Ebaykauf

C

CrazyWoman

Guest
AW: Ebaykauf

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Ich werde auch nicht negativ bewerten, denn wenn tatsächlich verschickt wurde, kann der Verkäufer ja nichts dafür, wenn die Ware nicht ankommt. Das scheint bei Warensendungen in der Tat häufiger vorkommen.

Gerade deshalb ist es merkwürdig, dass sie nicht auf versicherten Versand besteht oder diesen "empfiehlt". Du hast auch etwas draus gelernt... Zum Glück geht's nicht um viel Geld.
 

luxi72

Well-Known Member
AW: Ebaykauf

Gerade deshalb ist es merkwürdig, dass sie nicht auf versicherten Versand besteht oder diesen "empfiehlt". Du hast auch etwas draus gelernt... Zum Glück geht's nicht um viel Geld.

Naja, der günstige Versand ist halt attraktiv für den potentiellen Käufer.

Klar dachte ich erst, dass ich nie wieder etwas über Warensendung kaufe. Aber das kann mir ja beim Briefversand genauso passieren. :-?und wenn der Warenwert gering ist, bietet es sich eben an.

Warensendung biete ich als Verkäufer nie an, weil es nicht fest verschlossen, also für Prüfzwecke geöffnet werden darf. Aber ich verschicke auch oft im Maxibrief, der ja auch nicht versichert ist. Da ist allerdings in vielen Jahren und vielen Transaktionen, noch nie Ware nicht angekommen.
 

Feryha

Well-Known Member
AW: Ebaykauf

Mhh,wenn die Verkäuferin "pissig" wird ,scheint Methode dahinterzustecken....da würd ich sagen :ebay liest mit und offensichtlich hat sie kein reines Gewissen.
Man kann auch einen Maxibrief national (Deutschland) / international (Weltweit) versichert per Einschreiben verschicken.Hab die Preise nicht im Kopf ,ist aber nicht sehr viel teurer.
Warensendungen dauern allgemein länger.So lange aber nun auch nicht.
 
S

sommersonne

Guest
AW: Ebaykauf

Verstehe was du meinst. Puh, irgendwie glaube ich immer zu sehr an das Gute im Menschen.
Aber ich fürchte, es kommt nix bei raus. Sie hat jetzt geantwortet, sie hätte am 22.3. verschickt und dass vorher klar war, dass Warensendung nicht versichert ist, ich hätte ja um versichert bitten können. Jetzt bin ich wieder an der Reihe zu antworten. Ebay kann und wird da gar nix ausrichten können. Es war kein Kauf über PayPal.
Ich werde auch nicht negativ bewerten, denn wenn tatsächlich verschickt wurde, kann der Verkäufer ja nichts dafür, wenn die Ware nicht ankommt. Das scheint bei Warensendungen in der Tat häufiger vorkommen.


Du könntest um eine Kopie des Einlieferungsbeleges bitten. Die bekommt man doch bei der Post, oder? Damit kann sie ja dann ihre Unschuld beweisen.
 

DonAtilla

Well-Known Member
AW: Ebaykauf

Gerade deshalb ist es merkwürdig, dass sie nicht auf versicherten Versand besteht oder diesen "empfiehlt". Du hast auch etwas draus gelernt... Zum Glück geht's nicht um viel Geld.

Ich lass es in der Regel den Käufer entscheiden (wenn ich etwas verkaufe), ausser bei hochwertigen Sachen. Habe jetzt z.B. ein relativ neues Netbook verkauft, da kommt nur versicherter Versand in Frage
 

luxi72

Well-Known Member
AW: Ebaykauf

Ich kaufe und verkaufe öfter mal bei eBay. Ich würde nen Nachforschungsantrag stellen

Ich bin selbst auch schon viele Jahre auf ebay aktiv, vor allem als Verkäufer.

Ich hätte bei diesem niedrigen Warenwert keinen versicherten Versand gewählt auch wenn der Verkäufer es angeboten hätte. Nicht zuletzt deshalb, weil es bei meinen eigenen Auktionen noch nie vorkam, dass Ware nicht ankam.

Naja, jedenfalls hat sie gestern geschrieben, dass sie sich heute bei der Post erkundigen will, ob es die Möglichkeit eines Nachforschungsauftrags gibt. Danach habe ich ihr dann noch den Link geschickt, den Farina hier gepostet hat.
Habe der Verkäuferin mitgeteilt, dass ich dieses online Formular auch gerne selbst ausfüllen würde, denn der Antrag kann sowohl vom Empfänger, als auch vom Absender gestellt werden. Hierfür bräuchte ich aber die Anschrift der Verkäuferin.
Darauf hat sie nur patzig geantwortet, dass sie mir doch schon mitgeteilt hätte, sie würde sich morgen erkundigen "soviel Zeit wird ja wohl sein" :rolleyes:

Aber, wozu noch erkundigen, wenn ich ihr doch den Link über diesen Nachforschungsauftrag geschickt habe???

Auf ebay, wo ich ja den Fall eröffnet habe, wurde sie aufgefordert sozusagen offiziell Stellung zu nehmen. Dort schrieb sie: Der Käufer wusste vor Abgabe des Gebots, dass Warensendung als Versandart Bestandteil der Auktion wäre und hätte auch um versicherten Versand bitten können. Und sie bitte darum den Fall zu schließen.
Ja nee, is klar! Jetzt erst recht nicht. Mir geht's ja in erster Linie darum, dass die Ware nicht angekommen ist und solange Möglichkeiten offen sind, der Sache nachzugehen, möchte ich diese nicht ungenutzt lassen.
Diese Unannehmlichkeiten sind natürlich nervig für den Verkäufer, doch das ist eben das Risiko, das ER eingeht, wenn er mit günstigen Warensendungen, möglichst viele Interessenten anlocken will.
 

luxi72

Well-Known Member
AW: Ebaykauf

Du könntest um eine Kopie des Einlieferungsbeleges bitten. Die bekommt man doch bei der Post, oder? Damit kann sie ja dann ihre Unschuld beweisen.

Sie hat nur geschrieben, dass man bei Briefen, Warensendungen etc. ja keine Sendungsnummer bekommt, mit der man die Sendung nachverfolgen könnte.

Einen Einlieferungsbeleg bekommt man nicht unbedingt, wenn man die Ware z.B. selbst frankiert und in den Briefkasten steckt.
Ich weiß aber nicht, ob der Verkäufer verpflichtet ist, den Versand via Einlieferungsbeleg nachzuweisen. Das wäre jetzt noch interessant zu wissen.
Ich für meinen Teil, gebe jede Sendung für Ebay immer am Schalter auf und lasse mir einen Beleg geben. Auch bei Briefversand.
 

TheCore

Moderator
AW: Ebaykauf

Aber, wozu noch erkundigen, wenn ich ihr doch den Link über diesen Nachforschungsauftrag geschickt habe???

Vielleicht glaubt sie daran, dass ihr in einer Post-Filiale noch irgendjemand weiter helfen kann.

Diese Unannehmlichkeiten sind natürlich nervig für den Verkäufer, doch das ist eben das Risiko, das ER eingeht, wenn er mit günstigen Warensendungen, möglichst viele Interessenten anlocken will.

Deshalb hätte ich in solchen Fällen kein Problem, mit Verbrauchsgüterkauf zu argumentieren. Die Kalkulation Warenwert-Versandart nimmt der gewerbliche Verkäufer ja für sich vor und nicht für den Käufer.
 
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