EHE AUS - wie funktioniert die scheidung?

Arzu34

Member
wir haben letztes jahr in der türkei geheiratet.... er türke, ich deutsch...
leider denken wir nun daran uns wieder scheiden zu lassen...
er lebt inzwischen mit mir in der schweiz und macht hier sein studium welches aber im januar fertig ist... denke er wird nicht hier bleiben wollen...

ich bin im mai in der türkei im urlaub, kann ich da die scheidungspapiere beantragen? wie genau funktioniert das? wo muss ich hin? und was kostet so eine scheidung?

danke für eure infos :-?
 

Sabine

Well-Known Member
AW: EHE AUS - wie funktioniert die scheidung?

Schade sowas zu hören, aber wenn es gar nicht mehr geht...

Eine Scheidung richtet sich rechtlich nach den Gesetzen des Landes, in dem man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn Ihr zusammen in der Schweiz lebt, dann beantrage die Scheidung doch einfach in der Schweiz !

Über die türkische Seite muß Du Dir eigentlich keine Gedanken machen, es sei denn, Du hast später im Leben nochmal vor IN DER Türkei zu heiraten.

Wenn Du in der Schweiz geschieden bist, ist die Sache FÜR DICH erledigt. Da Du Deutsche bist, weiß ich allerdings nicht, ob die Scheidung dann in Deutschland noch irgendwie anerkannt werden muß, oder ob das nicht nötig ist ?
Mit dem was Dein Ex dann noch in der Türkei machen muß (Scheidung anerkennen lassen) würde ich mich an Deiner Stelle überhaupt noch nicht befassen. Das ist später SEIN Ding.

Alles Gute ! Wünsche Dir, daß sich vielleicht doch noch alles wieder einrenkt !!

LG, Sabine
 

Sabine

Well-Known Member
AW: EHE AUS - wie funktioniert die scheidung?

hi Sabine, ich denke eine scheidung über die türkei abzuwickeln ist einfacher , unbürokratischer und um einiges billiger als in swiss???

Kann ich nicht beantworten, aber wenn Du die Sprache perfekt beherrschst, um alle nötigen Unterlagen und Papiere lesen zu können, dann nur zu !

Was Du dafür benötigst kann ich Dir allerdings nicht sagen. Ich vermute aber als erstes einen fähigen türkischen Scheidungsanwalt und der wird Dir dann schon sagen, wie die Sache läuft.
 

Gizelle

Well-Known Member
AW: EHE AUS - wie funktioniert die scheidung?

hi Sabine, ich denke eine scheidung über die türkei abzuwickeln ist einfacher , unbürokratischer und um einiges billiger als in swiss???

Ich glaube das geht nicht. In DE ist es so, dass die Ehe dort geschieden werden muss, wo sie gelebt wurde. In der Türkei muss die Scheidung für Dich im Nachgang nur durchgezogen werden, falls Du noch mal einen Türken heiraten möchtest oder er umgekehrt. Ihr geltet sonst in der Türkei noch als verheiratet, was Dir ja eigentlich egal sein könnte...
 
H

hatira

Guest
AW: EHE AUS - wie funktioniert die scheidung?

Ich glaube das geht nicht. In DE ist es so, dass die Ehe dort geschieden werden muss, wo sie gelebt wurde. In der Türkei muss die Scheidung für Dich im Nachgang nur durchgezogen werden, falls Du noch mal einen Türken heiraten möchtest oder er umgekehrt. Ihr geltet sonst in der Türkei noch als verheiratet, was Dir ja eigentlich egal sein könnte...

Was wäre dann aber im Todesfall? Wäre sie in der Türkei noch verheiratet und ihr " Ehemann" erbberechtigt?
 
C

cyrano

Guest
AW: EHE AUS - wie funktioniert die scheidung?


Ich glaube, es muss gehen können! Von den beiden Seiten mal die nötigen gerichtlichen Papiere erhalten, könnten sie einfach den relevanten Behörden in beiden Ländern anerkennen lassen, denke ich.

In DE ist es so, dass die Ehe dort geschieden werden muss, wo sie gelebt wurde.

Das klingt aber blöd! Um eine einfache Scheidung Willen, z. B. in Alaska zu fahren, dann in Deutschland zurückzukehren... Wir haben 2012, und 2012 muss das Leben schneller laufen, denke ich.

hi Sabine, ich denke eine scheidung über die türkei abzuwickeln ist einfacher , unbürokratischer und um einiges billiger als in swiss???

Ich denke nicht so. Erstens muss die Prozedür auf dem Papier immer noch gleich sein, da das türkische Zivilgesesetztsbuch die türkische Übetsetzung von dem schweizerischen Zivilgesetzbuch.

Unbürokratischer? Ich denke nicht.

Billiger? Ich denke nicht.

