung besteht, nichts zu tun.

Zur Rückgängigmachung gehört die Aushändigung der Ware. Soweit ist es Zivilrecht, ausschließlich bezogen auf die Abwicklung von Kaufverträgen.
Parallel dazu zivilrechtlich gegen den Vertrieb von Fälschungen ansich vorzugehen, ist Vorrecht der Firma, deren Rechte verletzt wurden.

Was den Straftatbestand angeht, ist die Anzeige ja schon überflüssig geworden. Aus dem Verkehr ziehen darf aber nur der Zoll die Ware.
 
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Von rechtlicher Seite her musst Du das Stück auf jeden Fall zurückschicken.

Du konntest den Kaufvertrag nur rückgängig machen, weil die tatsächliche Ware nicht dem Anschein des Produkts entsprach, über das der Kaufvertrag geschlossen wurde. Das ist ein ganz allgemeines Problem und hat mit dem konkreten Sachverhalt, dass diese Abweichung zwischen versprochener und tatsächlicher Ware eben in einer Fälschung besteht, nichts zu tun.

Zur Rückgängigmachung gehört die Aushändigung der Ware. Soweit ist es Zivilrecht, ausschließlich bezogen auf die Abwicklung von Kaufverträgen.
Parallel dazu zivilrechtlich gegen den Vertrieb von Fälschungen ansich vorzugehen, ist Vorrecht der Firma, deren Rechte verletzt wurden.

Was den Straftatbestand angeht, ist die Anzeige ja schon überflüssig geworden. Aus dem Verkehr ziehen darf aber nur der Zoll die Ware.


Grins..also Foto machen,zurückschicken und dann bei der geschädigten Firma anschwärzen..oder beim Zoll..
 
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schicke das feuerzeug doch an die örtliche polizei...da wo diese leute leben.

mache in einem kurzem bericht den sachverhalt klar, und schreibe, das du mit diesen menschen keinen kontakt wünscht, die selbst aber rechtlich nicht strafbar machen willst..und du deswegen diesen weg wählst..

parallel dazu, dem paar ne info schicken, das die fälschung bei der örtlichen polizeistation zur abholung bereit liegt.


( ich würde aber vorher bei der station anrufen und fragen ob das geht)

bin gespannt ob dieses ehepaar dahin geht..bzw was die polizei dazu sagen würde..;-)

lg marion :)
 
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Dass ebay sich um die Belange seiner "Kunden" einen Dreck kümmert, nicht auf Beschwerden reagiert und prinzipiell nur den eigenen finanziellen Vorteil im Sinn hat, sollte sich mittlerweile wohl rumgesprochen haben. leider mussten viele ebay-user schon die gleichen erfahrungen machen wie du.

Dass selbst Markenhersteller bis vor den BGH ziehen müssen, um sich vor Plagiaten zu schützen, zeigt folgendes Urteil: http://www.focus.de/digital/internet/bgh-urteil_aid_53993.html
 
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