Einladung nach Deutschland

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alkim

Guest
AW: Einladung nach Deutschland

(habe es mal kopiert)

@ Alkim

Wichtig ist u.a. auch dass das Geld bei dem Antragsteller bzw. Unterstützer tatsächlich vorhanden ist!
Eine Leihgabe klingt nicht gerade positiv, oder?
nene das war schon fest auf meinem konto, das geld kam ja von der familie.das wusste kein amt.

Für einfache Verwaltungsakte braucht man keinen Rechtsanwalt, da hat der zuständige Sachbearbeiter bestimmt auch gestaunt!
lach ne, in der engeren familie gibt es ein anwalt der meine schwiegereltern ab und zu mal vertritt oder hilft.

Wie geht man mit dem VWG um?
§ 84 VWGO

Sollte man ohne Rechtsanwalt beim VWG klagen, dann haben die Richter eine Hinweispflicht gegenüber der unbemittelten Partei!
VGL: BGH Beschuss vom 18.09.2006, II ZR 10/05

Ich habe vor zwei Jahren selbst beim VWG Düsseldorf geklagt.
Die Sache ging bis zum OVWG Münster.
Anschließend wurde die Sache zurückverwiesen.
Es gab ein Teilerfolg, aber die Sache läuft noch weiter.


mein schwiegerbaba will nicht mehr kommen und ehrlich gesagt kann ich ihn auch verstehen...da er jetzt 73 jahre alt ist und seit seinen 10ten lebensjahr in der pistazienpantage gearbeitet hat....
 

Sibel06

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AW: Einladung nach Deutschland

ohje, also ich habe das jetzt nur so ein bisschen überflogen, aber ich muss sagen, ich habe mir das weiß gott nicht so kompliziert vorgestellt. ich ab noch nicht recherchiert wegen dieser visa sachen. aber ich bin doch nur ne arme kleine studentin, die in einem studentenwohnehim wohnt und wollte meinen freund_(ebenfalls student aus istanbul) für eine woche einladen. haben wir denn da jetzt gar keine chance? :frown:


Hallo Kuzu,

Für ein Touristen und ein Besuchervisum braucht man eine Verpflichtungserklärung die kann aber auch jemand anderes für dich unterschreiben das ist möglich.Eltern zb
 

Alex84

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AW: Einladung nach Deutschland

Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass es überhaupt nicht einfach ist ein Touristenvisum zu bekommen. Auf der Verpflichtungserklärung muss man ja angeben in welcher Beziehung man zu dem Einzuladenten steht. Und da kommt Freundin nicht so gut. Einfacher ist es, wenn jemand aus der Familie einläd. Wenn jemand noch relativ jung und heiratsfähig ist und keine Familie (eigene Frau und Kind) oder richtig guten Job in der Türkei hat dann sehen die auf dem Konsulat schon keine Rückkehrbereitschaft mehr.
 
O

olgunbay

Guest
AW: Einladung nach Deutschland

Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass es überhaupt nicht einfach ist ein Touristenvisum zu bekommen. Auf der Verpflichtungserklärung muss man ja angeben in welcher Beziehung man zu dem Einzuladenten steht. Und da kommt Freundin nicht so gut. Einfacher ist es, wenn jemand aus der Familie einläd. Wenn jemand noch relativ jung und heiratsfähig ist und keine Familie (eigene Frau und Kind) oder richtig guten Job in der Türkei hat dann sehen die auf dem Konsulat schon keine Rückkehrbereitschaft mehr.

+ zweifelhaften Antrag, dann ist der Salat vorhanden!

Deshalb gilt: Fragen und Probleme direkt vor Ort lösen.
 

Alex84

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AW: Einladung nach Deutschland

Überall im Internet liest man doch, dass ständig unzweifelhafte Anträge abgelehnt werden. Komisch. Wie kann das nur passieren????

Bei der Terminvergabe wird einem ja gesagt was man alles mitbringen muss, mein Freund hatte alles mit dabei, sogar in dreifacher Ausfertigung und trotzdem hat er kein Visum bekommen. Zweifelhaft war dar gar nix dran. Ich hatte ihn sogar für einen Sprachkurs hier angemeldet.

Ich find´s halt schade, wenn andere sich hier große Hoffnungen machen, den Fakt ist, dass die meisten, auch zweifelsfreie, Anträge abgelehnt werden.
 
O

olgunbay

Guest
AW: Einladung nach Deutschland

Überall im Internet liest man doch, dass ständig unzweifelhafte Anträge abgelehnt werden. Komisch. Wie kann das nur passieren????

Bei der Terminvergabe wird einem ja gesagt was man alles mitbringen muss, mein Freund hatte alles mit dabei, sogar in dreifacher Ausfertigung und trotzdem hat er kein Visum bekommen. Zweifelhaft war dar gar nix dran. Ich hatte ihn sogar für einen Sprachkurs hier angemeldet.

Ich find´s halt schade, wenn andere sich hier große Hoffnungen machen, den Fakt ist, dass die meisten, auch zweifelsfreie, Anträge abgelehnt werden.

Alex, der Klageweg steht offen!

Man muss dazu Tatsachen vortragen und konsequent bleiben!
 

Alex84

New Member
AW: Einladung nach Deutschland

Bei der Entscheidung über den Antrag werden die persönlichen Interessen des Antragstellers und gegebenenfalls humanitäre Belange ebenso berücksichtigt wie die Sicherheitsinteressen Deutschlands und der Schengen-Partner sowie die Prognose der Auslandsvertretung zur "Rückkehrbereitschaft" und "Rückkehrmöglichkeit" des Reisenden. Daher muss jeder Antrag einer Einzelfallprüfung unterzogen werden.
Erfüllt der Antragsteller nicht die obigen Kriterien, muss der Antrag abgelehnt werden. Gleiches gilt, wenn im Verlauf der Prüfung deutlich wird, dass der Antragsteller einen anderen als den von ihm angegebenen Aufenthaltszweck verfolgt.
Eine Ablehnung erfolgt in der Regel ohne Begründung, da die Versagung eines Visums nach § 77 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz und aufgrund internationaler Übung weder einer Begründung noch einer Rechtsbehelfsbelehrung bedarf. Die ablehnende Entscheidung zu einem Antrag auf Erteilung eines Visums zu touristischen Zwecken ist gemäß § 83 Aufenthaltsgesetz unanfechtbar.

Den Text hab ich von der Internetseite von der deutschen Botschaft in Ankara kopiert (http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen.html)

Ich werde nicht klagen, da das meiner Ansicht nach chancenlos ist und wenn wir später heiraten will ich nicht, dass uns da irgendwas anlastet.
 
O

olgunbay

Guest
AW: Einladung nach Deutschland

Das ist schon der Fehler!

Fragt doch bei dem einreichen des Visas nach ob etwas unschlüssig ist!
 

TheCore

Moderator
AW: Einladung nach Deutschland

Ich werde nicht klagen, da das meiner Ansicht nach chancenlos ist

Das ist richtig. Die Möglichkeit der Klage steht zwar mit der "Anfechtbarkeit" in keinem Zusammenhang. Allerdings ist eine Klage nur dann erfolgreich, wenn das Amt gegen die Richtlinien seiner Rechtsaufsicht verstößt, sich also in seinem Vorgehen selbst widerspricht. Die Tatsache, dass ein Beschuss ohne Begründung ausgegeben wird, weist immer darauf hin, dass das Amt den fehlerhaften Beschluss auch fehlerlos reproduzieren kann. Sich gerichtlich die Fehlerhaftigkeit eines solchen Beschlusses bestätigen zu lassen, lohnt sich also nicht.
 
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