AW: EHE AUS - wie funktioniert die scheidung?
wir haben letztes jahr in der türkei geheiratet.... er türke, ich deutsch...
leider denken wir nun daran uns wieder scheiden zu lassen...
er lebt inzwischen mit mir in der schweiz und macht hier sein studium welches aber im januar fertig ist... denke er wird nicht hier bleiben wollen...
ich bin im mai in der türkei im urlaub, kann ich da die scheidungspapiere beantragen? wie genau funktioniert das? wo muss ich hin? und was kostet so eine scheidung?
danke für eure infos :-?
Hallo Arzu34
Ehr, der Wohnsitz in der Schweiz alleine in Eurer Konstellation bedeutet noch nicht, dass die Ehe in der Schweiz geschieden werden kann. Eine in der Schweiz zu erfolgende Scheidung setzt eine hier gültig geschlossene oder eine im Ausland geschlossene und in der Schweiz annerkante Ehe voraus. Der Wohnsitz alleine reicht nicht aus, aber:
das
Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) sagt unter
Art. 59, Zitat:
Für Klagen auf Scheidung oder Trennung sind zuständig:
a. die schweizerischen Gerichte am Wohnsitz des Beklagten;
b. die schweizerischen Gerichte am Wohnsitz des Klägers,
wenn dieser sich seit einem Jahr in der Schweiz aufhält oder
wenn er Schweizer Bürger ist.
Quelle:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i2/0.211.212.3.de.pdf
Also lebst Du seit einem Jahr ohne Unterbruch mit Deinem Mann in der Schweiz bzw. würde dies bis Januar (Ende Studium wie Du angibst), dann so sein? Bei einer einvernehmlichen (beide einverstanden) Scheidung sind keine Trennungsfristen zu beachten. Wehrt sich eine Partei, so gilt hier eine 2-jährige Trennungsfrist, bevor auf Scheidung geklagt werden kann (teuer, wirklich teuer, zwischen 6'000 bis 12'000.00 je nach dem bzw. wesentlich teurer als einvernehmliche Scheidung, ca. 3'000.00 - alle Angaben ohne Gewähr).
Wo wurde Eure Ehe - ausser der Türkei - anerkannt? Deutschland? Ich gehe davon aus, denn sonst könnte sich Dein Mann wohl kaum in der Schweiz zusammen mit Dir aufhalten (Freizügigkeit Aufenthalt EU)
Link zu diversen Konstellationen:
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/land.htm
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/STAATSAN.HTM
Somit müsste dann auch die Schweidung so und so in Deutschland anerkannt werden und eigentlich auch in der Türkei (dazu gibt es ein gesondertes Verfahren in der Türkei).
Im übrigen: auch eine einvernehmliche Scheidung in der Türkei bedingt ein Trennungsjahr. So oder so. Einvernehmlich: beide müssen mit der Scheidung einverstanden sein. Insofern wäre es sinnlos, im Mai in Deinem Urlaub irgend welche Papier beschaffen zu wollen.
Trennung bedeutet in der Regel räumlich (es gibt allerdings Ausnahmen, z.b. wenn ein Haus vorhanden ist und man während der Scheidung in separaten Räumlichkeiten lebt aus kostengründen). Das gleiche Zimmer, die kleine Wohnung wird wohl kaum gehen bzw. als räumliche Trennung gelten.
Zitat:
Einvernehmliche Scheidung
Seit der Zivilrechtsreform im Jahr 1988 können sich Eheleute im Einvernehmen scheiden lassen (Art. 166 Abs. 3 tZGB). Dafür muss die Ehe
seit mindestens einem Jahr bestehen. Der Scheidungsantrag muss von beiden Ehepartnern eingebracht werden oder von einem Partner, wobei der andere zustimmen muss. A
ußerdem müssen beide Ehepartner persönlich vor dem Richter erscheinen, um zu bestätigen, dass sie einverstanden sind.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die beiden Partner sich in Bezug auf finanzielle Folgen (Schadensersatz, Unterhalt) und in Bezug auf gemeinsame Kinder (Sorgerecht) schriftlich geeinigt haben. Diese Einigung muss vom Richter bestätigt und bei Bedarf nachgebessert werden.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehescheidung_(Türkei)
Mein dringender Rat an Dich: investiere in eine Beratung bei einem Anwalt, der sich im internationalen Privatrecht (bzw. Deutsch-Türkisches Recht) auskennt bzw. Freizügigkeit EU. Diese Investiton kann Dir vermutlich später einiges ersparen (Kosten, Zeit). Ev. bei der Kanzlei, dessen Link ich oben eingegeben habe. Stelle die ganzen Fragen zusammen, per Email schicken und fragen, was Du für die Beantwortung dieser Fragen zu überweisen hättest. Je genauer Du Deine Situation schilderst (Staatsbürgerschaften beider Parteien, Aufenthalt CH wie lange genau, Unterbrüche aufführen, Aufenthalt wo sonst wenn es nicht die Schweiz war, Ehe wo rechtsgültig geschlossen und wann wo eingetragen, aktuelle Situation, etc. pp). um so weniger kostet es schlussendlich :wink:
Wünsche Dir alles Gute.