EK-Steuer

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Hierauf wurde noch keine Antwort gegeben, also tu ich das mal :)

Auf jedenfall rentiert sich das dann... Diese kannst du voll und ganz absetzen! Also nicht nur das was du für den Kurs bezahlst, sondern auch die anderen Kosten wie Stifte, Blöcke, Fahrtkosten für die Anreise zur Prüfung, etc. ... vorrausgesetzt du hast alle Belege aufgehoben!

Und wie schon erwähnt wurde... Kaufe dir ein Steuerprogramm, selbst das kannst du dann bei der Steuer angeben :wink:

hhehe, ich glaub ich geh mich morgen erst mal mit neuem Bürobedarf eindecken :twisted:

Aber Steuerprogramm kaufen...da muss ich mich ja erst mal wieder damit auseinandersetzen, welches nun besonders gut ist....:-? Habt ihr da nen konkreten Tipp?

Hab mir gerade das Elsterprogramm runtergeladen. da kann man aber wahrscheinlich vorher nichts berechnen lassen, oder?
 
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so, ich oute mich mal als klischee Abiturientin, die im direkten Anschluss ihr Studium absolviert und sich immer schön von Mutti bekochen lassen hat und nun plötzlich im Berufsleben steht, also quasi im wirklichen Leben angekommen ist, und eigentlich total Überlebensunfähig ist :lol: Ich spiele mit dem Gedanken meine erste Steuererklärung abzugeben, weil ich vermute, dass ich damit meine Urlaubskasse auffüllen kann. Aber leider habe ich von Tuten und Blasen keine Ahnung :-?

Vielleicht könnt ihr mir ja ein paar fragen beantworten...

Unter welchen Voraussetzungen bin ich dazu verpflichtet eine Erklärung abzugeben?

Stimmt es, dass wenn ich einmal eine Steuererklärung abgegeben habe, ich für den Rest meines Lebens dazu verpflichtet bin eine jährliche Erklärung abzugeben?

Sollte ich Geld zurückkriegen, wie lange dauert es dann so in der Regel bis das Geld auf meinem Konto ist? (also passiert das noch im selben Jahr oder erst ein, zwei Jahre später?)

Ich studiere im Fernstudium neben der Arbeit und zahle dafür eine nicht unbeträchtliche Summe. Könnte sich das Positiv auf meine Steuerrückanspruch auswirken?

Bin mal gespannt...

Gruß Aylin

Als Studentin hast du einen riesigen Steuerfreibetrag. Nur die wenigstens Studenten kommen drüber.
 
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hhehe, ich glaub ich geh mich morgen erst mal mit neuem Bürobedarf eindecken :twisted:

Die kannst du dann aber erst nächstes Jahr absetzen. Du kannst sogar dein PC absetzen, wenn du es während dem Kurs gekauft hast oder noch vor hast einen zu kaufen. Das ist aber leider nicht zu 100% absetzbar, ausser du hast ein Heimarbeitsplatz

Denk dran, du kannst nur die Kosten von 2009 absetzen... Alles was du dieses Jahr bezahlst, wird erst nächstes Jahr fällig.
 
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naja, ich bin ja in erster Linie vollzeitbeschäftigt. Studieren tue ich nur am Abend und am Wochenende.
Aber ich habe einen Studentenausweis und das Studium ist grundsätzlich auch BaföG anerkannt.

Das eine hat aber jetzt mit dem anderen nicht viel zu tun. Wenn dein Einkommen einen bestimmten Betrag ( weiss jetzt nicht wo die Grenze genau liegt) überschreitet, bist du zu Einkommenserklärung verpflichtet. Zumindest ist das nach meiner Kenntnis so
 
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Die kannst du dann aber erst nächstes Jahr absetzen. Du kannst sogar dein PC absetzen, wenn du es während dem Kurs gekauft hast oder noch vor hast einen zu kaufen. Das ist aber leider nicht zu 100% absetzbar, ausser du hast ein Heimarbeitsplatz

Denk dran, du kannst nur die Kosten von 2009 absetzen... Alles was du dieses Jahr bezahlst, wird erst nächstes Jahr fällig.

Ja, das ist gut, dass du das noch mal sagst. aber da ich ja dann eh verpflichtet sein werde, wieder einer Erklärung abzugeben, sollt ich mir gut überlegen, was ich in den nächsten zwei Jahren (solange das Studium geht) noch alles brauchen könnte....Neuer Läppi, wäre nicht schlecht, Drucker (mit Scanner und Fax...):lol:

Man, das ist ja fast wie ein Schweizerkonto in Klein, nur alles legal...
 
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Noch eine Frage aus Interesse:

Wenn ich jetzt Bleistifte und Co. als Werbungskosten für das Studium mit angebe, wird dann ein Pauschalbetrag erlassen oder werden die genauen Beträge, die absetzbar sind von der gezahlten Steuer abgezogen und zurück überwiesen?

Und jetzt habe ich gerade aufgeschnappt, dass ich sogar die Beiträge für meine private Krankenkasse absetzen kann? Das kommt mir arg seltsam vor :shock: Wisst ihr da was drüber?
 
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Wenn dein Einkommen einen bestimmten Betrag ( weiss jetzt nicht wo die Grenze genau liegt) überschreitet, bist du zu Einkommenserklärung verpflichtet.

der freibetrag liegt in 2010 bei ca. 8000 euro, glaube ich. liegst unter diesem jährlichen einkommen, wird keine einkommensteuer erhoben. ansonsten bist du zu zahlungen der einkommensteuer, kirchensteuer (falls mitglied der kirche) und solidaritätszuschlag verpflichtet.
 
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