Einfärbung

Vaterlich

Well-Known Member
Selam Leute!:D

Was könnte man noch statt "Einfärbung" im folgenden Satz verwenden?

"Aus rechtlicher Sicht ist das Begriffspaar [gemeint ist, so glaube ich, "Logistikdienstleister und Auftraggeber"] aufgrund der auftrags- oder dienstleistungsvertraglichen Einfärbung eher problematisch."

Eine Definition der Einfärbung läutet "etw. so färben, dass es mit etw. anderem in der Farbe übereinstimmt". Gemeint ist denn, dass das Begriffspaar in der Tat mit einandern nicht übereinstimmt aber im Rahmen des Auftrags- oder Dienstleistiungsvertrags quasi zwingend übereinstimmen lassen oder übereinstimmt scheinen zu lassen? (Was habe ich gesagt??!? :D)

Noch einer Satz:
"Mangels besser passender Begriffe und um eine von der Praxis abgehobene Rechtsterminologie zu vermeiden, wird die auftragsrechtliche Einfärbung vorliegend in Kauf genommen und ist bei den betreffenden Ausführungen zu vergegenwärtigen."
 
Zuletzt bearbeitet:

Bintje

Well-Known Member
"Einfärbung" klingt sehr soft. So wie "Anstrich". Das trifft es aber nicht, wenn ich das richtig verstehe.

"Aus rechtlicher Sicht ist das Begriffspaar [gemeint ist, so glaube ich, "Logistikdienstleister und Auftraggeber"] aufgrund der auftrags- oder dienstleistungsvertraglichen Einfärbung eher problematisch."

Gemeint ist, glaube ich, Verbindung oder Abhängigkeit.
 
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