Geht einfach in einen Familiensgericht. Macht die relevante Anmeldung. Wartet etwa 4 Monaten. Dann sagt, ihr seid immer (und immer noch) für die Scheidung. Bezalht ein paar tausende Franken hier und da. Dann seid ihr einfach endgüldig frei. Sendet die Auszug (aus dem Protokoll -Ehi!-) den relevanten Behörden in Deutschland und in der Türkeim, sagend, "Bitte schön!". Die Personen bei den Behörden sollen kein Esel sein, werden es verstehen, was ihr damit sagt und wollt!
 

vanararat1966

Moderator
AW: EHE AUS - wie funktioniert die scheidung?

wir haben letztes jahr in der türkei geheiratet.... er türke, ich deutsch...
leider denken wir nun daran uns wieder scheiden zu lassen...
er lebt inzwischen mit mir in der schweiz und macht hier sein studium welches aber im januar fertig ist... denke er wird nicht hier bleiben wollen...

ich bin im mai in der türkei im urlaub, kann ich da die scheidungspapiere beantragen? wie genau funktioniert das? wo muss ich hin? und was kostet so eine scheidung?

danke für eure infos :-?

Hallo Arzu34

Ehr, der Wohnsitz in der Schweiz alleine in Eurer Konstellation bedeutet noch nicht, dass die Ehe in der Schweiz geschieden werden kann. Eine in der Schweiz zu erfolgende Scheidung setzt eine hier gültig geschlossene oder eine im Ausland geschlossene und in der Schweiz annerkante Ehe voraus. Der Wohnsitz alleine reicht nicht aus, aber:

das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) sagt unter Art. 59, Zitat:

Für Klagen auf Scheidung oder Trennung sind zuständig:
a. die schweizerischen Gerichte am Wohnsitz des Beklagten;
b. die schweizerischen Gerichte am Wohnsitz des Klägers,
wenn dieser sich seit einem Jahr in der Schweiz aufhält oder
wenn er Schweizer Bürger ist.


Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/i2/0.211.212.3.de.pdf

Also lebst Du seit einem Jahr ohne Unterbruch mit Deinem Mann in der Schweiz bzw. würde dies bis Januar (Ende Studium wie Du angibst), dann so sein? Bei einer einvernehmlichen (beide einverstanden) Scheidung sind keine Trennungsfristen zu beachten. Wehrt sich eine Partei, so gilt hier eine 2-jährige Trennungsfrist, bevor auf Scheidung geklagt werden kann (teuer, wirklich teuer, zwischen 6'000 bis 12'000.00 je nach dem bzw. wesentlich teurer als einvernehmliche Scheidung, ca. 3'000.00 - alle Angaben ohne Gewähr).

Wo wurde Eure Ehe - ausser der Türkei - anerkannt? Deutschland? Ich gehe davon aus, denn sonst könnte sich Dein Mann wohl kaum in der Schweiz zusammen mit Dir aufhalten (Freizügigkeit Aufenthalt EU)

Link zu diversen Konstellationen: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/land.htm
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/STAATSAN.HTM

Somit müsste dann auch die Schweidung so und so in Deutschland anerkannt werden und eigentlich auch in der Türkei (dazu gibt es ein gesondertes Verfahren in der Türkei).

Im übrigen: auch eine einvernehmliche Scheidung in der Türkei bedingt ein Trennungsjahr. So oder so. Einvernehmlich: beide müssen mit der Scheidung einverstanden sein. Insofern wäre es sinnlos, im Mai in Deinem Urlaub irgend welche Papier beschaffen zu wollen.
Trennung bedeutet in der Regel räumlich (es gibt allerdings Ausnahmen, z.b. wenn ein Haus vorhanden ist und man während der Scheidung in separaten Räumlichkeiten lebt aus kostengründen). Das gleiche Zimmer, die kleine Wohnung wird wohl kaum gehen bzw. als räumliche Trennung gelten.

Zitat:
Einvernehmliche Scheidung
Seit der Zivilrechtsreform im Jahr 1988 können sich Eheleute im Einvernehmen scheiden lassen (Art. 166 Abs. 3 tZGB). Dafür muss die Ehe seit mindestens einem Jahr bestehen. Der Scheidungsantrag muss von beiden Ehepartnern eingebracht werden oder von einem Partner, wobei der andere zustimmen muss. Außerdem müssen beide Ehepartner persönlich vor dem Richter erscheinen, um zu bestätigen, dass sie einverstanden sind.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die beiden Partner sich in Bezug auf finanzielle Folgen (Schadensersatz, Unterhalt) und in Bezug auf gemeinsame Kinder (Sorgerecht) schriftlich geeinigt haben. Diese Einigung muss vom Richter bestätigt und bei Bedarf nachgebessert werden.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ehescheidung_(Türkei)

Mein dringender Rat an Dich: investiere in eine Beratung bei einem Anwalt, der sich im internationalen Privatrecht (bzw. Deutsch-Türkisches Recht) auskennt bzw. Freizügigkeit EU. Diese Investiton kann Dir vermutlich später einiges ersparen (Kosten, Zeit). Ev. bei der Kanzlei, dessen Link ich oben eingegeben habe. Stelle die ganzen Fragen zusammen, per Email schicken und fragen, was Du für die Beantwortung dieser Fragen zu überweisen hättest. Je genauer Du Deine Situation schilderst (Staatsbürgerschaften beider Parteien, Aufenthalt CH wie lange genau, Unterbrüche aufführen, Aufenthalt wo sonst wenn es nicht die Schweiz war, Ehe wo rechtsgültig geschlossen und wann wo eingetragen, aktuelle Situation, etc. pp). um so weniger kostet es schlussendlich :wink:

Wünsche Dir alles Gute.
 
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